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Hahahahahahahahahahahahahahahahaha!!!!!!!!! (Familie)

Alfonso, Tuesday, 29.10.2019, 20:41 (vor 1602 Tagen)

Umgangsrecht: Das Sorgerecht soll nicht mehr entzogen werden können

Das Sorge- und Umgangsrecht für Kinder getrennt lebender Eltern soll reformiert werden. Fachleute formulierten 50 Thesen zum Kindschaftsrecht.

Das Sorge- und Umgangsrecht für Kinder getrennt lebender Eltern soll umfassend reformiert werden. Das empfiehlt eine beim Bundesjustizministerium angesiedelte Experten-Arbeitsgruppe in einem Thesenpapier, das der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag vorlag. „Die gesetzlichen Regelungen müssen der Vielfalt heutiger Familienverhältnisse und Betreuungsformen insbesondere getrennt lebender Eltern und ihrer Kinder besser Rechnung tragen und individuelle Lösungen für die jeweilige Familie ermöglichen“, urteilen die acht Fachleute.

Über das Papier der Arbeitsgruppe hatte zuerst die „Welt“ berichtet. Die Fachleute formulieren darin 50 Thesen zum Kindschaftsrecht, das „dringend einer grundlegenden Reform“ bedürfe. Die Neuregelung müsse „die elterliche Verantwortung stärken, die Gestaltungsmöglichkeiten der Eltern verbessern und einvernehmliche Lösungen erleichtern und fördern“.

Sorgerecht soll nicht mehr entzogen werden können

Unter anderem schlagen die Experten vor, dass die elterliche Sorge für ein Kind den rechtlichen Eltern von Anfang an gemeinsam zusteht. Dies gilt bisher nur für Eltern, die bei Geburt des Kindes verheiratet sind – nicht Verheiratete müssen dazu eine Erklärung abgeben.

Außerdem soll das Sorgerecht nicht mehr entzogen werden können. Derzeit ist dies insbesondere bei Gefährdung des Kindeswohls möglich. Die Experten plädieren dafür, zwischen „Inhaberschaft der elterlichen Sorge“, die dann nicht mehr entzogen werden könnte, und deren Ausübung zu unterscheiden.

Zugleich soll das Umgangsrecht nur noch für Dritte gelten, nicht aber für Väter und Mütter. „Betreuung endet nicht mit der Trennung der Eltern. Eltern werden somit nicht mehr auf ein bloßes Umgangsrecht verwiesen.“

Wille des Kindes soll mehr berücksichtigt werden

Bei der Frage, wie die Betreuung eines Kindes nach der Trennung der Eltern geregelt wird, soll der Willen des betroffenen Kindes eine größere Rolle spielen. „Die Pflege der Beziehung des Kindes zu beiden Eltern entspricht in der Regel seinem Wohl.“ Möglich sein sollen alle Betreuungsvarianten „bis hin zu einem paritätischen Wechselmodell ebenso wie die alleinige Sorgeausübung durch einen Elternteil“.

Die Vorschläge der Experten werden nun im Bundesjustizministerium geprüft, wie ein Ministeriumssprecher AFP sagte. Sie flössen dann ein in die Erstellung eines Gesetzentwurfs. Die Expertengruppe war im April 2018 eingesetzt worden. Ihr gehörten acht Fachleute für Familienrecht von Gerichten und Universitäten an.

Hintergrund des Projekts ist eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Dort heißt es: „Zumeist wollen beide Elternteile nach Trennung und Scheidung intensiv in die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder eingebunden bleiben.“ Dies solle „bei Umgang und Unterhalt“ stärker berücksichtigt werden.

https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/umgangsrecht-das-sorgerecht-soll-nicht-mehr-entzogen-werden-koennen-a3048778.html

Eine Abänderung des asozialen Familienunrechtes werden wir in Deutschland nicht mehr erleben.

s_popcorn


PS.: Allein wenn ich schon lese, dass der Kindeswill "mehr" berücksichtigt werden soll, dann weiß ich ... dass die HassWeiber den Druck auf die betroffenen Kinder mehr als nur veroppeln werden und das seitens der Politik eine Ausuferung der asozialen Gutachter- und Jugendamtskrebskolonie geplant ist. Den Kindern bringt das alles nichts, den entsorgten Vätern sowieso nicht. Vermutlich müssen die dann diese Sozialpädoparasiten noch mehr/höher bezahlen.

Ja und was das Sorgerecht betrifft ... was man(n) nicht hat, kann einem nicht entzogen werden. Alles nur Worthülsen und Phrasendrescherei.

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Das Sorgerecht ist, vom Rechtsanspruch her, für den Mann ein inhaltsloser Torso

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Wednesday, 30.10.2019, 18:22 (vor 1601 Tagen) @ Alfonso

Umgangsrecht: Das Sorgerecht soll nicht mehr entzogen werden können

Das Sorge- und Umgangsrecht für Kinder getrennt lebender Eltern soll reformiert werden. Fachleute formulierten 50 Thesen zum Kindschaftsrecht.

Das Sorgerecht ist, vom Rechtsanspruch her, für den Mann ein inhaltsloser Torso. Nur eine Pflicht enthält dieses sogenannte "Recht" für den Mann. Nämlich die Pflicht zu bezahlen.

Damit die BRD die UN-Kinderrechtskonvention im Bereich Sorgerecht anerkennen kann, wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) eingeführt. Alle wichtigen Teile des Sorgerechts wurden in das ABR überführt. Das Sorgerecht verblieb als Alibi, gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention. https://de.wikimannia.org/Sorgerecht

Beitrag vom 14.05.2015

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!

Tags:
Staatsterror, Terrorjustiz

Ha,ha,hi,hi,hu,hu und heul !!!

Bolle aus Berlin, Thursday, 31.10.2019, 10:40 (vor 1601 Tagen) @ Rainer

Wenn Experten im Familien-und Kindschaftsrecht soviel Ahnung haben wie die Richterschaft am Berliner Kammergericht von IT muss jedem Vater Angst und Bange werden.s_gericht

Halloween geht vorbei.
Das Grauen im deutschen Familienrecht bleibt
.

Bolles Äkschpertise

Die Asozialität deutscher Familiengerichte ist grenzenlos.

Alfonso, Thursday, 31.10.2019, 15:44 (vor 1601 Tagen) @ Bolle aus Berlin

- kein Text -

Lies mal hier .... die wollen nix ändern. Familiengerichte haben Millionen von dt. Kindern auf dem Gewissen.

Alfonso, Thursday, 31.10.2019, 15:41 (vor 1601 Tagen) @ Rainer

Wo soll der Nachwuchs leben, wenn sich die Eltern trennen? Bei der Entscheidung ist nicht allein der Wille des Kindes ausschlaggebend, urteilt ein Gericht.

Für die Regelung, ob Trennungskinder bei Mutter oder Vater leben, ist nicht allein der Kinderwille ausschlaggebend. Hat ein Familiengericht bereits entschieden, dass die Kinder bei einem Elternteil leben sollen, kann das nicht ohne Weiteres in ein Wechselmodell umgewandelt werden. Dafür müssen triftige Kindeswohlgründe vorliegen, urteilt das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Az: 1 UF 74/18). Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der konkrete Fall

Im konkreten Fall übertrug das Familiengericht nach der Scheidung der Eltern das Aufenthaltsbestimmmungsrecht für die drei Kinder der Mutter. Zwei Jahre später beantragte der Vater, dass die sechs- bis siebenjährigen Kinder bei ihm leben sollten oder wenigstens abwechselnd bei Mutter und Vater im sogenannten Wechselmodell. Den Wunsch hätten auch die Kinder in der Anhörung geäußert.

Doch das wurde abgelehnt. Grundsätzlich sollten bereits getroffene gerichtliche Entscheidungen nur in engen Grenzen abgeändert werden, etwa wenn das Kindeswohl in Gefahr sei. Das sei es im vorliegenden Fall aber nicht. Vielmehr assoziierten die Kinder das Wohnen beim Vater hauptsächlich mit Vorzügen wie Haus, Garten, Spielmöglichkeiten, Haustier.

Das Gericht sah durchaus eine emotionale Bindung der Kinder zum Vater. Es berücksichtigte aber auch, dass er starke Tendenzen zeige, zu beeinflussen oder sogar zu instrumentalisieren.

https://www.t-online.de/leben/id_85492308/nach-trennung-der-eltern-darf-das-kind-entscheiden-wo-es-wohnt-.html

In dem Artikel widerspiegelt sich so richtig der blinde Hass von Familiengerichten gegenüber Männern/Vätern der letzten 70 Jahre. Es werden nur subjektive Feststellungen von Inkompetenten verwertet und dem Vater Mutßmaßungen zur Last gelegt. Nichts davon ist rechtssicher bewiesen, alles ist auslegbar, dieses Gericht glaubt richtig zu handeln ... folgt aber (wie eine Ratte der Abfallspur) den Vorgaben der mütterlichen Anwaltschaft. Kinder haben Mutter und Vater, das geht in die hohlen Birnen dieser Familien"rechts"apparatschniks nie rein. Das die dreckige Anwaltsbande sich ihren "goldenen Esel" erhalten will ... um die eigene Existenz auch weitere Jahrzehnte zu sichern ... ist asozial und für die Bürger nicht mehr akzeptabel. Es wird Zeit, dass es hier ordentlich kracht.

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