Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Arzt gekündigt, weil Vater bei OP zuschaute (Recht)

Sigmundus Alkus, Friday, 22.02.2013, 02:32 (vor 4083 Tagen)

Ob dies wohl im umgekehrten Fall so entschieden worden wäre?

http://www.jurablogs.com/de/sohnemann-chefarzt-operiert-papa-90-jahre-alt-darf-zusehen-fristlose-kuendigung

"Das LAG verwarf zwar wegen des Alters des Klägers und dessen bislang beanstandungsfreies Arbeitsverhältnis die fristlose Kündigung. Die fristgemäße Kündigung sei jedoch wirksam. Der Kläger habe seine Aufklärungspflicht verletzt, da er die Patientin nicht über die Anwesenheit des 90-Jährigen informiert und ihr Einverständnis eingeholt hatte.

Auch die Würde der Patienten sei „gravierend missachtet“ worden, so das LAG in seinem Urteil vom 06.12.2012. Zumindest zeitweise seien Brust und Schambereich entblößt gewesen. Der Schutz der Menschenwürde und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gebiete es aber, dass während einer OP nur Personen anwesend sind, die an der Durchführung der Operation auch beteiligt sind. Auch habe der Kläger mit dem Mitbringen seines Vaters gegen Hygienevorschriften verstoßen, da jede weitere Person im OP-Saal die Gefahr der Übertragung von Krankheitserregern erhöht.

Das Verhalten des Chefarztes sei daher eine „nicht mehr hinnehmbare Entgleisung“, die eine Kündigung rechtfertigt, so die Mainzer Arbeitsrichter."

Hat nicht auch das LAG Mainz dieses Urteil gefällt, nach dem Frauen gegenüber Schwerbehinderten vorteilhaftere Parkplätze eingeräumt werden dürfen?

Solangsam verstehe ich das mit der Menschenwürde

Peter, Friday, 22.02.2013, 02:37 (vor 4083 Tagen) @ Sigmundus Alkus

Auch die Würde der Patienten sei „gravierend missachtet“ worden, so das LAG in seinem Urteil vom 06.12.2012. Zumindest zeitweise seien Brust und Schambereich entblößt gewesen.

Titten und die Muschi machen die Menschwürde aus.

Menschenwürde? Gab´s da nicht mal solche Musterungsuntersuchungen (Wehrdienst)?

Kalle Wirsch, Friday, 22.02.2013, 08:56 (vor 4083 Tagen) @ Peter

Verstehe die Aufregung nicht, man denke nur an die berühmten Wehrdienstmusterungen. Waren die etwa entwürdigend? Damals nicht. Und die Damen haben die jungen Männer recht recht intensiv inspiziert.

Menschenwürde? Gab´s da nicht mal solche Musterungsuntersuchungen (Wehrdienst)?

Peter, Friday, 22.02.2013, 12:33 (vor 4083 Tagen) @ Kalle Wirsch
bearbeitet von Peter, Friday, 22.02.2013, 12:39

wenn Frauen über dein Dekoltee deines Muskelshirts was sagen würden, kämen wir ja auch nicht auf sexismus. Sind halt keine würdige Titten zu sehen.

Wie oft kam schon beim Pissen die Putzfrau der öfffentlichen Reinigung herein. Oder oder oder... Meine unwürdiger Pennis wurde unerlaubt öfters angeschaut. Ich fühlte mich ja immer so gedemütigt. So benutzt. So dreckig, dass ich duschen musste... Sind meine schlimmsten Erlebnisse meines Lebens. Erinnert mich irgendwie an Mike Krüger und seine Anekdoten über seine grausame Kindheit.

http://www.youtube.com/watch?v=EpxixdXsbRA

Arzt gekündigt, weil Vater bei OP zuschaute

Fiete @, Friday, 22.02.2013, 02:39 (vor 4083 Tagen) @ Sigmundus Alkus

Wie kome ich jetzt bloß auf die Spekulation, daß sich die Patentin möglw. gar nicht beschwert hat, sondern die angebl. so "respektvollen" Nachtschestern?

Hmmm.....

--
Respekt immer!
Angst nie!

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nicht vergleichbar

adler @, Kurpfalz, Friday, 22.02.2013, 03:06 (vor 4083 Tagen) @ Sigmundus Alkus

Hat nicht auch das LAG Mainz dieses Urteil gefällt, nach dem Frauen gegenüber Schwerbehinderten vorteilhaftere Parkplätze eingeräumt werden dürfen?

Das stimmt zwar,
http://femokratie.com/frauenparkplaetze-trotz-begleitschutz-zulaessig/11-2011/

ist aber nicht vergleichbar. In diesem Falle kann gar kein anderes Urteil erfolgen.

Der Kläger habe seine Aufklärungspflicht verletzt, da er die Patientin nicht über die Anwesenheit des 90-Jährigen informiert und ihr Einverständnis eingeholt hatte.

Auch die Würde der Patienten sei „gravierend missachtet“ worden, so das LAG in seinem Urteil vom 06.12.2012. Zumindest zeitweise seien Brust und Schambereich entblößt gewesen. Der Schutz der Menschenwürde und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gebiete es aber, dass während einer OP nur Personen anwesend sind, die an der Durchführung der Operation auch beteiligt sind. Auch habe der Kläger mit dem Mitbringen seines Vaters gegen Hygienevorschriften verstoßen, da jede weitere Person im OP-Saal die Gefahr der Übertragung von Krankheitserregern erhöht.

Wir sollten schon die Kirche im Dorf lassen. Ein OP-Saal ist kein Marktplatz!

Gruß
adler

--
Go Woke - Get Broke!

nicht vergleichbar

Sigmundus Alkus, Friday, 22.02.2013, 12:56 (vor 4083 Tagen) @ adler

Das stimmt zwar, ist aber nicht vergleichbar.

Das ist richtig, es wirft aber trotzdem ein bestimmtes Licht auf die Entscheidung.

In diesem Falle kann gar kein anderes Urteil erfolgen.

Doch, diese Entscheidung könnte so aussehen, dass zunächst eine Abmahnung erforderlich ist. Nach meiner bisherigen Erfahrung mit Ärzten wird mit Persönlichkeitsschutz und Menschenwürde generell (nicht nur bei dem häufig genannten Beispiel der Musterung)sehr nachlässig umgegangen. Auch in dem hier entschiedenen Fall hat keiner der Anwesenden gegen die Anwesenheit eines Unbeteiligten protestiert. Wenn die Schwestern dann hinterher behaupten, dies sei lediglich aus Respekt vor der Position des Arztes nicht erfolgt, ist das doch mehr als scheinheilig.

Wir sollten schon die Kirche im Dorf lassen. Ein OP-Saal ist kein Marktplatz.

Ist auch richtig; die Anwesenheit eines Einzelnen ist aber nicht mit der einer unbestimmten Anzahl von Personen vergleichbar, die einen Marktplatz auszeichnen. Ich würde Dir allerdings dann recht geben, wenn sich im konkreten Fall tatsächlich eine konkrete Ansteckungsgefahr hätte feststellen lassen. Die Hygienevorschriften werden aber eben nur ganz am Rande erwähnt. Außerdem fragt sich, ob bei OPs wirklich nie Unbeteiligte anwesend sein dürfen (was ist z. B. mit Praktikanten, Medizinstudenten etc.?).

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