Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Kindesentführung - Deutsche Behörden unterstützen die Entführerin (Vaeter)

Krankenschwester @, Monday, 12.11.2012, 13:35 (vor 4183 Tagen)

Vom Sohn getrennt, vom Staat verlassen
Eine Mutter entführt ihr eigenes Kind: So etwas geht gar nicht, könnte man meinen. So sieht es auch das deutsche Strafrecht, wo der entsprechende Paragraf Angehörige ausnimmt (siehe „Abkommen zur Kindesrückführung“). Dennoch sind Fredrik Berntsen und seine Schwiegereltern aus Korntal-Münchingen in heller Empörung darüber, was seit dem 24. Oktober passiert: Berntsens Frau hält das gemeinsame Kind versteckt, obwohl es bei ihm in Norwegen sein sollte. Die deutschen Behörden handeln zögerlich.
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Die Polizei hat den Fall an Allerheiligen aufgenommen, mehr aber nicht – trotz einer Intervention der norwegischen Botschaft in Berlin, wie die Sprecherin der Polizeidirektion Ludwigsburg eingesteht. Der Fall sei nicht Sache der Polizei, sondern der Gerichte. Dass die norwegischen Behörden das Kind als vermisst zur Fahndung ausgeschrieben haben, ist der Kriminalpolizei bekannt, veranlasst sie aber nicht, zu handeln. „Bei uns ist keine Straftat erkennbar“, sagt die Sprecherin. Die Polizei weiß auch, wo das Kind ist, sagt es Fredrik Berntsen aber nicht. Die Begründung: weil er Ausländer ist und das Kind ins Ausland bringen könnte, erklärt die Sprecherin.
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Unmenschlichkeit - eine bemerkenswerte charakteristische Eigenschaft des Menschen.
(Ambrose Gwinnet Bierce)

Hintergrund ist der Kampf um die Ressource "Kind"!

Referatsleiter 408, Monday, 12.11.2012, 19:06 (vor 4183 Tagen) @ Krankenschwester

Der Kampf um die Ressource/Ware "Kind" hatte bereits vor Jahren begonnen. Umso unverständlicher ist es eigentlich, dass Mütter hier trotzdessen völlig straffrei ihre Kinder ermorden können. Wahrscheinlich wird dieses weibliche Faustrecht durch das juristisch Gewohnheitsrecht gedeckt. Aus Politik & Justiz äußert sich ja niemand öffentlich dazu. Wenn man denn den weiblichen Kindsmord wenigstens gesetzlich legitimieren würde, so wie z.B. die Genitalverstümmelung von Jungen, dann würde für die ausführenden Mütter wenigstens Rechtssicherheit herrschen. Ich glaube nicht, dass die Justiz damit ein Problem hätte, schließlich war ja der Judenmord vor 70 Jahren auch streng gesetzlich legitimiert und kein Jurist hat damals etwas dagegen gesagt.

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