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Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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PINNEBERG: Behörden-Rassismus gegen Deutsche? (Politik)

Ausschussquotenmann, Thursday, 09.07.2020, 00:28 (vor 1388 Tagen)

Die Entwohnung der Deutschen wird weiter vorangetrieben. Der Staat sorgt schon dafür, dass die Goldstücke mit Wohnraum versorgt werden und der Deutsche am Ende auf der Straße liegt.

Auch wenn das nichts Neues ist:
https://at.wikimannia.org/Entwohnung

PINNEBERG: Behörden-Rassismus gegen Deutsche?
Zur Erinnerung, wir hatten mal über einen Deutschen mit Behinderung berichtet, der in Pinneberg eine behindertengerechte Wohnung für sich gesucht und gefunden hatte.

Damals war er Kunde beim Jobcenter, und musste sich den Mietvertrag vor Abschluss genehmigen lassen. Das sollte zunächst kein Problem sein. Alles passte. Die neue Wohnung war weder zu groß, noch zu teuer. Probleme bei der Genehmigung sollte es also nicht geben.

Zur Verwunderung des Mieters dauerte die Genehmigung aber. Nach mehreren Rückfragen bekam der Kunde vom Jobcenter auch die Mitteilung warum die Genehmigung noch nicht erteilt wurde.

Die Behörde war der Meinung, dass sich der behinderte Deutsche doch noch eine andere Wohnung suchen könnte, und die von ihm gefundene Wohnung hätte man ganz gerne an eine Flüchtlingsfamilie vermietet.

Die Behörde war der Meinung, dass der Vermieter sicherlich auch an Flüchtlinge vermieten würde, weil der Vormieter der Wohnung ein Türke war. Aus diesem Grund wollte das Jobcenter verhindern, dass der behinderte Deutsche die Wohnung anmieten kann, und wollte diese Wohnung lieber an eine Flüchtlingsfamilie vermitteln.

Unfassbar, in diesem Land ist der Deutsche einfach nichts mehr wert.

Der behinderte Deutsche hatte aber Kontakt zur einem BILD-Reporter, und er drohte nun seinem Sachbearbeiter, dass er die BILD einschalten wird, wenn man ihm weiterhin die Genehmigung für die Wohnung verweigern wird. Das wollte die Behörde dann doch nicht. Nach ca. 14 Tagen hatte das Jobcenter den Mietvertrag dann doch noch genehmigt.

Jetzt kam wieder eine Nachricht aus dem Kreis Pinneberg. Auch in Elmshorn ist Rassismus gegen Deutschen offensichtlich für Behörden „super normal“. Und auch in Elmshorn suchen Behörden Wohnungen für Asylanten, und auch dort stören dann wohnungssuchende Biodeutsche nur. So wie unser Bernd Vogt. Bernd Vogt ist ja auch ein besonderes Kapitel. Ein Bürger der die „Frechheit“ besitzt und auf seine Bürgerrechte besteht. Zugegeben, typisch deutsch ist das nicht, und Bernd Vogt ist auch nicht behördenhörig, sondern sehr selbstbewusst, aber das motiviert das BEAMTENDUMM häufig gegen den Bürger vorzugehen.

Bernd Vogt ist auch ein Aktivist, der von dem BEAMTENDUMM vom SONNENSTAATLAND schon angemacht wurde. Bernd Vogt gehört auch dem BdF an, und damit gilt für ihn auch das Sprichwort:

AM ENDE GEWINNT IMMER DER BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN.

Das gilt meistens natürlich auch für die Mitglieder. Bernd Vogt ist nämlich in Elmshorn kein Unbekannter. Er hat schon manchen Kampf gegen die Behörden gewonnen.

Auch Bernd Vogt sucht eine Wohnung und wurde fündig. Doch auch hier kam es wohl wieder zu Aktionen durch die Behörden, bei der man sich die Frage stellen muss, ob es sich hier um Behördenrassismus gegen Deutsche handelt.

Nachdem Bernd Vogt also eine mögliche Wohnung gefunden hatte, und dies auch der zuständigen Behörde gemeldet hatte, erfuhr er von dem möglichen neuen Vermieter, dass dieser danach einen merkwürdigen Anruf bekam.

Der Vermieter erklärt, dass er einen Anruf von einer Frau bekam. Diese Frau hatte Fragen bezüglich der angebotenen Wohnung . Der Vermieter glaubte, dass das eine ganz gewöhnliche Interessentin wäre. Zu seiner Verwunderung änderte sich das Gespräch nach einer Weile.

Unerwartet kam die Frage, ob er sich vorstellen könnte die Wohnung auch an Flüchtlinge zu vermieten. Der Vermieter zeigte sich verwundert, und teilte der Anruferin mit, er sei davon ausgegangen, dass sie sich für die Wohnung interessieren würde. Die Anruferin antwortete ihm, dass sie von einer Behörde anruft, und Wohnung für Flüchtlinge sucht. Sie machte dem Vermieter ein fast „unmoralisches“ Angebot.

Die Wohnung sollte lt. Vermieter etwas über 400 € monatlich kosten. Die Behördenmitarbeiter soll ihm monatlich 1.000 €geboten haben, wenn er die Wohnung nicht an einen Deutschen vermieten würde, sondern an eine Flüchtlingsfamilie. Außerdem wollte die Behörde für die Schäden aufkommen, welche die Flüchtlinge evtl. anrichten würden.

Wir finden das nicht mehr supernormal, sondern scheiß rassistisch. Behördenrassismus gegen Deutsche.
https://beamtendumm.home.blog/2020/06/26/pinneberg-behoerden-rassismus-gegen-deutsche/

Systematische Inländer-Diskriminierung

Christine ⌂ @, Thursday, 09.07.2020, 08:06 (vor 1388 Tagen) @ Ausschussquotenmann

Ich hätte ja gedacht, dass wenigstens Behinderte noch einen gewissen Schutz genießen, aber das wird wohl nur der Fall sein, wenn es um behinderte Ausländer geht.

Auf Tichys Einblick las ich gestern einen Artikel, der wunderbar zu deinem Beitrag passt.

Das Berliner Antidiskriminierungsgesetz - aus „Gender Mainstreaming“ wird jetzt „Diversity Mainstreaming“ - wird auf die ganze Bundesrepublik ausstrahlen.
 
Im Juni erließ das rotgrüne Berliner Abgeordnetenhaus ein „Landes-Anti-Diskriminierungsgesetz“. Sein Ziel ist die „Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt (Diversity)“. Das von der Europäischen Union verordnete Gender Mainstreaming wird jetzt zum „Diversity Mainstreaming“.** Zu deutsch: Wurden bisher nur Frauen „gleichgestellt“, sind nun Migranten der dritten Welt und Homosexuelle offiziell bevorzugte Klientel deutscher Politik.
 
Next level der „großen Transformation“ zur Welteinheitszivilisation? Durchaus. Der Sturm der Ideologen auf die christlich-abendländische Kultur ist weder Verschwörungstheorie, noch Zeitgeist-Marotte, die irgendwann wieder verfliegt. Denn er manifestiert sich in einem permanenten rechtlichen Wandel, der seit Deutschlands Beitritt zur Europäischen Union (1992) Fahrt aufnahm.[..]
 
„Mittelbare Diskriminierung“
 
Hingegen bringt europäisches Recht Paradigmenwechsel mit sich, deren Tragweite noch gar nicht vollständig überblickt werden kann. Denn – erstens – untersagt die EU auch mittelbare Diskriminierung, d.h.: „dem Anschein nach neutrale Vorschriften“, die aber Personen benachteiligen können, die „einer ethnischen Gruppe angehören“ (so die Antirassismus-Richtlinie, Artikel 3).
 
Beispiel: Kommunale Bestattungsordnungen für Friedhöfe knüpfen nicht an Religion oder Ethnie an, denn die Regeln gelten allgemein, für alle Menschen gleichermaßen. Sie sind jedoch aus historischen Gründen auf christliche Traditionen zugeschnitten. Daher können sie Muslime mittelbar diskriminieren. Was da noch alles auf den Prüfstand hoher Gerichtshöfe kommen könnte, ist unübersehbar.[..]

Das könnte bedeuten, dass Muslime demnächst ohne Sarg bestattet werden dürfen, da dieses ja deren Tradition ist, während die Deutschen weiterhin den vollen Friedhofsgesetzen unterworfen sind und dem ganzen teuren Paket eines Bestatters ausgeliefert sind.

Zweitens müssen EU-Staaten Beweiserleichterungen für Gerichtsprozesse einführen: Wenn Kläger Tatsachen glaubhaft machen, die eine Diskriminierung „vermuten lassen“, muss „der Beklagte beweisen“, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt wurde (Artikel 8 der Richtlinie). Zur „Glaubhaftmachung“ reichen eidesstattliche Versicherungen Betroffener, aber Papier ist bekanntlich geduldig.[..]
 
Drittens verlangt die EU explizit „abschreckende“ Sanktionen, die „auch Schadenersatzleistungen an Opfer umfassen können“ (Artikel 15 RL). Nota bene: Wenn ein Polizist mit Migrationshintergrund Corona-Sünder als deutsche Kartoffel oder „Kuffar“ (Ungläubige) beschimpft, gibt es für Betroffene keinen Schadensersatz vom Land, weil ihnen der Opferstatus versagt wird. Anders hingegen bei spiegelverkehrter Sachlage.[..]
 
Es geht im LADG nicht nur um Rassismus, sondern ganz allgemein um Diskriminierung – u.a. in puncto „sexueller Identität“ (Paragraph 2). Beispielsweise kann eine Kita-Erzieherin gleichgeschlechtliche Paare diskriminieren, indem sie von Vater und Mutter spricht statt geschlechtsneutral von „Elter1“ und „Elter2“. Betroffenenverbände sollen Schwung in solche Angelegenheiten bringen (auch das eine EU-Vorgabe).[..]

Ist eigentlich schon ausgewürfelt, wer bei gleichgeschlechtlichen Paaren Elter1 und Elter2 ist? Einer von beiden wird doch diskriminiert.

Internationaler Kampf gegen „Fremdenfeindlichkeit“
 
Bereits in den 80er-Jahren begannen Vorarbeiten zu einem EU-„Rahmenbeschluss“, der zu Verschärfungen des deutschen „Volksverhetzungs“-Paragraphen führte, die die Bevölkerungsmehrheit schwer benachteiligen. Deutsche sind taugliche Täter, aber nicht taugliche Opfer einer Volksverhetzung. Daher dürfen sie als Gruppe straflos beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden (bekanntes Beispiel: „Köterrasse“).

Deswegen darf auch ein Deutscher, der nur einen Böller geschmissen hat, zu 9,5 Jahren verurteilt werden, während Mörder bei uns freigesprochen werden.

Es handelt sich um politisches Strafrecht, das nur die Menschenwürde von Ausländern, nicht jedoch von Inländern schützt. Mehr Inländerdiskriminierung geht nicht. Auch hier fällt die Bevölkerungsmehrheit aus dem Schutzbereich heraus. Wenn Angela Merkel also in einer Fernsehansprache vom 18.6.2011 sagte: „Wir müssen akzeptieren, dass die Zahl der Straftaten bei jugendlichen Migranten besonders hoch ist“, so teilte sie die ungeschminkte Wahrheit mit – nur erwähnte sie wohlweislich weder EU, noch UNO, die im Hintergrund ihre Fäden spinnen.[..] https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/systematische-inlaender-diskrimierung/

Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

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