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Ich bin sprachlos: Familiengerichte und Fehlleistungen in einem Satz !!!!!! (Recht)

Referatsleiter 408, Monday, 25.02.2013, 21:25 (vor 4080 Tagen)

Bemerkenswerte Begründung des OLG Saarbrücken:

Die Einführung der obligatorischen Rechtsbehelfsbelehrung in Verfahren nach dem FamFG hat daran nichts Grundsätzliches geändert, denn es gehört zu den allgemeinen Pflichten des Rechtsanwaltes, Fehlleistungen des Gerichts zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken.

Auch ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich auf die Richtigkeit einer durch das Gericht erteilten Rechtsbehelfsbelehrung vertrauen, zumal bei hinzutretenden Fehlern des Gerichts die Wiedereinsetzung mit besonderer Fairness zu handhaben ist. Gleichwohl muss von einem Rechtsanwalt erwartet werden, dass er die Grundzüge des Verfahrensrechts und das Rechtsmittelsystem in der jeweiligen Verfahrensart - insbesondere die zu wahrenden Fristen - kennt. Das Vertrauen in die Richtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung kann er deshalb nicht uneingeschränkt, sondern nur in solchen Fällen in Anspruch nehmen, in denen die inhaltlich fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung zu einem unvermeidbaren, zumindest aber zu einem nachvollziehbaren und daher verständlichen Rechtsirrtum des Rechtsanwaltes geführt hat. Auch in den Fällen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsmittelbelehrung kann es daher an der Ursächlichkeit zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumung fehlen, wenn die durch das Gericht erteilte Rechtsbehelfsbelehrung offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte

Das Wissen um die Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen eine vom Familiengericht erstinstanzlich erlassene einstweilige Anordnung gehört zu den absoluten Grundkenntnissen des familiengerichtlichen Verfahrens, mit denen ein auf dem Gebiet des Familienrechts tätiger Rechtsanwalt - schon aus Haftungsgründen - zwingend und ohne weiteres vertraut sein muss. Den Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin hätte sich daher auch ohne vertiefte Sachprüfung die hinsichtlich der Beschwerdefrist evidente Unrichtigkeit der vom Amtsgericht erteilten Rechtsbehelfsbelehrung aufdrängen müssen.

Quelle

Also die staatsbediensteten Juristen, mit denen ich eine lange und intensive Brieffreundschaft pflegte, die waren alle frei von Fehlern.

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Ich bin sprachlos: Familiengerichte und Fehlleistungen in einem Satz !!!!!!

Cyrus V. Miller ⌂ @, Tuesday, 26.02.2013, 01:19 (vor 4079 Tagen) @ Referatsleiter 408
bearbeitet von Cyrus V. Miller, Tuesday, 26.02.2013, 01:25

Quelle

Also bitte.
ALLE Anwälte und Anwältinnen wären natürlich lieber im komfortablen, sorgenfreien, gut alimentierten Staatsdienst mit fetten Pensionsansprüchen auf dreifachem Rentenniveau, komfortablen Urlaubsansprüchen und 70% vom Steuerzahler subventionierter privater Krankenversicherung gelandet, so wie alle BeamtInnen.
Sind sie aber nicht, weil sie ihr Studium samt 2. Staatsexamen nicht gut genug abgeschlossen haben.

Per Definition MÜSSEN sie damit natürlich IMMER schlauer sein als Richter, weil sie sich unter marktwirtschaftlichen Bedingungen durchsetzen müssen, statt sich auf einem praktisch sanktionsfreien, bequemen Beamtenstatus ausruhen zu dürfen.

Also die staatsbediensteten Juristen, mit denen ich eine lange und intensive Brieffreundschaft pflegte, die waren alle frei von Fehlern.

Da hast Du in der Tat eine bewundernswerte Kollektion von Einzelfällen zusammen getragen.
Glückwunsch.

Jura ist nun mal kein "wissenschaftliches" Studium, sondern ein Studium von Herrschaftswissen samt dessen Anwendung. Nicht umsonst findet man ein Viertel dieses Packs in deutschen Parlamenten.

Ich bin sprachlos: Familiengerichte und Fehlleistungen in einem Satz !!!!!!

Nihilator ⌂ @, Bayern, Tuesday, 26.02.2013, 01:25 (vor 4079 Tagen) @ Cyrus V. Miller

Jura ist nun mal kein "wissenschaftliches" Studium, sondern ein Studium von Herrschaftswissen samt dessen Anwendung.

Na wenn das keine Wissenschaft für sich ist.. ;-)

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Es ergeht folgender Beschluus: Änwälte dürfen nicht blöder sein als Richter!

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Tuesday, 26.02.2013, 01:25 (vor 4079 Tagen) @ Referatsleiter 408

Das Wissen um die Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen eine vom Familiengericht erstinstanzlich erlassene einstweilige Anordnung gehört zu den absoluten Grundkenntnissen des familiengerichtlichen Verfahrens, mit denen ein auf dem Gebiet des Familienrechts tätiger Rechtsanwalt - schon aus Haftungsgründen - zwingend und ohne weiteres vertraut sein muss.

So wie es aussieht, muss ein Richter nicht mit den absoluten Grundkenntnissen des familiengerichtlichen Verfahrens zwingend vertraut sein. Das erklärt natürlich die grenzenlose Scheisse, die diese Richter in den Familiengerichten produzieren.

Das ist der nächste "Jagtschein", den die Justiz sich selbst ausstellt.

Rainer

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Nie vergessen: Immer bei den lange bekannten Grundlagen bleiben.

Cyrus V. Miller ⌂ @, Tuesday, 26.02.2013, 01:39 (vor 4079 Tagen) @ Rainer
bearbeitet von Cyrus V. Miller, Tuesday, 26.02.2013, 01:59

So wie es aussieht, muss ein Richter nicht mit den absoluten Grundkenntnissen des familiengerichtlichen Verfahrens zwingend vertraut sein. Das erklärt natürlich die grenzenlose Scheisse, die diese Richter in den Familiengerichten produzieren.

Das ist der nächste "Jagtschein", den die Justiz sich selbst ausstellt.

Dazu muss man wissen, daß i.d.R. besonders unfähige Richter als "Familienrichter" agieren.
Der Job ist an sich unbeliebt und trifft meist nur die, die zu blöd oder zu faul waren, sich für anspruchsvollere Bereiche (Wirtschaftsrecht, Patentrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, auch(!) Strafrecht) erfolgreich zu qualifizieren.

Informatiker können dies systemtheoretisch einfach erklären und sind damit jedem "Politikwissenschaftler" meilenweit überlegen, der nach Logik oder Zusammenhängen sucht:

"Jedes System versorgt zunächst sich selbst".

Was formal-logisch an erster Stelle steht, wenn es um das eigene Überleben bzw. anstrengungsfreies Auskommen auf Steuerzahlerkosten geht. Für die deutsche Beamtenkaste gilt dies ganz besonders.

Immerhin haben die zwei Weltkriege samt Personalübernahme der Vernichtungslager-Planungsbeamten überstanden. "Entnazifiziert" oder gehängt wurden nur ein paar symbolische Köpfe.
Der Korpsgeist weht in warmen deutschen Beamtenstuben bis heute weiter.

Alle, denen diese Erkenntnis möglicherweise entglitten ist, sollten sich hier noch einmal die gute alte trennungsfaq.de in Erinnerung rufen:

"Exekutivorganen und Urhebern/Verteidigern des Familienrechts (beispielsweise Gerichten und Behörden) sollte man bei jeder Gelegenheit so viel wie möglich Sand ins Getriebe streuen, Zivilen Ungehorsam zeigen, unkooperativ sein, Arbeit und Kosten verursachen, sich in jeder Hinsicht verweigern. Hier und heute, nicht erst morgen oder nach dem nächsten frustrierenden Gerichtstermin. Auch dann, wenn sich die persönlichen Probleme wieder aufgelöst haben oder das traurige Thema nervt. Auf diese Weise wird die ausgefeilte Maschinerie des Familien- und Unterhaltsunrechts finanziell und strukturell belastet, was den einzigen tatsächlichen Veränderungsdruck erzeugt. Loyalität gegenüber einem Unrechtsstaat wäre kontraproduktiv (Grundgesetz, Art. 20 Abs. 4). Ein Gesetzgeber, der die Familienbelange zugunsten eines Faustrechts geregelt hat, das nur Müttern zukommt hat jeden Anspruch auf Loyalität verwirkt."

http://trennungsfaq.de/sonstiges.html

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Richter sind alle gleich. Das machen die Randbedingungen. Gerechte Richter würden auffallen

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Tuesday, 26.02.2013, 02:27 (vor 4079 Tagen) @ Cyrus V. Miller

Dazu muss man wissen, daß i.d.R. besonders unfähige Richter als "Familienrichter" agieren.
Der Job ist an sich unbeliebt und trifft meist nur die, die zu blöd oder zu faul waren, sich für anspruchsvollere Bereiche (Wirtschaftsrecht, Patentrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, auch(!) Strafrecht) erfolgreich zu qualifizieren.

Dann müssen meine Erfahrungen im Wirtschafts- und Strafrecht aber gerade völlige Nieten gewesen sein. Und das sowohl bei Amtsgerichten wie bei Landgerichten.

Rainer

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Richter sind alle gleich. Das machen die Randbedingungen. Gerechte Richter würden auffallen

Cyrus V. Miller ⌂ @, Tuesday, 26.02.2013, 02:39 (vor 4079 Tagen) @ Rainer

Dazu muss man wissen, daß i.d.R. besonders unfähige Richter als "Familienrichter" agieren.
Der Job ist an sich unbeliebt und trifft meist nur die, die zu blöd oder zu faul waren, sich für anspruchsvollere Bereiche (Wirtschaftsrecht, Patentrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, auch(!) Strafrecht) erfolgreich zu qualifizieren.


Dann müssen meine Erfahrungen im Wirtschafts- und Strafrecht aber gerade völlige Nieten gewesen sein. Und das sowohl bei Amtsgerichten wie bei Landgerichten.

Mag sein, allerdings gibt es - wie bei allen anderen Jobs auch - eine Art internes Ranking, wobei FamilienrichterInnen wohl das untere Ende der "Nahrungskette" darstellen.

Scheinbar darf dies "jede(r)" machen, während für andere Bereiche zumindest eine fachliche Weiterbildung erforderlich ist. Hat mir mal eine recht scharfe Anwältin erzählt, mit der ich zwei Jahre "diskutiert" habe.

Falls dies aus Nieten dann automatisch Nicht-Nieten macht, würde dies natürlich an ein Wunder grenzen... ;-)

Das folgt zwingend aus: niemand darf blöder sein als ein Richter

Nihilator ⌂ @, Bayern, Tuesday, 26.02.2013, 02:00 (vor 4079 Tagen) @ Rainer

Und das leitet sich umgekehrt ab aus dem Grad der Verantwortlichkeit für eigenes Handeln. Die ist ja -abgestuft- selbst bei Kindern, Frauen, Migranten, Politikern und natürlich auch bei Anwälten wenigstens rudimentär gegeben. Es gibt m.W. überhaupt nur eine einzige Gruppe von Menschen, wo jede Verantwortlichkeit per se (und wo das nicht hilft, de facto) vollkommen ausgeschlossen ist: Richter.

Du kannst der dämlichste ahnungsloseste Hilfsarbeiter sein, völlig unfähig zur Erkenntnis der Folgen Deines Handelns in Deinem Job, z.B. als Reinigungskraft, die mal eben die staubigen Server kräftig mit Schaum abschrubbt. Du kannst als Kassiererin an der Pfandrückgabe fern jeglicher feiner und höherer Rechtspraxis falsche Meinungen über Pfennigbeträge hegen, Du kannst als Deutscher meinen, gegen eine Horde von 3, 8 oder 15 morgenländischen Kulturbereicherern ein elementares Notwehrrecht zu besitzen - es wird sich ein bunsdeutscher Richter finden, der Dich Tacheles lehrt und Dich in vollem Umfang haftbar macht.

Aber damit nicht genug - es wird sich wahrscheinlich auch einer finden, der die absolut gegensätzliche, vielleicht ebenso idiotische Position vertritt. Und warum auch nicht? Vielleicht gibt es auch welche, die Spaß an dem Irrsinn finden, die an geraden Tagen diese, an ungeraden aber die gegensätzliche Position vertreten (im Hinblick auf Kritik wäre das eine sehr vernünftige Verhaltensweise!).

Egal, was Du bist, und egal, was Du tust - mit einem Bein stehst Du eigentlich immer schon halb im Knast. Es sei denn, Du bist Richter. Dann kannst Du tun, was immer Du willst. 19fache Opfer von Vergewaltigungen, gutachterlich als Jungfrau und als psychisch gestört bestätigt? Kein Problem! Küssen führt zu Schwangerschaft? Kein Problem! Ein Zeugungsunfähiger scheitert bei Vaterschaftsklage? Kein Problem! Ein Mann versucht eine Frau zu schützen, der bereits eine Glasflasche über den Kopf gezogen wurde, und verursacht leichte Körperverletzung? Kein Problem! Ein Jude betrieb Unzucht mit.. ups, da hab ich wohl was verwechselt. Ich meinte natürlich "der Nichtjude xy vergewaltigte ehelich". Oder so ähnlich, je nachdem, was gerade gilt.
Wobei auch ein solches Juden-Urteil mit Wahrscheinlichkeit heute noch gilt und der Richter MIT SICHERHEIT bis heute unbelangt ist. Die irren ja nicht.

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Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


Verboten:
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Das folgt zwingend aus: niemand darf blöder sein als ein Richter

Cyrus V. Miller ⌂ @, Tuesday, 26.02.2013, 02:19 (vor 4079 Tagen) @ Nihilator
bearbeitet von Cyrus V. Miller, Tuesday, 26.02.2013, 02:31

Und das leitet sich umgekehrt ab aus dem Grad der Verantwortlichkeit für eigenes Handeln. Die ist ja -abgestuft- selbst bei Kindern, Frauen, Migranten, Politikern und natürlich auch bei Anwälten wenigstens rudimentär gegeben.

Eben. Absolut auf den Punkt von Dir gebracht, genau darum geht es.
Womit wir aber beim Thema wären: VERANTWORTUNG.

Genau hier hat der Staat natürlich maximales Interesse, sich vor berechtigten Schadenersatzforderungen seitens der "Untertanen" zu schützen - und das tut er ja auch.

Es gibt m.W. überhaupt nur eine einzige Gruppe von Menschen, wo jede Verantwortlichkeit per se (und wo das nicht hilft, de facto) vollkommen ausgeschlossen ist: Richter.

Gilt im Prinzip für alle Beamte. So ist z.B. allgemein bekannt, daß die Baubranche völlig korrumpiert ist - welcher Beamte im Bauamt wird tatsächlich wegen Vorteilsnahme in Regress genommen, wenn der Sohn vom Bürgermeister "zufällig" Schwager des Bauträgers ist - und dem Beamten (der "noch was werden möchte") die Durchführung der Ausschreibung obliegt?

Für Richter gilt in der Tat nochmal eine besondere Unantastbarkeit, da hier praktisch reine Willkür möglich ist, so lange sie nicht in nächster Instanz gekippt wird - konsequenzlos, versteht sich.

Man stelle sich vor, jeder Strafrichter müsste für unrechte Hafturteile tatsächlich zahlen, samt Entschädigung und Durchgriffshaftung bis ins Privatvermögen, wie dies in der Privatwirtschaft sogar bei GmbH-Gesellschaftern bei Bedarf möglich ist...

Deutschland ist ein Beamtenstaat, mit überproportionaler Beamtenmehrheit in den Parlamenten.
Und Beamte machen Gesetze FÜR Beamte. Was soll man da erwarten?!

,Das folgt zwingend aus: niemand darf blöder sein als ein Richter

solwad, Tuesday, 26.02.2013, 10:50 (vor 4079 Tagen) @ Cyrus V. Miller
bearbeitet von solwad, Tuesday, 26.02.2013, 11:06

> Deutschland ist ein Beamtenstaat, mit überproportionaler Beamtenmehrheit in den Parlamenten.
[quote]Und Beamte machen Gesetze FÜR Beamte. Was soll man da erwarten?!
[/quote]

Franz Kafka lässt grüssen ! :-( "Das SCHLOSS" ist einer d. Bücher Kafkas, d.

am trefflichsten, die alpträumerisches, arrogante, unverfrorene, skurille Gewalt

d. Beamtentum geg. d. Fussvolk darstellt,

für die momentane "Zeitgeist", sehr aktuell . :-|

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