Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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§ 235 StGB (Kindesentzug) wird bei Frauen nie angewandt! (Recht)

Yussuf K., Sunday, 03.03.2013, 11:45 (vor 4074 Tagen)

Lest euch mal durch, was dieser Paragraph besagt: http://dejure.org/gesetze/StGB/235.html

Mal abgesehen davon, dass dort fortwährend in sexistischer Weise nur von "Tätern" die Rede ist, kann nicht behauptet werden, dass dieser Paragraph irgendwann mal gegen eine Frau angewandt wurde. Weibliche Täterschaft wurde schon in der Phase der Gesetzgebung grundsätzlich ausgeschlossen. Daran lässt sich schon erkennen, wie lange der Feminismus direkt Einfluss auf die Justiz (theoretisch Gewaltenteilung!!) genommen hat.

Zu Abs. 7 wird es nie kommen, weil der feministische Rechtsstaat keinerlei Interesse daran hat, dass die Rechte von Frauen beschnitten werden.

Väter/Männer sind in diesem Land der letzte Dreck.

§ 235 StGB (Kindesentzug) wird bei Frauen nie angewandt!

Newman, Sunday, 03.03.2013, 14:36 (vor 4074 Tagen) @ Yussuf K.

Zu Abs. 7 wird es nie kommen, weil der feministische Rechtsstaat keinerlei Interesse daran hat, dass die Rechte von Frauen beschnitten werden.

Ja, ohne Illusionen ist das wohl so. Die Männerbewegung, auch wenn es Vereine wie Manndat bisweilen in die Medien schaffen, ist in ihren Konsequenzen erschreckend impotent. Natürlich nicht alleine der Rechtsstaat - die Solidarität unter (weißen, heterosexuellen) Männern ist sicher die niedrigste überhaupt. (Was natürlich auch wieder mit der "Bildung" zu tun hat ...)

Väter/Männer sind in diesem Land der letzte Dreck.

Wäre es doch nur "dieses Land" ... Dann könnte man bequem über eine Grenze ziehen.
Wir sind ja leider von feministischen Systemen umzingelt, die sich nur geringfügig voneinander unterscheiden ...

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