Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Nur mal zur Erinnerung: Standards für familienpsychologische Gutachten weiterhin nebulös! (Recht)

Aldimaier, Sunday, 02.05.2021, 23:20 (vor 1090 Tagen)

2014 stellte man mal im Saarland, stellvertretend für dieses ganze Land, fest ....

"Keine Standards für Familien-Gutachten vor Gericht - Landesregierung hält gesetzliche Qualitätsvorgaben nicht für notwendig

Saarbrücken Wie stichfest sind psychologische Gutachten in Gerichtsprozessen nach Familienstreitigkeiten? Einer Studie der Fernuniversität Hagen zufolge weisen viele handwerkliche Fehler auf. Gesetzliche Qualitäts-Standards sollen im Saarland aber nicht eingeführt werden.

[...]

Die Landesregierung hält gesetzliche Standards für gerichtliche Gutachten bei Familienstreitigkeiten nicht für notwendig. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Birgit Huonker hervor.

Psychologen oder Psychiater werden bei Verhandlungen um das Sorge- oder Umgangsrecht von Kindern oftmals als Gutachter hinzugezogen. Einer Studie der Fernuniversität Hagen zufolge sind diese Gutachten aber nicht immer fehlerfrei. Tatsächlich wies die Mehrheit der untersuchten Gutachten im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm "erhebliche handwerkliche Fehler" auf, so die Forscher. Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass es in anderen Amtsgerichten ähnlich aussieht."

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2015 verfasste die Rechtsanwaltskammer Berlin dazu mal einen eigenen Leitfaden, in dem einige sinnvolle Sachen standen: https://www.rak-berlin.de/download/mitglieder_pdfs_skripten/Famrechtl_SV_Gutachten_Delerue_2015.pdf

2019 dann, veröffentlichte Berufsverband Deutscher Psychologen e.V. eine Jubelmeldung, alles wäre gelöst. Also genau die Leute, die auskömmlich vom Elend der betroffenen Kinder leben, verkünden etwas gelöst zu haben.

Einige umstrittene Urteile hatten die Diskussion um die Qualität forensischer Gutachten in den Fokus der medialen und politischen Öffentlichkeit gerückt. In der vergangenen Legislaturperiode haben Vertreter aus Fachverbänden und Kammern unter Begleitung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz die fachübergreifenden Qualitätsstandards für Gutachten im Familienrecht erarbeitet.

Im gültigen Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien vereinbart, den begonnenen „Qualitätssicherungsprozess bei Gutachten, insbesondere im familiengerichtlichen Verfahren, in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden verbindlich“ auszubauen. Die nun veröffentlichte überarbeitete Auflage der Mindeststandards ist das erste Ergebnis eines fortlaufenden Prozesses.

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Man sprach in dieser Veröffentlichung zynisch von "einigen umstrittenen Urteilen". Jeder weiß was das heißt und jedem Betroffenen ist auch klar, dass es sich hier keinesfalls um "Einzelfälle", wohl aber um ein jahrzehntealtes und flächendeckendes Muster handelt. Ich glaube kaum, dass sich an dieser Situation grundsätzlich etwas geändert hat.

Psychologie ist ein Geschwätzfach

Frank, Monday, 03.05.2021, 05:31 (vor 1089 Tagen) @ Aldimaier

Also kann es auch keine Standards geben.

Aus gutem Grund hat sich der Staat aus dem Familienleben rauszuhalten. Denn jede Entscheidung ist willkürlich.

Im Falle der Ehescheidung galt früher eine einfache Regel: Das Sorgerecht bekommt derjenige, der nicht schuldig geschieden ist.

Ja. Klare u. faire Regeln muss es trotzdem geben.

Aldimaier, Monday, 03.05.2021, 11:17 (vor 1089 Tagen) @ Frank

Das eine Mann-Frau-Beziehung auch mal in die Brüche geht, ist halt so. Leidtragende sind auf jeden Fall die Kinder. Insofern ist es schon wichtig, dass zugunsten des vielzitierten "Kindeswohls" und nicht des erwiesenen Mutterwohls entschieden wird. Kinder haben Mutter und Vater. Wie der Staat gegen Richter vorgeht, die das Kindeswohl dann doch mal im Vordergrund sehen, haben wir alle gerade eindrucksvoll in Weimar erlebt. Jeder Richter wird sich jetzt genauestens überlegen, ob er seine Ruhe u. Pfründe für einen namenlosen Vater und ein unbekanntes Kind aufgibt. Trotzdem aber sollte in einem vermeintlichen Rechtsstaat klare Regeln für solche Fälle geben, die beide Eltern einbeziehen und zu Gunsten des Kindes sind. Mit dem was uns allen bevorsteht (Grüne Khmer) sehe ich das nicht kommen, eher wird sich das noch verschlimmern.

"Kindeswohl"

Frank, Tuesday, 04.05.2021, 04:08 (vor 1088 Tagen) @ Aldimaier

Wie ist das definiert?

Ist auch nur ein Pseudo-Begriff, mit dem Willkür betrieben wird.

Zumindest kann man sagen:
Ein Kind ist bei dem rechtschaffenen Elternteil besser aufgehoben als bei demjenigen, der die Ehe zerstört hat.

JA!

Aldimaier, Tuesday, 04.05.2021, 11:40 (vor 1088 Tagen) @ Frank

- kein Text -

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