Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

125926 Einträge in 30826 Threads, 293 registrierte Benutzer, 282 Benutzer online (2 registrierte, 280 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Sein Geschlecht kann man frei wählen, das Alter nicht. Warum eigentlich nicht? Voll die Intoleranz hier! (Genderscheiss)

El Hotzo, Friday, 26.11.2021, 23:17 (vor 882 Tagen)

[image]48 statt 102 Jahre alt: Gericht weist Renten-Klage zurück

Das Landessozialgericht in Celle hat am Freitag die Berufung eines Mannes zurückgewiesen. Er hatte behauptet, 102 Jahre alt zu sein und die Rentenversicherung auf Auszahlung von Rente verklagt.

Für das Gericht, das ein persönliches Erscheinen des Mannes angeordnet hatte, war der Fall schnell klar. "Dass wir es nicht mit einem 102-jährigen Menschen zu tun haben, ist, glaube ich, offensichtlich", sagte Richter Uwe Dreyer. Eine Feststellungsklage sei in diesem Fall "schlichtweg unzulässig". Dreyer warf dem Mann, der nach Gerichtsangaben in Vollzeit beim Landkreis Stade arbeitet, vor, das Verfahren mutwillig zu führen. Möglicherweise sei dies strafbar. Der 48 Jahre alte Mann muss die Kosten des Verfahrens in Höhe von 1.000 Euro tragen. Eine Revision lässt das Gericht nicht zu.

Mann legte selbst verfasste "Geburtsbescheinigung" vor

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hatte den Antrag des Klägers auf Auszahlung der Rente abgelehnt, weil der Mann den Daten des Versicherungskontos zufolge 48 Jahre alt ist. Laut DRV-Datensatz ist er 1973 in Stade auf die Welt gekommen. Der Mann hatte in einem ersten Prozess, bei dem er nicht persönlich aufgetreten war, vor Gericht eine eidesstattliche Erklärung und eine selbst verfasste "Geburtsbescheinigung" abgegeben. Demnach sei er 1919 in Hannover geboren. Dieses Verfahren verlor er. Der Kläger beharrte weiterhin darauf, dass die Informationen der Rentenversicherung falsch seien.

Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/48-statt-102-Jahre-alt-Gericht-weist-Renten-Klage-zurueck,rentenklage100.html

Das verstehe mal noch jemand. Das Geschlecht kann man beliebig wählen ... jeder 40-jährige Ausländer kann behaupten, ewig 17 zu sein ... und kein Gericht in Deutschland würde das alles in Frage stellen. Wenn aber ein Deutscher sagt, er wäre 102, dann gibt´s eine Gerichtsverhandlung. Das nenne ich einfach mal beim Namen: Diskriminierung!

Pfuuuuuiiiiiii!!!!!!! s_es-reicht

Sein Geschlecht kann man frei wählen, das Alter nicht. Warum eigentlich nicht? Voll die Intoleranz hier!

Varano, Città del Monte, Saturday, 27.11.2021, 08:41 (vor 881 Tagen) @ El Hotzo

Das verstehe mal noch jemand. Das Geschlecht kann man beliebig wählen ... jeder 40-jährige Ausländer kann behaupten, ewig 17 zu sein ... und kein Gericht in Deutschland würde das alles in Frage stellen. Wenn aber ein Deutscher sagt, er wäre 102, dann gibt´s eine Gerichtsverhandlung. Das nenne ich einfach mal beim Namen: Diskriminierung!

Und wenn wir schon dabei sind: Analog zum "Geschlecht beliebig wählen" müsste man beim Betreten der S-Bahn doch eigentlich auch seinen Impfstatus frei wählen können ... diese binäre Denke der Kontrollbüttel ist einfach dermaßen was von ewiggestrig!

--
Der Unterschied zwischen Merkeldeutschland und einer Bananenrepublik besteht darin, dass wir die Bananen importieren müssen.

powered by my little forum