Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

126035 Einträge in 30876 Threads, 293 registrierte Benutzer, 343 Benutzer online (0 registrierte, 343 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Verstehe nicht, warum die immer so auf Reichsbürgern rumhacken. (Allgemein)

ReiBürg-Experte, Thursday, 04.01.2024, 14:05 (vor 122 Tagen)

Reichsbürgergesetz.
Vom 15. September 1935.

Der Reichstag hat einstimmig das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
§ 1
(1) Staatsangehöriger ist, wer dem Schutzverband des Deutschen Reiches angehört und ihm dafür besonders verpflichtet ist.
(2) Die Staatsangehörigkeit wird nach den Vorschriften des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben.

§ 2
(1) Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, daß er gewillt und geeignet ist, in Treue dem Deutschen Volk und Reich zu dienen.
(2) Das Reichsbürgerrecht wird durch Verleihung des Reichsbürgerbriefes erworben.
(3) Der Reichsbürger ist der alleinige Träger der vollen politischen Rechte nach Maßgabe der Gesetze.

https://de.wikisource.org/wiki/Reichsb%C3%BCrgergesetz

Hier mal noch mehr Gesetze von "damals": https://de.wikisource.org/wiki/Deutsches_Reichsgesetzblatt_1935

Damals war klar definiert, was ein Deutscher ist. Heute gibt es Gesetze, da kann man sich zwischen 763 Geschlechtern entscheiden und weiß danach wahrscheinlich immer noch nicht, was man gerade ist. Man kann´s täglich ändern und auch 1x im Jahr im Ausweis.

powered by my little forum