Lauterbach: So gut wie keine Nebenwirkungen (Coronawahn)
Corona-Impfung
Gerichtsakte: Astrazeneca gesteht schwere Nebenwirkung ein
Der Impfstoffhersteller Astrazeneca hat zugegeben, dass "Vaxzevria" eine schwere Nebenwirkung haben kann. Das gehe aus Gerichtsakten in London hervor, schreibt eine Zeitung.
Vor wenigen Tagen verurteilte eine Zivilkammer des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg den Impfstoffhersteller Astrazeneca zu einer umfassenden Auskunft über Nebenwirkungen seines Corona-Impfstoffs "Vaxzevria". Nun berichtet die britische Tageszeitung "The Telegraph", das Unternehmen habe bereits eine schädliche, zuvor nicht aufgeführte, Nebenwirkung eingestanden – allerdings vor dem Londoner High Court, wo sich Astrazeneca aufgrund einer Sammelklage verantworten muss.
"In sehr seltenen Fällen kann es TTS verursachen", zitiert die Zeitung aus dem Gerichtsdokument. TTS steht für Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom. Dieses führt zur Bildung von Blutgerinnseln an seltenen Stellen wie den Gehirn- oder Bauchgefäßen und zu einer verminderten Blutplättchenzahl.
TTS ist eine bekannte mögliche Komplikation nach der Impfung mit Sars-CoV-2-Impfstoffen. Andere Impfreaktionen und Nebenwirkungen sind laut Paul-Ehrlich-Institut vor allem "vorübergehende Lokalreaktionen und Allgemeinreaktionen" wie Müdigkeit, Fieber, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen oder auch Schüttelfrost. Sie seien harmlos und nicht mit schwereren oder länger andauernden Erkrankungen verbunden.
Das Eingeständnis von Astrazeneca könnte dazu führen, dass neben den Sammelklagen in Großbritannien auch viele Einzelkläger ihre Schadensersatzforderungen durchsetzen können, schätzen "Telegraph" und "Frankfurter Rundschau" ein. In London sollen aktuell 51 Fälle verhandelt werden. Dabei es geht um Zahlungen in Höhe von 100 Millionen Pfund.
Klägerin erlitt Darmvenenthrombose
In Deutschland hatte eine 33 Jahre alte Frau aus Oberfranken Astrazeneca verklagt. Sie hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin von Astrazeneca impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Die Frau kam in ein Koma, letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden.
Sie fordert von dem britisch-schwedischen Unternehmen Schmerzensgeld und Schadensersatz. Während des Verfahrens kam die nun erfolgreiche Auskunftsklage hinzu. Die Auskünfte muss Astrazeneca für den Zeitraum vom 27. Dezember 2020, der Zulassung des Impfstoffs, bis zum 19. Februar 2024 leisten.