Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Der Staat lässt sich keine Kinder unterjubeln (Vaeter)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Saturday, 06.04.2013, 09:43 (vor 4049 Tagen)

Vater unbekannt. Knapp 2 % aller Anträge auf Unterhaltsvorschuss, die jährlich beim zuständigen Jugendamt eingehen, tragen laut einem aktuellen Bericht der Ruhr Nachrichten diesen Zusatz. Würde dies so zutreffen, wäre das Jugendamt in der Pflicht für den eigentlichen Vater des Kindes in Vorleistung zu gehen, also Unterhaltsvorschuss zu zahlen. Doch von den 15 Anträgen mit diesem Zusatz, die beispielsweise das Jugendamt Bochum 2012 zu bearbeiten hatte, wurden 12 abgelehnt, da das Jugendamt genauer hingeschaut hatte.
[...]

http://kuckucksvater.wordpress.com/2013/04/06/vater-unbekannt-wirklich-wie-das-jugendamt-sich-gegen-unterhaltsbetrugerinnen-wehrt

Rainer

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Eigentlich unverständlich, denn es wird ja massiv auf die "Ressource Kind" zugegriffen!

Kalle Wirsch, Saturday, 06.04.2013, 10:49 (vor 4049 Tagen) @ Rainer

Man versteht es eigentlich nicht. Ich habe mal vor kurzem irgendwo gelesen, dass ein Kind dem Staat summasummarum 77.000 Euro Gewinn in seinem Leben einfährt. Rechnet man mal flink den Unterhaltsvorschuss bis zum 12. Lebensjahr vor (ca. 40.000 Euro), dann bleiben doch immer noch 37.000 Euro Gewinn übrig! Also rechnerisch lohnt sich das noch immer. Allerdings lässt sich der Gewinn noch maximieren, wenn man keinen Unterhaltsvorschuss gewährt. Das ist richtig.

Jaja, dass ist eben der Zeitgeist heute. Die Liebe des Staates zu seinen Bürgern geht nicht an dessen Konten vorbei. Interessant ist nur der, der sich höchstmöglichst ausplündern lässt. Bei den Kindern ist da in der Phase noch nix zu holen, also zieht sich der Staat logischerweise zurück.

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Eigentlich unverständlich, denn es wird ja massiv auf die "Ressource Kind" zugegriffen!

Krankenschwester @, Saturday, 06.04.2013, 11:01 (vor 4049 Tagen) @ Kalle Wirsch

Rechnet man mal flink den Unterhaltsvorschuss bis zum 12. Lebensjahr vor (ca. 40.000 Euro),

Der wird maximal 72 Monate gezahlt.
133 €/Monat für Kinder unter 6 Jahren
180 €/Monat für Kinder ab 6 bis 12

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Unmenschlichkeit - eine bemerkenswerte charakteristische Eigenschaft des Menschen.
(Ambrose Gwinnet Bierce)

DDT

Kalle Wirsch, Saturday, 06.04.2013, 11:17 (vor 4049 Tagen) @ Krankenschwester

Der wird maximal 72 Monate gezahlt.
133 €/Monat für Kinder unter 6 Jahren
180 €/Monat für Kinder ab 6 bis 12

Ja, so in etwa war mir das bewusst. War aber zu faul, die Düsseldorfer Tabelle zu bemühen. Ergibt eine Summe von ca. 22.500,00 Euro. Wenn für die niemand zu greifen ist und die Mutter die vielen wechselnden Geschlechtspartner wirklich nicht mehr kennt, dann ist das sicherlich als Verlust zu verbuchen.

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DDT

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Saturday, 06.04.2013, 11:32 (vor 4049 Tagen) @ Kalle Wirsch

... Ergibt eine Summe von ca. 22.500,00 Euro.

Auch falsch. Es wir für maximal 6 Jahre (72 Monate) Unterhaltsvorschuss gezahlt. Siehe andern Beitrag von mir.

Rainer

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Der Staat als Rabenvater

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Saturday, 06.04.2013, 11:29 (vor 4049 Tagen) @ Krankenschwester

Der wird maximal 72 Monate gezahlt.
133 €/Monat für Kinder unter 6 Jahren
180 €/Monat für Kinder ab 6 bis 12

Wenn man betrachtet welchen Unterhalt Väter zahlen müssen, sind die Summen ein Pippifax!

Monate   Betrag       Gesamt
60       133 Eur      7.980 Eur
12       180 Eur      2.160 Eur
                     ----------
Summe                10.140 Eur

Selbst wenn jemand das optimiert und das Kind erst mit 5 Jahren zum Unterhaltsvorschuss anmeldet sind das keine nennenswerten Beträge.

Monate   Betrag       Gesamt
12      133 Eur       1.596 Eur
60      180 Eur      10.800 Eur
                     ----------
Summe                12.396 Eur

Was ein Kind maximal in 6 Jahren vom Staat als Unterhalt bekommt ist etwa soviel wie ein entlassener Bundespräsident in 14 Tagen kostet. Dazu kommt das der Bundespräsident für unser Leben so unnötig wie ein Kropf ist, in den Kindern aber unsere Zukunft liegt.

Rainer

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Mal nachgefragt: Hartz4

Mus Lim ⌂ @, Saturday, 06.04.2013, 12:53 (vor 4049 Tagen) @ Rainer

Das mit der Begrenzung auf 72 gilt doch "nur", wenn die Mutter kein Hartz4 bezieht.

Die staatliche Transferleistung ändert dann nur ihren Namen von Unterhaltsvorschuss in Hartz4 für das Kind.

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