Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Fall Mollat: Justizministerin Merk rechtfertigt sich (sogar mit "Petra" Mollath) (Allgemein)

Mr.Präsident @, Tuesday, 09.04.2013, 04:30 (vor 4040 Tagen)
bearbeitet von Mr.Präsident, Tuesday, 09.04.2013, 04:36

07.04.2013 - Fall Gustl Mollath
Justizministerin Merk rechtfertigt sich
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hat ihr Vorgehen im Fall Mollath verteidigt. Der Nürnberger sitzt seit 2006 nach einem inzwischen höchst umstrittenen Gerichtsurteil gegen seinen Willen in der geschlossenen Psychiatrie.
Bayerns Justizministerin Merk hat das umstrittene Urteil immer wieder gerechtfertigt, so auch im Sonntagsstammtisch des Bayerischen Fernsehens:
"Es ist in unserem Staat aus gutem Grund so, dass, wenn ein Urteil einmal rechtskräftig geworden ist, es dann auch rechtskräftig bleibt. Wir brauchen Rechtssicherheit. Die Überprüfung eines Urteils ist nur dann möglich, wenn es dafür ganz gewichtige Gründe gibt. Diese sind aber zunächst nicht ersichtlich gewesen."
- Video: Beate Merk, Bayerische Justizministerin (CSU)

Merk bejahte die Frage, ob sie im Fall Mollath alles richtig gemacht habe. Sie versicherte, dass sie das getan habe, was sie tun musste. Gustl Mollath, der unter anderem Schwarzgeld-Geschäfte bei der Hypovereinsbank angeprangert hatte, ist wegen angeblicher Gemeingefährlichkeit in der Psychiatrie untergebracht. Für das Landgericht Nürnberg waren die Vorwürfe gegen die Bank Teil eines "paranoiden Gedankensystems".
Hypovereinsbank bestätigt Vorwürfe Mollaths

Der Fall ist brisant, weil die Vorwürfe Gustl Mollaths offensichtlich stimmen. Die Hypovereinsbank ging Mollaths Vorwürfen nach und bestätigte sie später im Kern. Daraufhin hatte das Unternehmen mehrere Mitarbeiter, die sich "weisungswidrig" verhalten haben, entlassen. Unter den Entlassenen war auch Mollaths Frau Petra, die ihren Mann vor Gericht schwer belastet und damit wesentlich zu seiner Verurteilung beigetragen hatte.
[...]

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Äh, hatte ich erwähnt, dass die Falschbeschuldigerin Petra heißt? Ist schon ein Bild aufgetaucht?
Hier sind Bilder von weiteren Maden: http://sauregurke.freehostia.com/2012/12/10/die-protagonisten-im-justizskandal-gustl-mollath/

--
Feminismus / Gender-Wahnsinn:

[image]
von l. nach r.:
Megan Ambuhl, Lynndie England, “Gus”[?]
(Abu Ghraib)

Die Frau lügt! Was habt ihr anderes von einer Politikerin erwartet?

Kalle Wirsch, Tuesday, 09.04.2013, 08:18 (vor 4040 Tagen) @ Mr.Präsident

§ 359 StGB

Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig,

1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Ungunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;

2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zuungunsten des Verurteilten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;

3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat, sofern die Verletzung nicht vom Verurteilten selbst veranlaßt ist;

4. wenn ein zivilgerichtliches Urteil, auf welches das Strafurteil gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftig gewordenes Urteil aufgehoben ist;

5. wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind,

6. wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht.

http://dejure.org/gesetze/StPO/359.html


Wenn euch mal so ein Gesocks an die Wäsche will, gleich eine Blendgranate fallen lassen!

§ 344 StGB

Verfolgung Unschuldiger.

(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8), berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung berufen ist.

(2) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an

1. einem Bußgeldverfahren oder
2. einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahren

berufen ist. Der Versuch ist strafbar.

http://dejure.org/gesetze/StGB/344.html

Rechtssicherheit?

Horsti, Tuesday, 09.04.2013, 09:38 (vor 4040 Tagen) @ Mr.Präsident

Rechtssicherheit ist also die Maxime dieser Quoten-Ministerin? OK. Wann darf denn Mollath mal seine eigene ganz persönliche Rechtssicherheit geltend machen nicht als Unschuldiger im Knast zu landen? Wo bleibt da seine Rechtssicherheit?

Rechtssicherheit?

Detektor, Tuesday, 09.04.2013, 11:22 (vor 4040 Tagen) @ Horsti

Das mit der Rechtssicherheit wär ja eigentlich auch tolles "Argument" für das Einbehalten von Menschen wie Kachelmann, wenn sie verurteilt sind und es im Nachhinein immer deutlicher wird, dass sie unschuldig sein müssen.

TypInnen wie diese Ungerechtigkeitsministerin hebeln auf diese Weise sogar noch nachträgliche DNA-Ergebnisse aus und definitiv Unschuldige bleiben drin: "Rechtssicherheit!".

Zutrauen würde ich es der. Die würde aufgrund der Rechtssicherheit noch den elektrischen Stuhl anwerfen, um die Todesstrafe zu vollziehen, ehe sie ihr Gesicht verliert.

--
Linker Männerrechtler - "Dö Pöst"

Das kann ihr schneller selbst widerfahren, als ihr lieb ist!

Kalle Wirsch, Tuesday, 09.04.2013, 11:48 (vor 4040 Tagen) @ Detektor

Zutrauen würde ich es der. Die würde aufgrund der Rechtssicherheit noch den elektrischen Stuhl anwerfen, um die Todesstrafe zu vollziehen, ehe sie ihr Gesicht verliert.

Ja, die ist eigentlich als Politikerin noch schlimmer als die Justiz selbst. Die soll bloss aufpassen, dass sie für ihre Handlungen nicht eines Tages mal vor einem richtigen Volksgerichtshof landet. Die Schergen der politischen Klasse werden nicht wie John Demjanjuk entkommen und vor Gericht einen auf "toten Mistkäfer" machen. Das Internet wird bei der Fahndung nach solchen Täterinnen ein wichtiges Hilfsmittel sein. Wer solche Politik wie diese Frau macht, hat nicht nur Mollath auf dem Gewissen.

Rechtssicherheit neu definiert

Mus Lim ⌂ @, Tuesday, 09.04.2013, 12:43 (vor 4040 Tagen) @ Horsti

Rechtssicherheit ist in Deutschland die Sicherheit, mit der das Recht des Mann mit Füßen getreten wird.

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Der einzige „Hirni“ hier weit und breit.
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