Verdienen Frauen wirklich 23% weniger? (Gewalt)
Diese Frau hier hebt den "gefühlten Mittelwert" allerdings mächtig. Keine Ahnung, ob die feministischen Mathematikerinnen das überhaupt berücksichtigen.
Prostituierte erpresste Firmenboss
Mit pikanten Tonaufnahmen hat eine Prostituierte aus Bochum einen Firmenchef aus dem Ruhrgebiet um fast eine halbe Million Euro erpresst. Am Mittwoch wurde die 30-Jährige vom Landgericht Essen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Die Angeklagte hatte den verheirateten Geschäftsmann vor über zehn Jahren in einem Bordell kennengelernt. Ab 2009 war es erneut zu einer Serie von Treffen gekommen.
Die Erpressung begann, als der 39-jährige Familienvater die heimliche Affäre im Frühjahr 2011 beenden wollte. Die Prostituierte hatte mit dem Geld unter anderem Luxusreisen finanziert und ihrem Freund einen Porsche gekauft.
Der Mann ist ganz sicher ein Drecksack, wenn er zu seiner Frau unehrlich ist. Dies sei an der Stelle auch mal angemerkt.
Verdienen Frauen wirklich 23% weniger?
Weer weiß, vielleicht hatte er bei seiner Frau viel zu leiden und ist nur bei der Familie geblieben, damit die Kinder einen Vater haben. Und nebenbei hat sich dann eben ein bißchen Erleichterung verschafft. Möglich, auch so rum.
Den Teufel mit dem Beelzebub betrügen
Wenn der geblieben ist, dann wegen Geld.
Sind Kinder im Spiel und je nachdem wie die Firma des "Geschäftsmanns" organsiert ist kann eine missgünstige Ehefrau ihn im Trennungsfall zum Penner machen.
Wenn er mit einer Nutte, die hier zudem characterlich äußerst fragwürdig scheint, eine Affähre beginnt, so sagt das einiges über ihn und vor allem über seine Ehefrau aus, nichts gutes.
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http://patriarchilluminat.wordpress.com/
Patriarchale Spülregeln
Erstaunlicherweise wird die Kopfzeile in solch einem Fall nicht gegendert!
Mitarbeiter müssen auch ohne feste Arbeitszeiten Dienst leisten
Mitarbeiter müssen für ihren Arbeitgeber im betriebsüblichen Rahmen zur Verfügung stehen - auch wenn die Arbeitszeiten nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt hervor (Az.: 10 AZR 325/12). Nach Auffassung der Richter gilt der Grundsatz auch für außertarifliche Angestellte.
In dem Fall hatte eine Angestellte mit einem Jahresgehalt von rund 95.000 Euro brutto gegen ihren Arbeitgeber geklagt. Dieser hatte ihr nach mehreren Aufforderungen das Gehalt gekürzt, weil sie nahezu 700 Minusstunden angesammelt und weiterhin die wöchentliche Arbeitszeit nicht eingehalten hatte.
Klägerin: Vertrag enthält keine Regelung
Die Frau argumentierte vor Gericht, dass sie vertraglich nicht verpflichtet sei, 38 Stunden pro Woche zu arbeiten, da ihr Vertrag keine Regelungen dazu enthalte. Sie müsse überhaupt nicht an bestimmten Tagen und zu bestimmten Zeiten im Betrieb sein und erfülle ihre Arbeitspflicht schon dann, wenn sie die vom Arbeitgeber übertragenen Aufgaben erledige.
Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage wie schon in den Vorinstanzen ab. Der Arbeitsvertrag setze als Maß der zu leistenden Arbeit die betriebsübliche Arbeitszeit voraus, hieß es in der Begründung. Auch sei der Arbeitgeber nicht verpflichtet, "Vergütung für Zeiten zu leisten, in denen die Klägerin nicht gearbeitet hat".
Erstaunlicherweise ist das für Arbeitgeber im Arbeitsrecht offensichtlich "günstiger" geregelt, als für Männer im Familien-/Unterhaltsrecht. Während ein Arbeitgeber nicht einsieht, für etwas ohne jegliche Gegenleistung zu bezahlen, ist das im Familienrecht grundsätzlicher Alltag! Weiber machen da die große Kasse!