Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Art. 20 GG und FrauenQuote ..... verträgt sich das? (Recht)

Kalle Wirsch, Friday, 24.05.2013, 10:54 (vor 4003 Tagen)
bearbeitet von Kalle Wirsch, Friday, 24.05.2013, 11:39

Art. 20 GG / Gewaltenteilung - Soziale Ebene

Soziale Gewaltenteilung bedeutet, dass allen Bürgern ermöglicht wird, politische Positionen im Staat zu erreichen. Die Auswahl dafür erfolgt allein anhand der Qualifikation der Person für ein Amt, also in fairer Konkurrenz mit Rechtsgleichen. Dies ermöglicht die Existenz einer offenen Gesellschaft, in der nicht eine einzelne Schicht die politischen Ämter bekleidet.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung

Eigentlich muss man bestehende Gesetze nur konsequent umsetzen, dann müsste solcher Schwachsinn wie eine FrauenQuote sich von selbst erledigen.

Aber man muss sich nicht mehr ernsthaft wundern, verstösst doch die Politik selbst eklatant gegen das eigene Grundgesetz!

- Merkel / Physikerin / Staatsratsvorsitzende
- Schäuble / Anwalt / Finanzminister
- deMaizire / Anwalt / Verteidigungsminister
- Altmaier / Anwalt / Umweltminister
- Westerwelle / Anwalt / Außeminister
- Rössler / Allgemeinarzt / Wirtschaftsminister
- von der Leyen / Allgemeinärztin / Arbeitsministerein
- Schröder / Soziologie, Philosophie, Geschichte, Politik / Familienministerin
- Wanka / Agrotechnikerin, Mathematikerin / Bildungs- u. Wissenschaftsministerin

.... EU-Wahn (Entdemokratisierung), Kostenexplosion im Gesundheitswesen, EuroHawk-Drohnenpleite, untilgbare Staatsschulden, Klimalüge, kriegerische Außenpolitik (Friedenssicherungsmissionen), Geburtenschwund, Fachkräftemangel, Pisa und und und ... alles Leute mit "Qualifikationen für ihr Amt" (Parteibuch!).

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In Art. 20 stehen noch ganz andere Sachen, die dem deutschen Volk systematisch verweigert werden:

Cyrus V. Miller ⌂ @, Friday, 24.05.2013, 22:13 (vor 4003 Tagen) @ Kalle Wirsch

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen [..] ausgeübt.

Praxis:
Es gibt nur "Wahlen" und ein Wahlgesetz, während die gleichberechtigt vorgesehenen Abstimmungen wie in der Schweiz (für die es in der BRD trotz Art 20 GG nicht einmal ein Durchführungsgesetz gibt!) von unseren Politkriminellen aus gutem Grunde effizient verhindert werden.

Auch sonst finden sich im GG interessante Dinge:

Art. 146: Dieses Grundgesetz [..] verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Das wird im bis ins Mark korrupten BRD-System niemals passieren - dafür sorgt man schon. Genau aus diesem Grund hat Deutschland bis heute(!) eben keine vom Volk bestimmte "Verfassung", sondern vegetiert als Parteiendiktatur mit dem Provisorium "Grundgesetz" vor sich hin.

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