Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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BVerfG !!! Beate Merk zur Einnordung in der Causa Mollath ENDLICH! (Recht)

Die Fluchbegleiterin @, Saturday, 22.06.2013, 11:03 (vor 3964 Tagen)

http://www.jurablogs.com/de/go/bverfg-bayerische-landesjustizministerin-causa-mollath-rapport-subito-zustaednig-peter

dain enthalten:
08:40
Mollath-Ausschuss
"Wir wurden von Ministerin Merk belogen"

Die Aufarbeitung der Zwangseinweisung von Gustl Mollath beschäftigt seit Monaten Medien und Politik. Nun erhebt der Vize-Vorsitzende des Untersuchungsausschuss, Florian Streibl, schwere Vorwürfe

Gustl Mollath hat das TRIPLE ...

Die Fluchbegleiterin @, Saturday, 22.06.2013, 19:27 (vor 3963 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin

DAS TRIPLE für #Gustl #MOLLATH! Wer schickt ihm den mutmachenden Screenshot der Top-3 bei http://www.jurablogs.com

,in eine korrekt funktionierende Demokratie, .............

solwad, Saturday, 22.06.2013, 21:59 (vor 3963 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin

.....hätte man eine solche Justizministerin, auf der stelle entlassen, statt dessen

verschleppt man die Befreiung des Mannes, der eigentlich ein wertvoller Dienst

für d. Fr.Staat Bayer geleistet hat, ins unendliche, sofort entlassen !

Wie lange wird d. Rad.fem. Gesellschaftskrebs noch toleriert ?

Entlassung ist zu milde, denn die kassiert noch Pension!

Kalle Wirsch, Saturday, 22.06.2013, 22:14 (vor 3963 Tagen) @ solwad

Nein, in China hätte man so eine Politik-Verbrecherin sofort erschossen. Ich bin für die Einführung von standrechtlichen Erschießungen für parasitäre und volksfeindliche Politiker. Es dient dem Bürgerwohl und diesen Begriff lassen wir mal wie das Kindeswohl die nächsten 50 Jahre juristisch undefiniert.

,Entlassung ist zu milde, denn die kassiert noch Pension!

solwad, Saturday, 22.06.2013, 22:27 (vor 3963 Tagen) @ Kalle Wirsch

Stimmt genau, aber nicht erschiessen, sondern lebenslänglich in einen Steinbruch

zur Wohle- und in "Name des Volkes" schuften lassen.:-D

Tja, in unserer "Demokratie" wird nun gegen den Anwalt (Strate) von Mollath ermittelt

Mr.Präsident @, Sunday, 23.06.2013, 06:30 (vor 3963 Tagen) @ solwad

23.06.2013 - Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig
Ermittlungen gegen Rechtsanwalt Gerhard Strate
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen den Verteidiger von Gustl Mollath, den Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dem Strafverteidiger wird ein Verstoß gegen § 353d Nr. 3 StGB (Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen) vorgeworfen.

Wie Herr Strate in einer Pressemitteilung vom 20.06.2013 mitteilt, laufen die Ermittlungen der Hamburger Strafverfolger gegen ihn bereits sei gut zwei Monaten.
Gegenstand der Vorwürfe ist die Dokumentation des Verfahren gegen Gustl Mollath, die derzeit auf dem Stand vom 20.6.2013 ist und von Gerhard Strate fortlaufend ergänzt wird.
Herr Strate berichtet, daß die Staatsanwaltschaft Hamburg - wohl auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Augsburg - beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Hamburg beantragt habe, alle Dokumente - mit Ausnahme der Schriftsätze der Verteidigung - aus dem Netz zu nehmen. Diesem Antrag ist Gerhard Strate - „in Absprache mit meinem Verteidiger“ - mit einer Erwiderung entgegen getreten, die er ebenfalls der Dokumentation beigefügt hat. (Nebenbei: Die darin enthaltene Argumentation sollte sich jeder bloggende Strafverteidiger auf der Zunge zergehen lassen.)
Bis zum heutigen Tage habe der Ermittlungsrichter nicht entschieden.
Bemerkenswert an dem gegen Gerhard Strate geführten und vermutlich von der Staatsanwaltschaft Augsburg initiierten Ermittlungsverfahrens ist der Umstand, daß die dieselben Strafverfolger auf seine 50 Seiten umfassende Strafanzeige vom 4.1.2013
gegen den 2004 als Richter am Amtsgericht Nürnberg tätig gewesen Herrn E. (Beschuldigter zu 1) sowie den damals wie heute als Leiter der Klinik für Forensische Psychiatrie am Bezirkskrankenhaus in Bayreuth tätigen Herrn Dr. L. (Beschuldigter zu 2) wegen Verdachts der schweren Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 3 Nr. 1 StGB)
noch nicht einmal ein Ermittlungsverfahrens eingeleitet, sondern die Strafanzeige nach § 152 Abs. 2 StPO (!) in die Rundablage befördern wollten.
Die Abgründe, die sich in diesem Komplex um Gustl Mollath auftun, sind für mich unfaßbar. Statt nun die bayerischen Ställe Augias’ endlich mal aufzuräumen, greifen die Stallknechte denjenigen an, der den Mist sichtbar gemacht hat.
Gerhard Strate vermutet, daß das Thema „Mollath“ vor allem für Jurastudenten interessant sein dürfte; ich meine, daß sich das Verfahren um den Menschen Mollath hervorragend dazu eignet, den Nachwuchsjuristen zu zeigen, wie Rechtsstaat nicht funktionieren darf.

Hier Kann man das nachlesen

--
Feminismus / Gender-Wahnsinn:

[image]
von l. nach r.:
Megan Ambuhl, Lynndie England, “Gus”[?]
(Abu Ghraib)

IM RICHTERSTAAT DEUTSCHLAND REGIERT EINE GEHEIMJUSTIZ ... Freisler´s update

Kalle Wirsch, Sunday, 23.06.2013, 10:27 (vor 3963 Tagen) @ Mr.Präsident

"Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen den Verteidiger von Gustl Mollath, den Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dem Strafverteidiger wird ein Verstoß gegen § 353d Nr. 3 StGB (Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen) vorgeworfen.


§ 353d StGB
Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen.Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. entgegen einem gesetzlichen Verbot über eine Gerichtsverhandlung, bei der die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, oder über den Inhalt eines die Sache betreffenden amtlichen Schriftstücks öffentlich eine Mitteilung macht,

2. entgegen einer vom Gericht auf Grund eines Gesetzes auferlegten Schweigepflicht Tatsachen unbefugt offenbart, die durch eine nichtöffentliche Gerichtsverhandlung oder durch ein die Sache betreffendes amtliches Schriftstück zu seiner Kenntnis gelangt sind, oder

3. die Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.

Guxu: http://dejure.org/gesetze/StGB/353d.html


Anmerkung: Recht ist vermeintlich ein öffentliches Gut, Recht wird öffentlich gesprochen. Scheinbar wollen die Herrschenden im Richterstaat nicht, dass ihre dreckigen Schweinereien an die Öffentlichkeit kommen. Wohl deswegen haben sie für sich den § 353 StGB beschlossen. Im Falle von Gustl Mollath sieht man ja mal ganz konkret, wie, wann und wozu sie das nutzen.

Wir leben definitiv in keiner Demokratie, sondern im schlimmsten Richterstaat der deutschen Geschichte!

Verbrecher, die sich per selbst entworfener Gesetze immunisiert und ihre finanzielle Versorgung organisiert haben. Die werden ihre Macht, die sie hinter vermeintlicher Unabhängigkeit tarnen, nicht freiwillig aufgeben.

Eine Anzeige gegen einen Richter oder Staatsanwalt hat noch nie zu einem Erfolg geführt. Das ganze ist in einem perfiden Selbstschutzprogramm organisiert, bei dem erst die ihr Schweigen brechen, die es sicher in die Pension geschafft haben. Wer in dieser Justiz-Mafia noch tätig ist, macht voll mit! Kalfaktoren werden fürstlich entlohnt. Die Justiz selbst bedient sich mittlerweile des Instrumentes der Falschbeschuldigung.

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Hier in diesem Zusammenhang ein paar interessante Zeilen.

Musharraf Naveed Khan, Sunday, 23.06.2013, 10:43 (vor 3963 Tagen) @ Kalle Wirsch

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