Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Kinderpornos? Die Schwiegermutter als Tippgeberin... (Recht)

Die Fluchbegleiterin @, Tuesday, 23.07.2013, 11:18 (vor 3946 Tagen)

Kinderpornos? Die Schwiegermutter als Tippgeberin...

MitGlied, Tuesday, 23.07.2013, 12:48 (vor 3946 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin

Schlimmer geht's nicht, das ist wie ein Stigma. Selbst wenn die Alte n Päckchen Koks deponiert hätte, käme man leichter aus der Sache raus.

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Cyrus V. Miller ⌂ @, Tuesday, 23.07.2013, 14:31 (vor 3946 Tagen) @ MitGlied
bearbeitet von Cyrus V. Miller, Tuesday, 23.07.2013, 14:38

Schlimmer geht's nicht, das ist wie ein Stigma. Selbst wenn die Alte n Päckchen Koks deponiert hätte, käme man leichter aus der Sache raus.

Neben trivialen Merkmalen (Fingerabdrücke etc.) auf den untergeschobenen CD/DVD-Rohlingen sowie deren Verpackung lassen sich auch andere Punkte nachvollziehen:
- Rohlinge haben eine eindeutige Hersteller ID, teilweise sogar eine Chargen-Nummer. Zudem bekommt man sie fast nur ab 10er-Packs. Eine Hausdurchsuchung beim Schwiegerdrachen nach "Restbeständen" wäre evtl. sinnvoll. Ebenso eine Überprüfung auf Rohlingskäufe bei umliegenden Super- und Elektronikmärkten, die mit mit EC-/Kreditkarte bezahlt wurden, sowie sämtlicher Käufe der Schwiegermutter via Kontoauszug (Amazon etc). im betreffenden Zeitraum.
- Es ist nachvollziehbar, wann die Daten auf CD/DVD geschrieben wurden (Zeitstempel). Im konkreten Fall dürfte dies "zufällig" immer innerhalb eines sehr kleinen Zeitfensters nach der Ehekrise des Beschuldigten liegen. Es wäre also ggf. nachweisbar, daß dieser die KiPos nicht über einen längeren Zeitraum gesammelt hat - was bei "echten" Pädophilen aufgrund ihrer Veranlagung eher untypisch wäre.
- DVD-Brenner haben eine typische "Signatur" in ihren Brennmustern, ähnlich den Laufspuren einer abgefeuerten Patrone. Diese lassen sich mikroskopisch nachweisen und einem bestimmten Gerät zuordnen. Vermutlich sogar dem der Schwiegerphotze selber, denn wer läßt sich schon als Mitwisser und "Brenner" für sowas einspannen? Falls doch, ist auch hier im erweiterten Freundes-/Bekanntenkreis zu ermitteln...
- Es müßten auch weitere Beweise, z.B. auf der Festplatte des Beschuldigten, gefunden werden. Das einfache Deponieren irgendwelcher Gegenstände im Haus ohne weitere Indizien darf für eine Verurteilung schlicht nicht ausreichend sein. Falls doch, hätte ich hier ein paar kreative Ideen ;-)

All dies setzt natürlich voraus, daß Polizei und Staatsanwaltschaft ÜBERHAUPT bereit sind, auch in Richtung Unschuld des Betroffenen zu ermitteln.

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EsReicht, Tuesday, 23.07.2013, 15:04 (vor 3946 Tagen) @ Cyrus V. Miller

All dies setzt natürlich voraus, daß Polizei und Staatsanwaltschaft ÜBERHAUPT bereit sind, auch in Richtung Unschuld des Betroffenen zu ermitteln.

Und damit ist schon alles gesagt.

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MitGlied, Tuesday, 23.07.2013, 15:08 (vor 3946 Tagen) @ EsReicht

In Richtung Unschuld ermittelt in diesem Fall nur ein guter Anwalt, der aber oft ziemlich viel Geld kostet, was aber in einer Trennungssituation eher nicht vorhanden ist.

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Cyrus V. Miller ⌂ @, Tuesday, 23.07.2013, 16:28 (vor 3946 Tagen) @ MitGlied
bearbeitet von Cyrus V. Miller, Tuesday, 23.07.2013, 16:37

In Richtung Unschuld ermittelt in diesem Fall nur ein guter Anwalt, der aber oft ziemlich viel Geld kostet, was aber in einer Trennungssituation eher nicht vorhanden ist.

Eben nicht - und genau das ist ja der Witz -
Das müsste theoretisch auch die Staatsanwaltschaft tun:

"Die Staatsanwaltschaft ist bei ihren Ermittlungen zur Objektivität verpflichtet. Sie ermittelt somit nicht nur belastende, sondern auch entlastende Umstände."
(Quelle)

In der Praxis gilt dies allerdings nur in Rechtsstaaten.
BRD-Bürger, vor allem männliche, haben im Fezi-Richterstaat leider Pech gehabt.
Persönliche Konsequenzen muss jeder selbst ziehen.

Selbst die Scharia ist da vermutlich weiter - obwohl ich hier ganz sicher nicht dem Islam das Wort reden möchte.

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Die Justiz hat grundsätzlich kein Interesse an der Wahrheit!

Musharraf Naveed Khan, Tuesday, 23.07.2013, 21:04 (vor 3946 Tagen) @ EsReicht

All dies setzt natürlich voraus, daß Polizei und Staatsanwaltschaft ÜBERHAUPT bereit sind, auch in Richtung Unschuld des Betroffenen zu ermitteln.

Und damit ist schon alles gesagt.

Da stimme ich vollumfänglich zu. Die Justiz interessiert doch die Wahrheit nicht. Das ist auch nicht Aufgabe der Justiz. Es geht um Macht und Kontrolle, um Unterdrückung. Die Wahrheit wäre da regelrecht im Wege.

Er hat die gängige Rechtspraxis offen ausgesprochen. Man beachte, wie sicher sich diese Leute bereits fühlen: http://www.presseportal.de/pm/69720/2395695/saechsischer-willkuer-richter-die-wahrheit-interessiert-mich-nicht-das-bundesverfassungsgericht

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Joe, Gutmensch, DDR, Wednesday, 24.07.2013, 00:45 (vor 3946 Tagen) @ Cyrus V. Miller

- DVD-Brenner haben eine typische "Signatur" in ihren Brennmustern, ähnlich den Laufspuren einer abgefeuerten Patrone. Diese lassen sich mikroskopisch nachweisen und einem bestimmten Gerät zuordnen.

Du machst Dir das viel zu umständlich. DVD-Brenner verewigen sich selbst mit ihrem Namen auf dem Medium. Den kannst Du mit handelsüblicher Software problemlos auslesen.

Das Merkmal wird natürlich auch schon von Behörden benutzt, um Beschuldigten die Verbreitung gewöhnlicher Raubkopien nachzuweisen. Die Forensiker wissen also, wie es funktioniert.

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Cyrus V. Miller ⌂ @, Wednesday, 24.07.2013, 01:05 (vor 3945 Tagen) @ Joe
bearbeitet von Cyrus V. Miller, Wednesday, 24.07.2013, 01:20

- DVD-Brenner haben eine typische "Signatur" in ihren Brennmustern, ähnlich den Laufspuren einer abgefeuerten Patrone. Diese lassen sich mikroskopisch nachweisen und einem bestimmten Gerät zuordnen.


Du machst Dir das viel zu umständlich. DVD-Brenner verewigen sich selbst mit ihrem Namen auf dem Medium. Den kannst Du mit handelsüblicher Software problemlos auslesen.

Ist aber easy zu faken, v a. durch modifizierte Firmware.
Enthält auch sonst nicht zwingend die Seriennummer des Geräts, was bei der Masse an verkauften Geräten des selben Herstellers nicht "eindeutig" genug ist. Die Mikrosignaturen schon.

Das Merkmal wird natürlich auch schon von Behörden benutzt, um Beschuldigten die Verbreitung gewöhnlicher Raubkopien nachzuweisen.

Bei ein paar Teenies und dem gewöhnlichen DAU mag das funktionieren.
Bei Profis eher weniger.

Die Forensiker wissen also, wie es funktioniert.

"Zu wissen, wie etwas funktioniert", heißt noch noch lange nicht, daß sie was nachweisen können. Am Truecrypt-Container von Gerken/Wulff beißen die sich bis heute die Zähne aus - sonst säße der Ex-Bundespräser wohl schon im Knast. Ist natürlich eine völlig andere Baustelle. Taugt aber als Argument für viele meiner Kunden mit "kritischen Dokumenten" ;-)

Im konkreten Fall hast Du natürlich Recht, da Madame vermutlich kaum den genannten Aufwand zur Verschleierung ihrer Urheberschaft betrieben hat.

Das Problem ist nach wie vor, daß wohl keine der von uns erwogenen Methoden überhaupt seitens der StA konsequent nachvollzogen werden wird. Daß man die Alte mit genügend "Biss" als Falschbeschuldigerin am Arsch kriegen würde, steht wohl außer Frage.

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