Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Demaskierender Einblick in die staatliche Vergabepraxis für ABR und Alltagssorge! (Politik)

Yussuf K., Sunday, 04.08.2013, 00:52 (vor 3927 Tagen)
bearbeitet von Yussuf K., Sunday, 04.08.2013, 00:59

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Katja Suding (FDP)

Quelle: http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-303-43467--f379887.html#q379887


Sehr geehrte Frau Suding,

ich möchte die Anfrage von Herrn Seiss gerne nochmal aufgreifen.

Wie Sie feststellen, hat die Entscheidung darüber, wo die Kinder nach Trennung oder Scheidung leben, erhebliche Auswirkungen auf den kommunalen/ städtischen Finanzhaushalt. Diese müssen ggf. die Folgekosten tragen. Stichwort UVG, Transferleistungen etc.

Diese Ausgaben (ein Risiko ohne Kostenhorizont), sind denklogisch nicht vorhanden, wenn das Kind beim "nichtleistungsfähigen" Elternteil lebt und der Leistungsfähige von den Gerichten von der Erziehung der Kinder freigestellt / ausgeschlossen wird, um ihn zur Zahlung verpflichten zu können.

Der "nichtleistungsfähige" Elternteil (psych. Kranke, Drogensüchtige, Alkoholiker, Eltern ohne Schulabschluss oder ohne Berufsabschluss) wird die Kosten nie erstatten können. (§ 1603 BGB) Zurecht, wie Sie sagen, kann man diese Elternteile nicht zur Leistung verpflichten. Dann trägt die Kosten allein die Stadt und kann sie nicht zurück fordern.

Die Städte und Kommunen lassen ihre Interessen bei jeder Gerichtsentscheidung, in der es um unserer Kinder geht, durch das hauseigene städtische oder kommunale Jugendamt vertreten [Stichwort: Mitwirkung (§§162 FamFG, 50 SGB VIII)] und sie geben in den Gerichtsverfahren Empfehlungen ab. [Stichwort: Vorgesetzte = Bürgermeister/ Landrat/ politische & wirtschaftliche Zusammenstellung der Jugendhilfeausschüsse]

Nach dem Gesetz (§ 50 (2) SGB VIII) soll das Jugendamt die Eltern beraten und kommunale Leistungen (Hilfe) anbieten und maximal das Gericht über den Stand (!) des Beratungsprozesses informieren. Gesprächsinhalte mit den Eltern (zweckgebundene Daten) dürfen nicht an Dritte verraten werden. (§§ 64 SGB VIII, 203 StGB)

Haben Sie oder die FDP vielleicht eine Idee, wie zukünftig sichergestellt ist, dass diese kommunalen "Empfehlungen" der Jugendämter an die Gerichte frei von diesen Interessenkonflikten bleiben oder gänzlich unterbleiben?

Mit besten Grüßen

..... und genau deshalb, weil der Vater immer "leistungsfähig" ist, wird er auch immer aus dem ABR und der Alltagssorge entsorgt werden! DAMIT DIE KOMMUNE NIE ZAHLEN MUSS!

Und diese Asozialen reden von Kindeswohl, diese kalfaktierenden Büttel in den Verhandlungsräumen machen im kommunalen Auftrag unsere Kinder kaputt, nur damit die Kommunen "sparen" können und das uns geraubte Steuergeld in sinnlose Frauenhäuser und Gleichstellungsweiber verpulvern können! Das ist die wahre Fratze des Feminismus im Alltag!

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