Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Ausweitung der Väterabzocke: Restschuldbefreiung bei Unterhaltsrückständen entfällt ab 2014 (Allgemein)

Cyrus V. Miller ⌂ @, Wednesday, 25.09.2013, 12:08 (vor 3872 Tagen)

http://www.anwalt.de/rechtstipps/neue-ausnahmen-von-der-restschuldbefreiung-bei-unterhaltsrueckstaenden-nach-der-zweiten-insolvenzrechtsreform_047045.html

Damit bestätigt Deutschland einmal mehr seine weltweit einzigartige "Spitzenposition" hinsichtlich der Dauer und Höhe von Unterhaltsleistungen.

Für Unterhaltssklaven erweist sich hier ausnahmsweise die EU als hilfreich:
Man kann als EU-Bürger in jedem Mitgliedsland eine Privatinsolvenz beantragen, die dann nicht nach "deutschem Recht" abgewickelt wird und ggf. weiterhin eine Restschuldbefreiung ermöglicht. Das funktioniert derzeit (noch) tatsächlich so - verständlicherweise wird darüber nirgendwo informiert :-D

Da gibt es nur einen Schutz: Nicht heiraten, keine Kinder!

Yussuf K., Wednesday, 25.09.2013, 12:31 (vor 3872 Tagen) @ Cyrus V. Miller

Da geht es um "Unterhalt" und es ist von Eltern u. Ehegatten die Rede. Also wird das wohl nicht nur Väter betreffen, sondern auch Männer mit faulen Weibern.

Aus meiner Sicht ein glattes Eigentor der Familienpolitiker. Um nicht in die Schuldenfalle zu geraten und am persönlichen Lebensstandard Abstriche machen zu müssen, empfiehlt es sich, grundsätzlich nicht zu heiraten und niemals Kinder zu zeugen.

Ich gehe mal davon aus, dass man genau das erreichen wollte. Zweifelsfrei, man erreicht es ohne Umweg.

Über solche furchtbaren Vorgänge muss man sich dann sicher auch nicht mehr wundern: http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=26485

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