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Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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#Frauengewalt: Zwei krasse Fälle aus 2010 .... (Gewalt)

Musharraf Naveed Khan, Tuesday, 15.04.2014, 13:59 (vor 3672 Tagen)

Anklage wegen versuchten heimtückischen Mordes ********************

Eine 64-Jährige Frau hat im Mai ihrem schlafenden Mann etwa drei Liter kochendes Wasser über den Kopf geschüttet und danach erst mit einer Krücke und dann mit einem Baseballschläger auf ihn eingeschlagen. Die Staatsanwaltschaft Ulm hat nun Anklage wegen versuchten heimtückischen Mordes erhoben.

In der Anklage der Staatsanwaltschaft Ulm wird der Frau zur Last gelegt, dass sie im Mai diesen Jahres mit ihrer Tat versucht habe, ihren schlafenden Ehemann zu töten. Als Motiv nennt die Staatsanwaltschaft die jahrelangen Probleme des Ehepaars und die daraus resultierenden Auseinandersetzungen. Der Mann erlitt durch die Tat seiner Frau Verbrühungen zweiten und dritten Grades im Gesichtsbereich und am Oberkörper, insgesamt waren zwanzig Prozent der gesamten Hautoberfläche betroffen. Nachdem die 64-Jährige das kochende Wasser über ihren Mann ausgeschüttet hatte griff sie ihn mit einer Krücke und einem Baseballschläger an, welche ihr ihr Ehemann aber beide entwenden konnte.

Der Ehemann musste nach der Tat über Monate stationär in einer Spezialklinik und einer Rahabilitationseinrichutng behandelt werden. Die Täterin räumte den Tatablauf ein, bestritt jedoch eine Tötungsabsicht. Nach einem Gutachten der Staatsanwaltschaft Ulm kann eine Schuldunfähigkeit ausgeschlossen werden; es wird angenommen, dass die Täterin den Tod ihres Mannes durch ihre Tat billigend in Kauf genommen hat aber eine konkrete Tötungsabsicht nicht bestand. Die Täterin befindet sich sei Ende Mai in Untersuchungshaft.

Quelle: http://www.swp.de/ulm/lokales/polizeibericht/Anklage-wegen-versuchten-heimtueckischen-Mordes;art3458,654613

Sohn missbraucht und gefilmt: Mutter vor Gericht ********************

25 Mal soll sich die Frau an ihrem Sohn vergangen haben. Als die Übergriffe begannen, war der Junge sieben Jahre alt. Auch der Lebensgefährte der 39-Jährigen ist angeklagt.

Die Mutter galt als fürsorglich. Doch ab März letzten Jahres war das aus Sicht der Ermittler nur noch Fassade. Die 39-jährige Rosemarie K. sitzt seit Dienstag wegen sexuellen Missbrauchs vor dem Landgericht. 25 Mal soll sie sich an ihrem Sohn vergangen haben. Als die Übergriffe begannen, war er sieben Jahre alt. Es sind ungeheuerliche Fälle. Mitangeklagt ist ihr damaliger Freund Andrew Mc G., dem 19 Taten zur Last gelegt werden.

Als der Junge im Frühjahr gegenüber Polizisten von seinem Alltag berichtete, waren die Beamten erschüttert. Er soll hinsichtlich verschiedener sexueller Praktiken regelrecht angelernt worden sein. Er wurde erniedrigt und gefügig gemacht.

„Sofern mit Widerstand des Kindes zu rechnen war, verabreichte die Mutter ihrem Sohn Schlaf- und Schmerzmittel in nicht erheblicher Menge, um ihn ruhigzustellen“, hieß es in der Anklage.

Rosemarie K. arbeitete als Krankenpflegehelferin in einem Klinikum, Mc G. war Fernfahrer und hatte eine eigene Wohnung in Spandau. Wenn der 39-Jährige auf Tour war, soll er per Webcam verfolgt haben, wie die Mutter ihren Sohn missbrauchte. Auch der Junge musste laut Anklage die Kamera halten, während er Opfer erniedrigender Szenen wurde.

Fotos waren es schließlich, die das Paar auf die Anklagebank brachte. Eine Bekannte von Mc G. soll sie auf seinem Computer entdeckt haben. Sie wandte sich an einen Polizisten. Kurz darauf wurden die Wohnungen durchsucht. Auch auf dem Handy der Mutter sollen Bilder gefunden worden sein, die eindeutig einen Missbrauch belegten. Zudem gab Hinweise auf weitere Opfer: Es soll Übergriffe auf eine Schulfreundin des Jungen und eine Nichte der Mutter gegeben haben.

Als die Anklage verlesen wurde, senkte die Mutter den Kopf und schwieg zunächst zu den Vorwürfen. In einem Brief aus der Untersuchungshaft soll sie die Schuld auf ihren Ex-Geliebten geschoben haben. Sie sei ihm hörig gewesen, schrieb sie nach Angaben von Prozessbeteiligten. Aus Sicht der Anklägerin sind die Mutter und Mc G. „infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten“ für die Allgemeinheit gefährlich. Damit geht es auch um Sicherungsverwahrung.

Quelle: http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/prozess-sohn-missbraucht-und-gefilmt-mutter-vor-gericht/1944518.html

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