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Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Kindstötung: Vorbestrafte Frau bringt erneut eines ihrer Kinder um (Mord an Kindern)

Brummbär, Tuesday, 18.12.2012, 08:34 (vor 4150 Tagen)

Eine Frau rief einen Notarzt, da ihre 18 Monate alte Tochter nicht mehr atmete. Die Tochter stirbt wenig später im Krankenhaus. Da die Mutter bei der Verabschiedung ihres toten Kindes merkwürdige Äußerungen macht, verständigen die Ärzte die Behörden und obduzierten das Baby.

Die Mutter legte daraufhin bei der Polizei ein Geständnis ab. Sie hätte das Kind in einen Rucksack gesteckt und den Reißverschluss zugemacht, woraufhin das Mädchen daraufhin erstickt sei. Die Mutter befindet sich momentan in Untersuchungshaft. Die Frau soll nun psychiatrisch untersucht werden.

Die 31-Jährige wurde bereits im Jahr 2004 wegen eines Tötungsdeliktes an eines ihrer Kinder verurteilt. Damals hielt sie ihrem Sohn zehn Minuten lang Mund und Nase zu. Während die Ärzte erst einen plötzlichen Kindstod feststellten, gestand die Mutter später die Tötung. Sie wurde damals zu zwei Jahren auf Bewährung und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, da das Gericht lediglich einen minder schweren Fall annahm.

http://www.anwalt-strafverteidiger.de/strafrecht/kindstoetung-vorbestrafte-frau-bringt-erneut-eines-ihrer-kinder-um/

Kindstötung ist ein minderschwerer Fall? Ich fass es nicht!

Mal ein paar Überlegungen.

Referatsleiter 408, Tuesday, 18.12.2012, 09:31 (vor 4150 Tagen) @ Brummbär

Man rätselt ja immer wieder, warum Gerichte so urteilen. Eine Erklärung habe ich dafür nicht. Ich habe keine Ahnung, was solchen „Juristen“ beim Studium vermittelt wird, ob denen da eingetrichtert wird „Kindsmord durch Mutter ist straffrei!“. Eigentlich werden die mit dem StGB geistig einseitig programmiert und da steht ja drin, was strafbar ist und was nicht. Daran müsste man sich theoretisch halten. Warum die sich nicht dran halten, wenn sie später mal auf einen Richterdiwan liegen, entzieht sich meiner Kenntnis. Das denen nix passiert, wenn sie Unschuldige wir Horst Arnold letztlich töten und im Gegenzug Mörderinnen zur Kur schicken, darauf können die sich ja verlassen. Unklar ist, ob es dieses Richter aus eigenem Willen machen oder ob sie von ihren Dienstherren dazu angehalten werden. Bisher hat es offiziell noch keine Hinweise darauf gegeben, dass es aus der Politik Anweisungen an die Richterschaft gab/gibt, das Kindsmord ungestraft bleibt. Man weiß es nicht, aber es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, dass es sowas nicht geben könnte. Nach jetzigem Erkenntnisstand scheint es allerdings so zu sein, dass die Richterschaft fast kollektiv der Meinung ist, dass Kindsmord was völlig Normales sei. Das klingt jetzt recht unglaubwürdig, aber ich bewerte hier nur das was ich in der Öffentlichkeit so wahrnehme. Sicher wird uns das kein Richter erklären, müssen die ja auch nicht, denn die haben ja gottähnlichen Status und können machen, was ihnen geradeso durch die Birne schießt. Letztlich ist es so, dass Richter alleinig die Entscheidung treffen, dass eine Kindsmörderin nicht bestraft wird. Da Richter in ihrer Entscheidung unabhängig sind, haften sie auch persönlich dafür und das ein Kindsmord fast straffrei bleibt, das ist letztlich eine Sache, die die nachfolgende Rechtsordnung aufarbeiten muss. Unter Befehlsnotstand jedenfalls standen diese Leute nicht und das sie damit nix zu tun hatten, nur weil sie üblicherweise das Urteil nicht unterschrieben haben, können sie dem Bürgerkomitee auch nicht erzählen. Insofern wird der ungestrafte Kindsmord von Heute ein echtes Problem im Morgen werden.

Mal ein paar Überlegungen.

André @, Tuesday, 18.12.2012, 10:19 (vor 4150 Tagen) @ Referatsleiter 408

Man rätselt ja immer wieder, warum Gerichte so urteilen. Eine Erklärung habe ich dafür nicht. Ich habe keine Ahnung, was solchen „Juristen“ beim Studium vermittelt wird, ob denen da eingetrichtert wird „Kindsmord durch Mutter ist straffrei!“.

Ich weiß, daß solchen ..."Juristen" von Anfang eingetrichtert wird, daß Frauen besonders zu behandeln sind. Jedes zweite Wort ist "die besondere Situation der Frauen berücksichtigen". Wer nicht mitspielt wird rausgemobbt. Das ist ganz einfach und geht ziemlich schnell. Also spielen alle fleißig mit. Einige meinen, wenn sie dann fertigstudiert haben könnten sie ja sich wieder normal verhalten und müssen sich nicht mehr verbiegen und dem geforderten Mainstream hinterherlaufen. Das klappt dann aber auch nicht so richtig, weil viele Denk- und Verhaltensweisen dann schon ziemlich verinnerlicht sind.

Gruß
A.

Art. 97 GG scheint eher ein Witz zu sein ...

Referatsleiter 408, Tuesday, 18.12.2012, 11:43 (vor 4150 Tagen) @ André

aa. Die dienstliche Beurteilung der Richter am Beispiel Sachsens
Der Freistaat Sachsen regelt die dienstliche Beurteilung seiner Richter in einer Verwaltungsvorschrift129. Dienstliche Beurteilungen sind die im Abstand von vier Jahren erteilte Regelbeurteilung, die Beurteilung aus besonderem Anlass (z.B. bei einer Bewerbung um ein Beförderungsamt) und die Probezeitbeurteilung. Von der Beurteilung ausgenommen sind Richter und Staatsanwälte, die am Beurteilungs-stichtag das 50. Lebensjahr vollendet haben oder ein Amt der Besoldungsgruppe R3 oder höher130 innehaben
.
Die für die dienstliche Beurteilung der Richter zuständigen Instanzen werden in hierarchischer Ordnung genannt:

 das Staatsministerium der Justiz
 die Präsidenten der Obergerichte
 die Gerichtspräsidenten

Dabei ist die jeweils niedrigere Instanz verpflichtet, den Weisungen der hierarchisch übergeordneten Folge zu leisten. Die erteilte dienstliche Beurteilung wird von der vorgesetzten Dienstbehörde überprüft. Das Ergebnis der Überprüfung ist in einem Prüfvermerk festzuhalten, durch den die Beurteilung abgeändert werden kann.
Die Regelbeurteilung ist unter Würdigung der Befähigung, der fachlichen Leistung und der Eignung für das ausgeübte Amt mit einem der folgenden Gesamturteile zusammenzufassen:

 a. sehr gut
 b. übertrifft die Anforderungen erheblich
 c. übertrifft die Anforderungen
 d. übertrifft die Anforderungen teilweise
 e. entspricht voll den Anforderungen
 f. entspricht noch den Anforderungen
 g. entspricht nicht den Anforderungen.

Das nächst höhere Prädikat kann „in der Regel“ erst nach einer erkennbaren Steigerung gegenüber dem zuletzt erzielten Prädikat und einer Bewährung auf dem höheren Niveau erreicht werden.
Was als Regel festgeschrieben ist, lässt von vornherein Ausnahmen zu. Auf wen die Regel angewandt wird und wer in den Genuss der Ausnahme kommt, bestimmt die Dienstaufsicht, in oberster Instanz das Justizministerium. Dieser Vorgang ist ein Dienstgeheimnis. Auch der Datenschutz der beteiligten Personen steht einer Offenlegung entgegen. Die Tür zur Willkür ist damit aufgetan.

Die Staffelung der Noten und die Art ihrer Vergabe erinnert an ein Versetzungssys-tem nach Schulnoten. Wie jedes Noten- und Versetzungssystem verfolgt es den Zweck, auf die Benoteten einzuwirken. Die sächsischen Richterinnen und Richter sollen so arbeiten, wie es die Regierung haben will. Dann haben sie die Chance, befördert zu werden. Andernfalls droht ihnen das Sitzenbleiben.

Die Sächsische Staatsregierung hat Macht über „ihre“ Richter. Macht ist Gratifikations- und Sanktionsmacht132. Das beschriebene Notensystem wirkt. Allein schon durch den Erlass der Verwaltungsvorschrift über die dienstliche Beurteilung der Richter hat das Sächsische Staatsministerium der Justiz gezeigt, dass es von deren Wirkungsmacht ausgeht.

Nun mögen Noten, Versetzung und Sitzenbleiben in der Schule für selbstverständlich gehalten werden. Die Sortierung von Richtern nach Noten - noch dazu durch eine andere Staatsgewalt - ist es nicht. In vergleichbaren Ländern (z.B. Schweiz, Italien, Spanien) hält man eine derartige Einwirkungsmöglichkeit der Exekutive für unvereinbar mit dem Bild des unabhängigen Richters.

Die Regelbeurteilung kann zu einer auf lange Zeit vorausplanenden Ämterpatronage missbraucht werden. Die Zeugnisvergabe ist individuell und enthält geschützte Daten. Auch ein Richter, der gut beurteilt worden ist, kennt nicht die um Kleinigkeiten und damit letztlich entscheidend bessere Beurteilung des Kollegen, von dem er sich dadurch unterscheidet, dass die Exekutive für den anderen eine Karriere vorgesehen hat und für ihn nicht.
Die Bevorzugung kann dadurch erfolgen, dass bei dem einen Richter Verdienste hervorgehoben werden, die man im Zeugnis des anderen verschweigt. Auch steht es der Exekutive frei, ihre Favoriten mit Verdiensten zu versehen, die andere aus eigener Kraft nicht erreichen können, indem sie Richter zeitweilig in ein Ministerium oder an ein Bundesgericht abordnet. Diese Bevorzugung kann dann im Dienstzeug-nis als besonderes Verdienst hervorgehoben werden und später zum entscheiden-den Vorsprung gegenüber Mitbewerbern um ein Beförderungsamt führen.

Quelle: Dr. jur. Udo Hochschild, Dissertation "Gewaltenteilung", ab Seite 55
http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de//frontdoor.php?source_opus=7979

Mal ein paar Überlegungen.

Sigmundus Alkus, Tuesday, 18.12.2012, 13:16 (vor 4150 Tagen) @ André

"Ich weiß, daß solchen ..."Juristen" von Anfang eingetrichtert wird, daß Frauen besonders zu behandeln sind. Jedes zweite Wort ist "die besondere Situation der Frauen berücksichtigen". Wer nicht mitspielt wird rausgemobbt. Das ist ganz einfach und geht ziemlich schnell. Also spielen alle fleißig mit. Einige meinen, wenn sie dann fertigstudiert haben könnten sie ja sich wieder normal verhalten und müssen sich nicht mehr verbiegen und dem geforderten Mainstream hinterherlaufen."

Also ich weiß nicht, von welcher Uni Du das gehört hast. In meinem Studium war die Strafzumessung überhaupt nicht Gegenstand des Studiums. Es brauchten nur Ausführungen darüber gemacht zu werden, ob und nach welchen Vorschriften sich jemand strafbar gemacht hat. Auch im Referendariat musste regelmäßig nur die Art der Strafe angegeben werden.
Mir scheint das Problem eher bei den Auswahlverfahren für das Richteramt zu liegen. Denn hier werden eindeutig bestimmte Charaktere gesucht bzw. bevorzugt.

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Das muss mann entschuldigen!

adler @, Kurpfalz, Tuesday, 18.12.2012, 09:38 (vor 4150 Tagen) @ Brummbär

Damals hielt sie ihrem Sohn zehn Minuten lang Mund und Nase zu ... Sie wurde damals zu zwei Jahren auf Bewährung und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, da das Gericht lediglich einen minder schweren Fall annahm.

Kindstötung ist ein minderschwerer Fall? Ich fass es nicht!

Na hör mal, woher sollte die Arme Frau denn wissen, dass ein Kind gleich putt geht, wenn sie ihm mal läppische zehn Minütchen Mund und Nase zuhält? Ist das nicht ein bißchen zuviel verlangt von einer behindert-Behinderten? Die wollte sicher nur spielen.

Und überfordert war sie sicher auch noch. Und der Vater war sicher auch nicht da.

Nach solchen Entlastungsgründen zu suchen ist schließlich die Hauptaufgabe eines jeden weißen Ritters in schwarzer Robe.

Diese Prüfung hatte der Vultejus-Schüler aber mit Bravour bestanden!

Das zweite tote Kind war da nur ein Kollateralschaden der frauenfreundlichen Rechtsprechung. Und es werden sich sicher auch jetzt wieder jede Menge Entschuldigungsgründe finden lassen.

Schließlich hat die Arme Frau nun bereits ihr zweites geliebtes Kind verloren. Da ist sie schon genug bestraft. Es besteht auch keine Wiederholungsgefahr mehr ...also zumindest jetzt nicht.

Gruß
adler

--
Go Woke - Get Broke!

Kindstötung: Vorbestrafte Frau bringt erneut eines ihrer Kinder um

Detektor, Tuesday, 18.12.2012, 09:46 (vor 4150 Tagen) @ Brummbär

In Zeiten von Geburtenmangel dann noch sowas.

DAS fass ich nicht :-D

Fachkraft für Kindstötung

Referatsleiter 408, Tuesday, 18.12.2012, 09:58 (vor 4150 Tagen) @ Brummbär
bearbeitet von Referatsleiter 408, Tuesday, 18.12.2012, 10:04

Gibts da eigentlich schon Schulungskurse zur "Fachkraft für Kindstötungen" in den Frauenhäusern?

Man muss ja mal fragen, denn erstaunlicherweise sind die ja gegen Gewalt, also nur männliche Gewalt, wenn da mal ne Muddi ihr Kind in die Bratröhre wirft, da hört man von denen plötzlich nix mehr. Naja, vielleicht wirds ja eines Tages mal legalisiert. Erste Bestrebungen dazu gibts ja schon seitens der Feministinnen: http://vaterland.wordpress.com/2012/03/29/nachgeburtliche-kindstotung/

Auch zum Lesen:

- Mütter sind lieb: http://www.sfws-goerlitz.de/cms/index.php?article_id=197
- Chronologie Kindstötungen: http://web.de/magazine/nachrichten/panorama/5677654_p1-kindstoetungen-deutschland.html

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Massaker von Newtown

Red Snapper, Tuesday, 18.12.2012, 13:12 (vor 4150 Tagen) @ Brummbär

Die Welt ist - zu Recht - erschüttert über das Massaker in Newtown, wo 20 Kinder erschossen wurden.

Und hier läuft dasselbe. Woche für Woche. Ohne Schusswaffe, leise und ohne Aufsehen, und mit lächerlichen Strafen für die Täterinnen.

Massaker von Newtown

Wolfgang A. Gogolin ⌂ @, Hamburg, Tuesday, 18.12.2012, 13:40 (vor 4150 Tagen) @ Red Snapper

Die Welt ist - zu Recht - erschüttert über das Massaker in Newtown, wo 20 Kinder erschossen wurden.

Ja, aber die Welt mag die entscheidende Frage nicht stellen:
Ist das Erziehungssystem 'Alleinerziehende Mutter' wirklich eine so gute Idee?

Bei aller Lobhudelei für Frauen und Mütter wird niemals die tatsächliche Leistung hinterfragt. Könnte es nicht sein, dass viele Fehlentwicklungen ihre Ursache schlicht im Versagen der Mütter haben, in deren Händen ja meistens die Erziehungsarbeit liegt?

Viele Grüße
Wolfgang

Schlagen = Mord

Kommutator, Tuesday, 18.12.2012, 13:22 (vor 4150 Tagen) @ Brummbär

Babysitter schlägt Kind: 2 Jahre auf Bewährung
http://www.anwalt-strafverteidiger.de/strafrecht/babysitter-schlaegt-kind-2-jahre-auf-bewaehrung/

Allerdings war der Taeter ein Mann. Anscheinend ist das Schlagen eines Kindes als Mann genauso schlimm wie das Ermorden eines Kindes als Frau.

Schlagen = Mord

Wolfgang A. Gogolin ⌂ @, Hamburg, Tuesday, 18.12.2012, 13:45 (vor 4150 Tagen) @ Kommutator

In der Tat ist es faszinierend, wie Frauen offensichtlich von ihrer ureigensten Funktion, dem schlichten Kinderkiegen, dermaßen überfordert sind, dass sie die Kleinen abmurksen müssen, gleichzeitig aber wahnsinnig überlegen und besonders für Führungspositionen geeignet sein sollen - nebenbei natürlich noch den Frieden auf die Welt bringen.

Viele Grüße
Wolfgang

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