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Mütterrente und Väter: Wikipedia verschweigt bisher, dass Väter auch von der Mütterrente profitieren können (Allgemein)

Benno @, Sunday, 08.06.2014, 12:03 (vor 3613 Tagen)

Bei Wikipedia wird bisher nicht erwähnt, dass auch geschiedene Väter von der "Mütterrente" profitieren können.

Folgender Beitrag wartet darauf, bei Wikipedia "gesichtet" zu werden.

Mütterrente und Versorgungsausgleich[Bearbeiten]

Wird eine Ehe geschieden, wird der Versorgungsausgleich vom Gericht durchgeführt. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Rentensprüche beider Ehepartner addiert und jedem Ehepartner die Hälfte davon gutgeschrieben. Wenn ein Ehepartner Kindererziehungszeiten gut geschrieben bekam (meist die Mutter), bekommt dieser auch die Rentenpunkte aus der „Mütterrente“. Der andere Ehepartner (meist der Vater) profitiert von der „Mütterrente“ in der Form, als er beim Familiengericht die Neuberechnung des Versorgungsausgleichs beantragen kann. Dabei wird seinem Rentenkonto der Wert von 50% der Rentenpunkte gutgeschrieben, die sein früherer Gatte auf sein Rentenkonto bekommt. .[5]

Ich bin nun neugierig, ob und wann diese politisch nicht korrekte Aussage für alle zu lesen ist. Dann kann auch jemand Tippfehler ("Rentensprüche") korrigieren.

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Bei Gesetzesänderungen wird der Versorgungsausgleich automatisch durchgeführt.

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Sunday, 08.06.2014, 13:52 (vor 3613 Tagen) @ Benno

Ehepartner (meist der Vater) profitiert von der „Mütterrente“ in der Form, als er beim Familiengericht die Neuberechnung des Versorgungsausgleichs beantragen kann.

Bei Gesetzesänderungen, die in die Rentenberechnung eingreifen, wird der Versorgungsausgleich automatisch durchgeführt. Egal wie lange die Scheidung zurückliegt. Man erhält eine Benachrichtigung über die durchgeführten Anpassungen.

Rainer

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Bei Gesetzesänderungen wird der Versorgungsausgleich automatisch durchgeführt.

roser parks ⌂ @, Sunday, 08.06.2014, 15:15 (vor 3613 Tagen) @ Rainer

Ehepartner (meist der Vater) profitiert von der „Mütterrente“ in der Form, als er beim Familiengericht die Neuberechnung des Versorgungsausgleichs beantragen kann.


Bei Gesetzesänderungen, die in die Rentenberechnung eingreifen, wird der Versorgungsausgleich automatisch durchgeführt. Egal wie lange die Scheidung zurückliegt. Man erhält eine Benachrichtigung über die durchgeführten Anpassungen.

Rainer

Rainer, sicher ist das Richtig, nur es geht jetzt hier um einen taktisch, maskulistischen, patriarchalisch organisierten Seilschaftszug gegen die femistrukturierte Wikipedia!:-D

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Der Versorgungsausgleich wird in diesem Fall nicht automatisch neu berechnet.

Benno @, Sunday, 08.06.2014, 15:48 (vor 3613 Tagen) @ Rainer
bearbeitet von Benno, Sunday, 08.06.2014, 16:37

Bei Gesetzesänderungen, die in die Rentenberechnung eingreifen, wird der Versorgungsausgleich automatisch durchgeführt. Egal wie lange die Scheidung zurückliegt. Man erhält eine Benachrichtigung über die durchgeführten Anpassungen.

Rainer


Die Rentenversicherung schreibt aber:

Erhöht sich eine Rente durch die Mütterrente, können die Voraussetzungen für eine Neuberechnung des Versorgungsausgleichs gegeben sein. Die Neuberechnung kann auf Antrag eines der beteiligten Geschiedenen beim Familiengericht eingeleitet werden. Der Antrag kann gestellt werden, wenn mindestens einer von beiden Geschiedenen bereits eine Rente bezieht oder innerhalb der nächsten sechs Monate in Rente gehen wird. Dabei kann es für die Beteiligten zu einer Änderung der bisherigen Berechnung des Versorgungsausgleichs kommen. Bevor ein Antrag auf Abänderung gestellt wird, sollten die sich hieraus ergebenden Auswirkungen geprüft werden.
(Hervorhebung von mir)

Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/4_Presse/infos_der_pressestelle/02_medieninformationen/03_pressematerial/rv_leistungsverbesserungsgesetz/140212_faq_muetterrente.html Bitte Button: "Welche Auswirkungen hat die Mütterrente auf einen bereits abgeschlossenen Versorgungsausgleich nach einer Ehescheidung?" anklicken.


Somit wird der Versorgungsausgleich in diesem Fall nicht automatisch neu berechnet.

Der Versorgungsausgleich wird in diesem Fall nicht automatisch neu berechnet.

MitGlied, Sunday, 08.06.2014, 16:59 (vor 3613 Tagen) @ Benno

Das ist korrekt und die miese Nummer daran ist, dass die rentenpunkte IMMER der Mutter gutgeschrieben werden (auch nachträglich) und MANN als geschiedener MANN (sofern während der Ehe Kinder da waren) extra den Antrag stellen muss, vermutlich verbunden mit Gebühren und Kosten, die MANN dann am Ende selbst zahlen muss.

Somit ist MANN wieder der Böse, der der armen Mutti auch noch ein Teil ihrer ach so verdienten Rentenerhöhung "klaut".

Dabei gäbe es wesentlich einfachere (aber unpopuläre) Möglichkeiten...

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Der Versorgungsausgleich wird in diesem Fall nicht automatisch neu berechnet.

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Sunday, 08.06.2014, 19:58 (vor 3613 Tagen) @ Benno

Somit wird der Versorgungsausgleich in diesem Fall nicht automatisch neu berechnet.

Bei der jetzigen Gesetzesänderung hast du recht. Da muss ich direkt nochmal bei der Rentenversicherung nachhaken:-) Bei der erstmaligen Einführung der Mütterrente ist das noch automatisch abgelaufen. Zumindest bei mir.

Rainer

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