Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

125954 Einträge in 30837 Threads, 293 registrierte Benutzer, 249 Benutzer online (1 registrierte, 248 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Beispiel für die völlig korrupte Presselandschaft (Gleichschaltung)

Ausschussquotenmann, Tuesday, 17.06.2014, 15:40 (vor 3603 Tagen)


Sozialpolitik Schnelle Strafen für Hartz-IV-Sünder

Bund und Länder haben sich laut einem Medienbericht auf schnellere Strafen für Hartz-IV-Sünder geeinigt. Schon bei einem ersten Pflichtverstoß soll es Sanktionen geben.
artz-IV-Empfängern soll nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung künftig bereits beim ersten Verstoß gegen Pflichten vom Jobcenter das Geld gekürzt werden. Auf eine entsprechende Verschärfung der Sanktionen hätten sich Bund und Länder in einer Arbeitsgruppe geeinigt.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/sozialpolitik-schnelle-strafen-fuer-hartz-iv-suender-12994811.html


Die FAZ übernimmt ungeprüft die Aussagen der Bild. Ein Blick ins Gesetz genügt um festzustellen, dass es jetzt schon sofortige Sanktionen gibt. Bei Jugendlichen unter 25 sogar sofort bis 100 % der Regelleistung.
Diese Falschmeldung findet sich in zahlreichen Onlinemedien. Wohl um dem Stimmvieh zu suggerieren den Hartzern ginge es zu gut und Sanktionen wären eine Ausnahme.


§ 31 SGB II Pflichtverletzungen
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis

1.
sich weigern, in der Eingliederungsvereinbarung oder in dem diese ersetzenden Verwaltungsakt nach § 15 Absatz 1 Satz 6 festgelegte Pflichten zu erfüllen, insbesondere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen,
2.
sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit nach § 16d oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern,
3.
eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antreten, abbrechen oder Anlass für den Abbruch gegeben haben.

Dies gilt nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen.
(2) Eine Pflichtverletzung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist auch anzunehmen, wenn

1.
sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert haben, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung des Arbeitslosengeldes II herbeizuführen,
2.
sie trotz Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis ihr unwirtschaftliches Verhalten fortsetzen,
3.
ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht oder erloschen ist, weil die Agentur für Arbeit das Eintreten einer Sperrzeit oder das Erlöschen des Anspruchs nach den Vorschriften des Dritten Buches festgestellt hat, oder
4.
sie die im Dritten Buch genannten Voraussetzungen für das Eintreten einer Sperrzeit erfüllen, die das Ruhen oder Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld begründen.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/31.html

§ 31a SGB II Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen
(1) Bei einer Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Arbeitslosengeld II in einer ersten Stufe um 30 Prozent des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. Bei der ersten wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Arbeitslosengeld II um 60 Prozent des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. Bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig. Eine wiederholte Pflichtverletzung liegt nur vor, wenn bereits zuvor eine Minderung festgestellt wurde. Sie liegt nicht vor, wenn der Beginn des vorangegangenen Minderungszeitraums länger als ein Jahr zurückliegt. Erklären sich erwerbsfähige Leistungsberechtigte nachträglich bereit, ihren Pflichten nachzukommen, kann der zuständige Träger die Minderung der Leistungen nach Satz 3 ab diesem Zeitpunkt auf 60 Prozent des für sie nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs begrenzen.
(2) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist das Arbeitslosengeld II bei einer Pflichtverletzung nach § 31 auf die für die Bedarfe nach § 22 zu erbringenden Leistungen beschränkt. Bei wiederholter Pflichtverletzung nach § 31 entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig. Absatz 1 Satz 4 und 5 gilt entsprechend. Erklären sich erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nachträglich bereit, ihren Pflichten nachzukommen, kann der Träger unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles ab diesem Zeitpunkt wieder die für die Bedarfe nach § 22 zu erbringenden Leistungen gewähren.
(3) Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II um mehr als 30 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs kann der Träger auf Antrag in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbringen. Der Träger hat Leistungen nach Satz 1 zu erbringen, wenn Leistungsberechtigte mit minderjährigen Kindern in einem Haushalt leben. Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II um mindestens 60 Prozent des für den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs soll das Arbeitslosengeld II, soweit es für den Bedarf für Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 1 erbracht wird, an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden.
(4) Für nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte gilt Absatz 1 und 3 bei Pflichtverletzungen nach § 31 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechend.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/31a.html

§ 31b SGB II Beginn und Dauer der Minderung
(1) Der Auszahlungsanspruch mindert sich mit Beginn des Kalendermonats, der auf das Wirksamwerden des Verwaltungsaktes folgt, der die Pflichtverletzung und den Umfang der Minderung der Leistung feststellt. In den Fällen des § 31 Absatz 2 Nummer 3 tritt die Minderung mit Beginn der Sperrzeit oder mit dem Erlöschen des Anspruchs nach dem Dritten Buch ein. Der Minderungszeitraum beträgt drei Monate. Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann der Träger die Minderung des Auszahlungsanspruchs in Höhe der Bedarfe nach den §§ 20 und 21 unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auf sechs Wochen verkürzen. Die Feststellung der Minderung ist nur innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulässig.
(2) Während der Minderung des Auszahlungsanspruchs besteht kein Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Vorschriften des Zwölften Buches.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/31b.html

Avatar

Beispiel für eine völlig korrupte Politik

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Tuesday, 17.06.2014, 16:40 (vor 3603 Tagen) @ Ausschussquotenmann

Sozialpolitik Schnelle Strafen für Hartz-IV-Sünder

ALGII Zahlen aus 2011
Hilfe zum Lebensunterhalt 19,4 Milliarden Euro
Kosten der Unterkunft      7,3 Milliarden Euro
                         ---------------------
Summe                     26,7 Milliarden Euro

Eingliederungshilfen       4,4 Milliarden Euro
Kosten der Sesselfurzer    4,9 Milliarden Euro

Personalkosten öffentlicher Dienst 2012
                         206 Milliarden Euro


Ich habe leider keine Vergleichszahlen aus dem gleichen Jahr. Aber auch so kann man sehen wo das größte Einsparungspotential liegt.

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!

Beispiel für eine völlig korrupte Politik

Ausschussquotenmann, Tuesday, 17.06.2014, 17:24 (vor 3603 Tagen) @ Rainer

754 Milliarden – dafür könnte man den 11,5 Millionen „Armen“ in Deutschland und noch einer guten Million Betreuern ein fürstliches Direktsalär von 60.000 Euro jährlich bezahlen – oder 5.000 im Monat netto. Tut man natürlich nicht. Wo aber bleibt das Geld? Der Spiegel hat im Januar den „Hartz IV“-Komplex betrachtet: „49 Milliarden Euro haben der Bund und die Kommunen 2010 für Hartz-IV-Empfänger ausgegeben […]. Doch nur ein Teil des Geldes, 24 Milliarden Euro, ist unmittelbar für die Betroffenen bestimmt. Der Rest fließt in eine Branche, der es umso besser geht, je mehr Menschen auf staatliche Hilfe angewiesen sind.“
http://jungefreiheit.de/kolumne/2011/sozialpaedagogen-in-die-produktion/

Beispiel für eine völlig korrupte Politik

Ausschussquotenmann, Tuesday, 17.06.2014, 21:45 (vor 3603 Tagen) @ Rainer

Andreas Fremerey Leute, lest Euch das mal durch. Hier spricht ein weiterer Mitarbeiter vom JC, ist echt der Hammer: Insider Report vom Jobcenter Mitarbeiter " Ich kann echt nicht mehr weiterarbeiten " "

Es kracht

Mensch Leute,
ich arbeite beim Jobcenter, ich bin zuständig für das ALG 2 unserer Kunden, aber bei uns, aber auch in anderen Abteilungen kracht es bald. Viele Mitarbeiter werden schon freigestellt, umgesetzt oder gekündigt wenn Sie bei uns Ihr Maul aufmachen oder vieles hinterfragen. Wir kommen dann beim Rathaus unter oder in die Wohngeldstelle. Mobbing steht bereits bei uns an der Tagesordnung, viele sind aber auf Ihren Job angewiesen. Bedenkt bitte, wir sind auf Schulungen, das ALG II Programm ist überall das gleiche. In vielen Jobcentern regt sich der Widerstand gegen die Durchführungspraxis von Behörden gegenüber Ihren eigenen Leuten.

Vielleicht habt Ihr auch schon von der Jobcenter Mitarbeiterin Inge Hannemann gehört !

Konkret geht es um folgendes bei uns!

1. Die Anzahl der Arbeitslosen , speziell der ALG 2 Bedarfsgemeinschaften ist bei uns aktuell ( Stand: Juni 2013 ) auf Rekordhoch !
2. Auch die Anzahl der Arbeitslosengeld 1 ( Stand: Juni 2013 ) Bezieher ist auf Rekordhoch, die bekommen wir ja nach einer bestimmten Laufzeit ins ALG 2.
3. Massive Verdrängung von deutschen Arbeitskräften durch Bewerber aus dem Ausland.
4. Wir haben hier nur noch Scheinselbstständige aus Bulgarien, Rumänien, Polen, Ungarn.
5. Jeden Tag habe ich irgendwelche " Nicht Deutsche " Staatsbürger die Leistungen nach dem SGB II beantragen

Für die Leistungen der KDU müssen die Kommunen aufkommen. Der Sozialderzent der Kommune ist schon fassungslos.
Der Staat weiß über alles bescheid und duldet alles ! Wir haben über Hilfsfonds vom Staat Ausgleichszahlungen erhalten.
Jede Kommune hat für dieses Jahr Ausgleichszahlungen erhalten um die hohen Kosten der Zuwanderung zu stemmen.

Mit der Bedingung, dass die Kommunen die Klappe halten ! Sie sollen es nicht nach außen tragen. Wir haben jetzt immer mehr das Problem dass deutsche oder generell teure Arbeitnehmer aus dem Arbeitsmarkt herausgedrängt werden und durch Billigarbeiter aus Osteuropa ersetzt werden ( Werkverträge usw )
Die Entwicklung ist so rasant , der deutsche Staat muss für 2014 die Ausgleichszahlungen ( Hilfsfond ) erhöhen !
Ich muss Gelder an Unternehmen anweisen, die bei uns ABM Maßnahmen, Vorträge, Seminare usw. durchführen. Und das nicht billig.!

Die größte Schweinerei, die von oben noch geduldet wird , ist die Bereitstellung von Arbeitslosen an Unternehmen, die so schlecht bezahlen, dass wir den Lohn über die Aufstockung quer subventionieren . Ihr müsst Euch das so vorstellen, es nimmt schon groteske Züge an ! Die Unternehmen geben uns schon Rechnungen vor wenn Sie arbeitslose aufnehmen. Sie wollen Förderungen kassieren ! und die Löhne auch noch aufstocken lassen. Wenn Arbeitslose dies verweigern , bin ich verpflichtet ( interne Durchführungsverordnungen ) den Arbeitslosen komplett zu sanktionieren. Ich muss den Arbeitslosen also zwingen unter Androhung den Lohndumping Job anzunehmen.

Immer mehr Leute bemerken jetzt wie krank dieses Hartz IV ist.
Erst heute wieder:

Ein Unternehmen möchte Azubis einstellen, wirbt werbewirksam dass Sie ein Ausbildungsbetrieb sind !
Sie machen dass aber nur wenn wir die Kosten für die gesamte Ausbildung übernehmen.

Und dann kommt der Hammer " Sie berechnen uns Gebühren für die Einstellung der Azubis " als wäre es eine Dienstleistung. Ich kann nichts machen, alle Wege sind versperrt ...

Der Hammer ist:
Ich muss im ersten Antragsverfahren alles abblocken ! Ich darf nichts bewilligen obwohl jemand Anspruch auf Alg 2 hat.
Ich hatte einen deutschen vor mir , der 20 Jahre bei Schlecker gearbeitet hat und davor auch lückenlos !
Ich musste Seine Anträge ablehnen , obwohl er formal Anspruch hatte.

Im Gegenzug habe ich für Polen, Afrikaner, Türken Leistungen bewilligen müssen die erst seit 5 oder 10 Jahren hier arbeiten.
Im ernst was soll ich machen ? Das kann doch alles nicht so weitergehen , im Ernst Leute

Gruß Fabian, Dies ist ein Insider Bericht, das schlägt dem Fass den Boden aus. Aber vielleicht ist dies ein Weg, den Betroffenen auf beiden Seiten zu helfen: liebe Insider, schließt euch zusammen, macht so viel wie möglich öffentlich......sie können euch nicht alle entlassen
https://www.facebook.com/IngeHannemann1?fref=ts

Selbst die TAZ macht mit

Ausschussquotenmann, Tuesday, 17.06.2014, 20:21 (vor 3603 Tagen) @ Ausschussquotenmann

BERLIN dpa | Hartz-IV-Empfängern soll nach einem Bericht der Bild künftig bereits beim ersten Verstoß gegen Pflichten vom Jobcenter das Geld gekürzt werden. Auf eine entsprechende Verschärfung der Sanktionen hätten sich Bund und Länder in einer Arbeitsgruppe geeinigt. Außerdem solle Hartz IV künftig zwölf und nicht mehr wie bisher sechs Monate lang bewilligt werden, schreibt das Blatt ohne Nennung von Quellen.
http://www.taz.de/!140515/

powered by my little forum