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Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Juristin über Unterhaltspflicht - „Väter haben erheblich mehr Geld“ (Recht)

Christine ⌂ @, Sunday, 29.06.2014, 10:36 (vor 3590 Tagen)

Warum müssen getrennte Väter, die sich um ihre Kinder kümmern, fast den ganzen Kindesunterhalt alleine zahlen? Weil das gerecht ist, sagt Maria Wersig.[..]

Aber die Väter wollen ja gerade mehr betreuen und den Müttern einen Teil dieser Ausgaben abnehmen. Ist es dann nicht auch gerecht, weniger Barunterhalt zu zahlen?

Ja, aber der Barunterhalt an sich ist schon ungenügend berechnet. Es wird davon ausgegangen, dass er äquivalent zu der Betreuungsleistung des anderen Elternteils ist. Das ist aber eine Fiktion. Kinder kosten viel mehr, als die Düsseldorfer Tabelle, nach der der Barunterhalt sich oft richtet, abbildet. Wenn nun von diesem Barunterhalt auch noch etwas gestrichen wird, bekommen wir verarmte Kinder.[..]

Dann soll sie diese Fakten doch mal der Bundesregierung mitteilen, denn wenn man von dem ausgeht, was der Gesetzgeber ausgerechnet hat, dann zahlen viele Väter ja zu viel Unterhalt.

Dazu kommen noch die sogenannten Opportunitätskosten: Der Verdienstausfall der Mutter, die nur Teilzeit arbeitet, besteht auch bei höheren Betreuungszeiten des Vaters weiter. Man kann also nicht einfach sagen: Wir minimieren jetzt den Barunterhalt.

Wenn ich mich nicht irre, geht es doch darum, dass wenn beide Elternteile ungefähr gleich viel betreuen, die Kosten aber trotzdem bei Vätern nicht reduziert werden, oder? Ich bin da leider nicht auf dem Laufenden, vielleicht kann jemand dazu etwas schreiben.

Aber wenn der Vater auch mitbetreut, hat er doch auch Opportunitätskosten.

Das ist ziemlich kompliziert. Männer verdienen oft besser als Frauen. Sie sind deshalb in der Lage, sich Kinderbetreuung einzukaufen, und reduzieren sehr viel seltener ihren Job. Das hat auch mit ihrem Selbstverständnis zu tun. Mütter dagegen springen öfter ein, wenn der Vater nicht kann. So kommt auch dieses typische Übergewicht der Frauen bei der Betreuung zustande. Im Endeffekt haben die Väter also erheblich mehr Geld als die Mütter – und könnten das Kind damit unterstützen.[..]

Hmmm... alleine die Satzschöpfung sich Kinderbetreuung einzukaufen spricht für sich. Es mag solche Väter geben, aber es wird so getan, als ob die/alle Väter eine Wahl hätten und sich deshalb lieber fürs viele Geldverdienen entscheiden würden.

Auf den Rest will ich nicht mehr eingehen, lest es einfach selbst.
http://www.taz.de/Juristin-ueber-Unterhaltspflicht/!141021/

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Hintergründe zur Unterhaltspflicht

Li Ho Den ⌂, Sunday, 29.06.2014, 12:22 (vor 3590 Tagen) @ Christine

Wenn ich mich nicht irre, geht es doch darum, dass wenn beide Elternteile ungefähr gleich viel betreuen, die Kosten aber trotzdem bei Vätern nicht reduziert werden, oder? Ich bin da leider nicht auf dem Laufenden, vielleicht kann jemand dazu etwas schreiben.

Kommunen müssen bis zum 12. Lebensjahr bei Ausfall eines Unterhaltspflichtigen sogenannten Unterhaltsvorschuss gewähren. Den holt sich die Kommune aber nur wieder, so der Schuldner auch leistungsfähig ist. Ist er das nicht, dann bleibt die ohnehin schon klamme Kommune auf diesen Kosten sitzen. Aus dem Grund erfüllen Familiengerichte bis zum 12. Lebensjahr des Kindes eine wichtige ökomomische Aufgabenstellung der Kommune. Kurzum: Das Kind darf nicht zu seinem Vater, weil dadurch das Risiko der Kommune zur Zahlung von Unterhaltsvorschuss enorm steigt.

Ein Familiengericht wird bis zum 12. Lebensjahr eine Kindes also peinlichst immer darauf achten, dass nie ein Wechselmodell zustande kommmt, sondern der Betreuungsanteil des Vaters bei maximal 49% liegt. Wichtig ist, dass der Vater nur Umgang, die Mutter die Alltagssorge innehat, damit der Unterhaltstransfer vom Vater zur Mutter garantiert ist.

Zur Erläuterung: Männer sind leistungsfähiger als Frauen. Würde das Kind beim Vater sein, dann müsste die Mutter Unterhalt zahlen. Da Frauen nach feministischen Angaben sowieso 23% weniger verdienen, steigt das Risiko der Kommune zur Zahlung von Unterhaltsvorschuss ein weiteres/zusätzliches Mal an. Dem geht man sicher aus dem Weg, wenn das Kind von Anbeginn an grundsätzlich der Mutter zugeordnet wird. Um den Vater zu verdrängen und bei Sorgrechtssachen sicher Fakten schaffen zu können, wurde u. a. das Gewaltschutzgesetz initiiert. Meist laufen GewSchG- und SR-Verfahren parallel und es ist der feministischen Richterin ein Leichtes, den Vater mit Verweis auf vermeintliche Gewalttätigkeit aus der Alltagssorge/ABR zu drängen. Erweisen sich die Aussagen der Frau in der Gewaltschutzsache als Falschbeschuldigung, dann hat das nicht automatisch die Korrektur der SR-Verdrängung zur Folge. Ist das Kind durch die Justiz erstmal der Mutter zugeschanzt worden, dann greift das Kontinuitätsprinzip. Männer sind in diesem Land nur ein Stück Scheiße. Dem Rechtsstaat reicht deren gnadenlose Ausbeutung. Rechte? Ich kenne keine.

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Ich bin Oberkellner, die ultimative Deppenoffensive hier im Forum.
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Was soll von der auch anderes kommen?!

Ausschussquotenmann, Sunday, 29.06.2014, 12:38 (vor 3590 Tagen) @ Christine

Dr. Maria Wersig
Vorsitzende der Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich
 
Dr. Maria Wersig, geboren am 28.09.1978 in Weimar.
 
Studium Rechtswissenschaft (Wahlfach Arbeits- und Sozialrecht) und Gender Kompetenz an der Freien Universität Berlin. Während des Studiums der Rechtswissenschaft von 2000 bis 2004 Tätigkeit als Frauenbeauftragte des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin. Promotion zur Dr. phil. 2013 an der Universität Hildesheim (Dissertationsthema: „Der lange Schatten der Hausfrauenehe. Zur Reformresistenz des Ehegattensplittings“).

http://www.djb.de/verein/Bundesvorstand/buvo-13-15-mitglieder/Personalien2013Wersig/

Studienabbrecher

Li Ho Den ⌂, Sunday, 29.06.2014, 13:12 (vor 3590 Tagen) @ Ausschussquotenmann

Fächer wie Jura, Soziologie und Gender haben die wenigsten Studienabbrecher. Das hängt einfach nur damit zusammen, dass dort die mit Abstand niedrigsten Anforderungen gestellt werden. Es ist daher nicht verwunderlich, dass gerade in Berlin, einer Keimzelle der Rechtsunwissenschaft und der Genderkompetenz, die wenigsten Studienabbrecher sind.

http://www.morgenpost.de/printarchiv/titelseite/article1314010/Berlins-Hochschulen-haben-die-wenigsten-Studienabbrecher.html

Das diese Frau, die sowas vom Stapel lässt, genau dort "studiert" hat, ist sicherlich kein Zufall. Berlin verkommt sowieso immer mehr zum Molloch: Schwule, Gender, Regierung, Ausländer, Grüne, Schulden, Flughafentalente .... die Berliner Mauer hatte ganz sicher einen Grund.

PS: Einen "Dr. phil" wie bei der Frau würde ich der Qualifikation einer Regalausräumerin bei Zalando gleichsetzen. Wenn sich jemand heute "Dr." nennt, dann denke ich zwangsläufig an solche Lebensformen.

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Studienabbrecher

Expatriate @, SOA, Sunday, 29.06.2014, 17:04 (vor 3590 Tagen) @ Li Ho Den

PS: Einen "Dr. phil" wie bei der Frau würde ich der Qualifikation einer Regalausräumerin bei Zalando gleichsetzen. Wenn sich jemand heute "Dr." nennt, dann denke ich zwangsläufig an solche Lebensformen.

Aber bitte nicht bei "Dr.-Ing.", da bin ich empfindlich.
Soviel Zeit muss sein! :-D :-D :-D

Studienabbrecher

Ausschussquotenmann, Sunday, 29.06.2014, 18:02 (vor 3590 Tagen) @ Expatriate

Bei Dr. ing fallen mir zwei ein, ein fettgefressener Sozi und eine Quotenfrau. Nein, da gibt es keine Ausnahme.Auch wenn das hier nicht repräsentativ ist. Der Doktortitel ist zum Parteiabzeichen verkommen.

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