Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Strafrecht/Betrug (Recht)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Sunday, 17.08.2014, 09:42 (vor 3578 Tagen)

Wer im Rahmen eines Vaterschaftstests über seine Identität täuscht, um die Feststellung der Vaterschaft und somit seine Unterhaltspflicht zu verhindern, kann sich unter anderem wegen Urkundenfälschung, Missbrauch von Ausweispapieren und versuchten Betrugs strafbar machen.
Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte am 30.09.2013 - (256 Ds) 232 Js 3662/12 (88/13) einen Mann wegen versuchter mittelbarer Falschbeurkundung in Tateinheit mit versuchter Personenstandsfälschung, versuchten Betruges und Missbrauchs von Ausweispapieren zu einer Geldstrafe. Der Angeklagte hatte seinen Bruder gebeten, zu einem vom Gericht angeordneten Vaterschaftstest zu gehen. Hierdurch sollte die Feststellung seiner Vaterschaft und die daran anknüpfende Unterhaltspflicht verhindert werden.
Sein Bruder war daraufhin zu dem Termin erschienen und legte dabei nicht seinen, sondern den Ausweis des Angeklagten vor, mit dem der Vaterschaftstest eigentlich durchgeführt werden sollte. Der Bruder ließ einen Abdruck seines Daumens nehmen, ein Foto von sich machen, einen Schleimhautabstrich von sich nehmen und unterschrieb das Dokument zum Vaterschaftstest mit dem Namen des Angeklagten. Somit täuschte er vor, der Angeklagte zu sein. Auch der Bruder wurde wegen Beihilfe zum versuchten Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Missbrauch von Ausweispapieren zu einer Geldstrafe verurteilt.
http://www.verteidiger-berlin.info/docs/anwalt-entscheidungen.php#d143

Jede Frau, die ihrem Mann ein Kuckuckskind unterjubelt, bricht, bis auf den Missbrauch von Ausweispapieren, die gleichen Gesetzte, wenn sie mit mehr als einem Mann in der Empfängniszeit geschlafen hat und einen herausdeutet. Der Vorsatz ist damit auch gegeben.

Allerdings ist mir kein Fall bekannt, in dem eine Frau deswegen verurteilt wurde.

§ 263 StGB Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
§ 169 StGB Personenstandsfälschung
(1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsregistern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
§ 267 StGB Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Rainer

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Form des aktiven Mutterschutzes gem. Art. 6 Abs. 4 GG

Li Ho Den ⌂, Sunday, 17.08.2014, 10:26 (vor 3578 Tagen) @ Rainer

Das Frauen für etwas bestraft werden, kann man so gut wie ausschließen. Ich will mal von einem Beispiel berichten:

Vor Jahren war ich mal so trottelig und bin auf eine "Gerichtliche Elternvereinbarung" eines Familiengerichtes hereingefallen. Der mir zugeordnete Umgang wurde "beidseitig" vereinbart und vom Familiengericht mittels dieser Vereinbarung bestätigt. (Ich war nach massiven Kontaktabbrüchen damals froh, überhaupt ein minimalstes Lebenszeichen meiner Kinder offeriert zu bekommen!) Bestandteil waren auch Sanktionen für den Fall, dass ein Elternteil dagegen verstößt. In diesem Fall sollten 25.000,00 Euro oder Erzwingungshaft fällig werden.

Wenige Tage nach dieser Vereinbarung ging der Umgangsboykott meiner Ex wieder los und ich habe sofort den Antrag auf Vollzug der Elternvereinbarung gestellt. Nix passierte, seitens des Familiengerichtes. Ich bin übrigens sofort zur Polizei, habe diesen Umgangsboykott angezeigt und dieses Revier hat diese Unterlagen an das Familiengericht und Jugendamt zur Information immer weitergeleitet. Diese Anzeigen waren gut, konnte ich doch so nachweisen, dass es zu diesem Umgangsboykott gekommen ist. Erwartungsgemäß hatte die Anwaltsschlampe meiner Ex das wenige Zeit später abgestritte und behauptet, alles wäre einvernehmlich abgesprochen gewesen. Ingesamt sind jedenfalls ca. 20x Umgangsboykott in 2 Jahren zustandegekommen und ich habe dann wiederholte Anträge gestellt, auf die aber diemal mit einer "Erörterung" reagiert wurde.

Ergebnis dieser Erörtung war, dass dieses Familiengericht die Sanktionierung des Umgangsboykottes ablehnte. Ich habe darauf hin diesen Leuten gesagt, dass somit jede Frau machen kann, was sie will und sich definitiv nicht an diese strafbewehrte "Gerichtliche Elternvereinbarung" richten muss. Es wäre eine falsche Botschaft an alle Frauen da draußen und kein gutes Aushängeschild für die Familienunrechtsjustiz. Worauf mir, mit Verweis auf die Nichtöffentlichkeit der Familiensache, gesagt wurde: "Wie soll das denn nach außen dringen?" Ich antwortete, dass Recht ein öffentliches Gut ist und ich schon dafür sorgen werde. Aber das interessierte diese Väterfeinde letztlich nicht. Mittlerweile sind deren Willkürakte bekannt und ist bekanntlich der Ruf erst einmal ruiniert und der Schutz des Systems garantiert, kann jeder zum feudalen Provinz-Fürst werden und Willkür/Unrecht im Talar vollziehen.

Ganz klare Aussage von mir: Eine gerichtliche Elternvereinbarung lohnt sich für Väter nicht. Sie hat einen Streitwert von 3.000,00 Euro (Gerichtskosten 160 Euro, Anwaltskosten 320 Euro ----> hier selbst prüfen: http://rvgflex.pentos.com/ ). Wie Leutnant Dino empfiehlt, könnte ihr da auch ohne Anwalt hingehen, als Mann habt ihr sowieso gegen ein feministisches Familiengericht keine Chancen. Ich bin aber überzeugt davon, dass diese strafbewehrte Elternvereinbarung wenn ich dagegen verstoßen hätte, gnadenlos gegen mich angewandt worden wäre.

Die Verhaltensweise des Familiengerichtes ist für mich ein klarer Beleg dafür, es diesem "Rechtsstaat" nie um das exzessiv angeführte Kindeswohl geht, sondern alleinig um den Mutter-/Frauenschutz in jedweder Form. Kriminelle Mütter, die die Kindesinteressen massiv schädigen bleiben in Deutschland straffrei und können sich gerichtlichen/staatlichen Schutzes versichert sein.

http://www.zahlvaeter.fall.vn/faq.html#2-08

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Du zerredest jedes Thema!

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Sunday, 17.08.2014, 15:04 (vor 3578 Tagen) @ Li Ho Den

- kein Text -

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Du zerredest jedes Thema!

Li Ho Den ⌂, Sunday, 17.08.2014, 15:34 (vor 3578 Tagen) @ Rainer

Dann lösche meinen Beitrag, damit habe ich kein Problem. Überdenke in diesem Kontext den Sinn eines Diskussionsforum.

Ich hab das "Problem" hinter mir und mir kann das alles herzlich egal sein. Mir gehts nur um Wissensvermittlung an Unwissende u. -gläubige. Wenn dich das persönlich stört, kein Problem.

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Du zerredest jedes Thema!

Red Snapper, Tuesday, 19.08.2014, 07:03 (vor 3576 Tagen) @ Li Ho Den

Dein Bericht ist ja an sich interessant, aber schreibe sowas dann entweder in einem eigenen Thread, oder dort wo eben genau dieses Thema behandelt wird. Nur weil es überall irgendwie ungerecht zugeht, muss man solche Texte nicht überall reinstellen.

Falsch: Eine gerichtliche Elternvereinbarung lohnt sich für Väter nicht

Peter, Monday, 18.08.2014, 10:32 (vor 3577 Tagen) @ Li Ho Den
bearbeitet von Peter, Monday, 18.08.2014, 10:44

Ganz klare Aussage von mir: Eine gerichtliche Elternvereinbarung lohnt sich für Väter nicht. Sie hat einen Streitwert von 3.000,00 Euro (Gerichtskosten 160 Euro, Anwaltskosten 320 Euro ----> hier selbst prüfen: http://rvgflex.pentos.com/ ). Wie Leutnant Dino empfiehlt, könnte ihr da auch ohne Anwalt hingehen, als Mann habt ihr sowieso gegen ein feministisches Familiengericht keine Chancen. Ich bin aber überzeugt davon, dass diese strafbewehrte Elternvereinbarung wenn ich dagegen verstoßen hätte, gnadenlos gegen mich angewandt worden wäre.

Mal daran gedacht, dass die auch so zu Frauen sind? Vielleicht bis Du nur zu brav und zu korrekt, denn tatsächlich interessiert das keinen Schwein ernsthaft. Selbst Du als Vater hättest kaum Sanktionen erlebt, sofern Du keine der schweren Sachen ausgeübt hättest. Sprich Entführung ins Ausland oder Unterhaltsboykott.
Du hättest das Kind von der Schule abholen können oder sowas. Auflauern und dann einfach zu Dir nehmen können. Ein Briefchen in den Briefkasten und ab gehts: Mein Kind ist bei mir, kannst es nächsten Sonntag bei mir abholen.

Glaube mir, meine Ex ist total entsetzt, wie wenig Unterstützung sie für meine "Frechheiten" erhält. Weder von der Polizei(ist ja auch Zivilprozeß, wenn schon), noch weniger von den Beamtinnen vom JA und das Familiengericht will auch lieber sich um Kaffee und Kuchen unterhalten. War ebenfalls ein ernüchternder Lernprozess meiner Ex.

Meine Fresse, wie oft unser Justizwesen wegen Lärmbelästigung mich alleine ließen... Zum Abwinken. Wir sind viel mehr wildwestler als wir es glauben wollen können.

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Ihr könnt mich alle mal

Falsch: Eine gerichtliche Elternvereinbarung lohnt sich für Väter nicht

Li Ho Den ⌂, Monday, 18.08.2014, 10:58 (vor 3577 Tagen) @ Peter

Naja, täusch dich da nicht: http://www.sueddeutsche.de/panorama/mann-entfuehrte-vier-kinder-nach-aegypten-vater-muss-fuer-anderthalb-jahre-ins-gefaengnis-1.1279909

Das Justizunwesen ist zu Männern anders. Das ist so. Vielleicht hattest du nur Glück. Meiner Ex haben sie den Arsch regelmäßig gesalbt und überall, wo man mir eine reinleiern konnte, hat man das auch versucht. Ich habe aus solcher einer Verhandlung noch die wahnsinnigen Augen eines Gerichtskalfaktoren vor mir, der wie besessen jede Lüge meiner Ex notierte, um so endlich mir das noch verbliebene Umgangsrecht zu verwehren. Im Mittelalter hätte man solch eine Figur zum Exorzisten gebracht. Hier lebt der mit in der höchsten Besoldungsstufe und hat maximale Macht über Menschen u. deren Schicksal.

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Falsch: Eine gerichtliche Elternvereinbarung lohnt sich für Väter nicht

Peter, Monday, 18.08.2014, 11:37 (vor 3577 Tagen) @ Li Ho Den

Lies meinen Beitrag nochmal durch. Du hast ihn nur bestätigt, was ich schrieb. Ich glaube eher, Du bist ein Angsthase und ich kann und konnte mit Angst nie viel anfangen...Quasi das Glück des Tüchtigen.... Ich nehme eigentlich diese Vollaffen nicht ernst und konnte sie auch noch nie ernstnehmen. Angeblich soll ich auch einer der wenigen sein, der sie so "herablassend" behandeln würde täte. Was ich diesem obrigkeits- und beamtenhöhrigem Volk auch sofort abkaufe.

Das JA hat mit dem GEZ eines gemeinsam bei mir: Die meisten ihrer Briefe landete ungelesen in den Papierkorb... Da ich Unterhalt zahle, können die mir eh nichts. Was die da schreiben und von mir erwarten, interessiert mich auch nicht. Ich brauche sie auch nicht. Von mir aus können wir das JA absetzen. Das sind gelangweilte Beamten, die den ganzen Tag kaum was gescheites machen.

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Falsch: Eine gerichtliche Elternvereinbarung lohnt sich für Väter nicht

Li Ho Den ⌂, Monday, 18.08.2014, 13:05 (vor 3577 Tagen) @ Peter

Lies meinen Beitrag nochmal durch. Du hast ihn nur bestätigt, was ich schrieb. Ich glaube eher, Du bist ein Angsthase und ich kann und konnte mit Angst nie viel anfangen

Aha, dann meinen Respekt vor soviel Mut. Es scheint, als wenn es zwischen dem "Mutigen" und dem "Angsthasen" einen Unterschied gibt, denn ich zahle keinen Unterhalt mehr und das mit einem Mehrwert an Rechten. Du scheinst in diesem Hamsterrad allerdings noch zu verweilen. Lieber also ein erfolgreicher Angsthase, als ein trotteliger Mutiger. Wobei Angst im richtigen Moment auch sehr sinnvoll sein kann, ist es doch eine Schutzfunktion des Körpers, um ihn vor Schaden zu bewahren.

Man sollte zudem seine Gegner ernst nehmen, denn meist sind die immer einen Schritt schneller. Wenn es anders wäre, würdest du keinen Unterhalt zahlen, sondern hättest die Alltagssorge. Ich finde deine Überheblichkeit in Bezug auf die Realität doch etwas unangebracht. Egal, mir gegenüber musst du dich nicht beweisen.

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Vielleicht ist "Peter" auch eine getarnte Feministin?

Joe, Gutmensch, DDR, Tuesday, 19.08.2014, 09:55 (vor 3576 Tagen) @ Li Ho Den

- kein Text -

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Quatsch!

Red Snapper, Tuesday, 19.08.2014, 10:05 (vor 3576 Tagen) @ Joe

- kein Text -

Glaub ich jetzt persönlich nicht.

Li Ho Den ⌂, Tuesday, 19.08.2014, 12:12 (vor 3576 Tagen) @ Joe

Man kann nicht alle/grundsätzlich seine Argumente negieren. Ein wichtiger Punkt den er indirekt genannt hat, waren die Regeln. Männer halten sich an Regeln, Frauen nicht. Frauen passiert aber nichts. Das ist einfach so. An dem Punkt muss man als Vater einhaken und sich die Frage stellen: "Warum halte ich mich eigentlich noch an gerichtliche Vereinbarungen?" Man kann´s probieren und meist passiert nix. Diese Familiengerichte stehen in solchen Fällen grundsätzlich ziemlich dämlich da. Die wissen, dass eine Frau sich nicht an Regeln hält und bauen darauf, dass Männer mit ihrem Regelbewusstsein/Fairniss einen Hauch Normalität für diese misshandelten Kinder realisieren. Bis man als Vater begriffen hat, dass solch ein Gerichtskram nur Papier und so ein Familiengericht nur zahnlose Tiger sind, vergeht eine Weile. Mit zunehmenden Alter der misshandelten Kinder sinkt sowieso die Macht des Familiengerichtes, denn deren Machtausübung hat auch Grenzen.

Insofern sollte @Peter mal seine Unterhaltszahlung anfänglich ins Stottern bringen. So eine Unregelmäßigkeit verursacht enorme Aufregung und bevor der langsame Apparat auf die Beine kommt, ist das Geld ja da und die "Arbeitsgrundlage" beseitigt. Mit solch einem Katz&Maus-Spiel können die nicht umgehen. Ich bin mit meiner asynchronen Kriegsführung ganz gut gefahren. Ich will´s mal so umschreiben: Man muss Dinge tun, mit denen die nicht rechnen. | Zur Erklärung: Familiengerichte wissen seit Jahren, wie Männer/Väter ticken und genau aus dem Grund wird auch gezielt schikaniert. Reflexartig wird reagiert und man(n) steigt unbewusst in deren Hamsterrad ein, bei dem die das Tempo vorgeben. Das Tempo erhöhen die nach Belieben, auch so, dass einem die Luft ausgeht. Genau da muss man raus und sich neben das Hamsterrad stellen.

Dazu mal ein Beispiel: Sich zu mühen, dass die Ex-Schlampe sich an Regeln hält, bringt nix. Aber dem Gericht öffentlich und über alle öffentlichen/politischen Kanäle aufs Dach zu steigen, weil die nix machen, dass bringt auch ein faules Gericht auf Trapp. Besonders wirksam ist, wenn man Öffentlichkeitsarbeit im Umfeld dieser Leute betreibt. Die Seite www.familiengerichts-schan.de hat da beispielhaft demonstriert. Diese Kalfaktoren haben eine höllische Angst davor, dass ihr soziales Umfeld von ihren Schweinereien erfährt.

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Weibliches ungenutztes Potential: 170000 Jahre Freiheitsstrafe in 2013

Borat Sagdijev, Sunday, 17.08.2014, 14:48 (vor 3578 Tagen) @ Rainer

Untergejubelte Kuckuckskinder: 34.000 anno 2013
(Bei vorsichtiger Schätzung von 5% Kuckuckskindern)

Es heisst doch immer weibliche Potentiale müssen entfesselt werden, MINT, Quote, etc.
Hier ist echt Potential, da lohnen sich Beamte die Kontrollen machen wie Steuerprüfer.

Der Gentest ist billig, bei einem getöteten Kind das ausnahmsweise (oder angeblich) nicht von der Mutter umgebracht wurde werden auch Männer aus ganzen Dörfern zum Test gebeten.

--
http://patriarchilluminat.wordpress.com/
Patriarchale Spülregeln

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Kindsmord ist reines politisches Kalkül! Deutsche wählen AFD, Asylanten dagegen Rot-Grün!

Musharraf Naveed Khan, Sunday, 17.08.2014, 15:02 (vor 3578 Tagen) @ Borat Sagdijev

Es heisst doch immer weibliche Potentiale müssen entfesselt werden, MINT, Quote, etc.
Hier ist echt Potential, da lohnen sich Beamte die Kontrollen machen wie Steuerprüfer.

Der Gentest ist billig, bei einem getöteten Kind das ausnahmsweise (oder angeblich) nicht von der Mutter umgebracht wurde werden auch Männer aus ganzen Dörfern zum Test gebeten.

Daran kann doch kein politisches Interesse bestehen. Wozu deutsche Kinder (Nachwuchs) schützen? Damit sie genauso renitent werden wie die Deutschen, plötzlich die AFD oder NPD wählen und damit die Macht & Pfründe der politischen Klasse gefährden?

Was meinst du, warum Deutschland zuasyliert wird? Das sind alles Wähler von Rot-Grün und wenn die die Mehrheit haben, weil die Deutschen ausgedünnt und die Asylanten wie Hefeteig dieses Land zuquellen, dann können die sich weiterhin an den Trögen der Steuerzahler tagtäglich besinnungslos fressen.

Die Duldung von Kindsmord ist aus meiner Sicht ein rein politisches Kalkül. Das die verhurte Justiz nix macht, alles unter der Rubrik "schuldunfähig" einstellt, verwundert doch nicht wirklich und fördert den weiblichen Kindsmord sogar noch. Es ist ja mittlerweile fast straffrei und definitiv nicht weiter als die Umsetzung politischer Vorgaben.

Einen gravierenden Denkfehler hat die politische Klasse allerdings gemacht: Die glauben, dass die Zuasylierten hier auch wie die ehemals deutsche Mehrheit fleißig arbeiten werden ... Deutschland dadurch eine Wirtschaftsmacht bleibt, Steuern und Sozialabgaben zahlen, aber man sieht schon am Anstieg der Kriminalität, dass die ethnische Füllmasse ganz andere Vorstellung von einem Leben in Deutschland hat.

Eines Tages wird die politische Klasse die Reste des deutschen Volkes um Hilfe anbetteln, denn wenn denen die gebratenen H4-Tauben nicht mehr in den Schlund donnern, dann werden die ungemütlich. Die kennen ihre Rechte sehr genau.

Strafrecht/Betrug

Peter, Monday, 18.08.2014, 00:01 (vor 3577 Tagen) @ Rainer

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Wow! Wusste schon immer, dass Kindermachen das schlimmste Verbrechen ist, die ein Deutscher in Deutschland machen kann.

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