Terre des diffamations: Freispruch in Schwarzenbek und parallel neue Zahlen vom StatBuAMt, Wiesbaden (Falschbeschuldigung)
Allmählich müßte doch auch der letzte Forrest Gump begriffen haben, was hier eigentlich gespielr wird.
Und zwar nicht nur SCHWARZENBEK:
http://www.ln-online.de/Lokales/Lauenburg/Schwarzenbek-Freispruch-im-Prozess-um-Vergewaltigung
So hatte die 38-Jährige ihre Anzeige zwischenzeitlich zurückgezogen. Außerdem habe nicht bewiesen werden können, dass das dia gnostizierte Hämatom im Gesicht der 38-Jährigen zu einem Angriff mit einer PET-Flasche passe. Darüber hinaus führte Aden an, dass es zumindest ein Motiv für eine falsche Aussage der Zeugin gebe. Die getrennten Eheleute führten im Augenblick einen Sorgerechtsstreit um die beiden minderjährigen Kinder. Der Vater habe zur Zeit das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Verteidiger Christian Schumacher nannte das Verhalten der 38-Jährigen im Prozess „ein Schauspiel, um das Gericht zu beeinflussen“. Am ersten Verhandlungstag habe sie wie eine eingeschüchterte Frau gewirkt. An weiteren Prozesstagen sei sie jedoch „zickig“ geworden.
Die neuesten und einzig ECHTEN ÜBERPRÜFBAREN Zahlen zeigen mal wieder, was dies für eine GEZ-3SAT-Skandal am 29.01. bei SCOBEL war.
Shitsorm über IHN und diesen feinen Herrn Pfeiffer in Hannover.
BGH-Fischer neu in die ZEITonline: DIE SCHUTZLÜCKENKAMPAGNE
Schutzlückenlügenkampagne wäre auch nicht falsch, da es nicht an angeblichen Schutzlücken liegt, dass die Verurteilungen sinken - trotz expoldierender Anzeigezahlen:
Sexuelle GewaltDie Schutzlückenkampagne
Der Bundestag diskutiert, ob das Sexualstrafrecht verschärft werden soll. Doch wissen die Abgeordneten überhaupt, von was sie reden? Oft leider nicht. von Thomas Fischer
3. Februar 2015 14:45 Uhr
162 Kommentare
Thomas Fischer ist Bundesrichter in Karlsruhe und schreibt für ZEIT und ZEIT ONLINE über Rechtsfragen. Weitere Artikel seiner Kolumne finden Sie hier – und hier seine Website.
Teil 1
Worum geht es?
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-02/sexuelle-gewalt-sexualstrafrecht