Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

125809 Einträge in 30775 Threads, 293 registrierte Benutzer, 277 Benutzer online (1 registrierte, 276 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Schulpflicht in der Bundeshauptstadt drastisch reduziert (Humor)

Bolle aus Berlin, Friday, 06.02.2015, 19:42 (vor 3359 Tagen)

Die gute Botschaft zum Ende der Winterferien in Berlin

Kammergericht senkt die in Deutschland verbindliche Schulpflicht auf zwei Stunden im Monat

Binnen Monatsfrist hat der 17.Zivilsenat des Kammergerichts ohne Anhörung des Kindes und seiner Eltern eine wegweisende Grundsatzentscheidung am Richterschreibtisch getroffen.

Aus dem Beschluss des Kammergerichts:

"Auf die Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels und unter uneingeschränkter Zurückweisung der Beschwerde des Vaters wie folgt geändert und neu gefasst:

Die Grundschule am Rüdesheimer Platz ist berechtigt und verpflichtet das Kind Lisa an jedem ersten Samstag jeden Monats beginnend mit dem 01.Dezember 2012 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr gemäß ihres Bildungsauftrages zu betreuen.

Der Unterricht findet am Wohnort des Vaters in Anwesenheit eines Mitarbeiters der Schulaufsicht statt.

Trifft ein Schultag auf den ersten Feiertag zu Ostern,Pfingsten oder den Geburtstag des Kindes oder der Mutter, so entfällt der Unterricht ersatzlos.

Muss ein Schultag wegen Krankheit des Kindes entfallen, hat die Mutter die Schule hiervon unverzüglich zu unterrichten und die Erkrankung durch ärztliches Attest nachzuweisen. Ersatz für den ausgefallenen Schultag ist der jeweils folgende Samstag.

Kann der Vater einen festgesetzten Schultag aus triftigen Gründen nicht wahrnehmen, hat er die Schule hiervon unverzüglich zu unterrichten, die Schulstunden entfallen in diesem Fall ersatzlos...usw.usf...."

Wäre diese Nachricht kein Fake dann wären die beschlussfassenden Richter in ihrer Kindheit zuviel Bildung ausgesetzt gewesen.
Aber zum Glück ist die Meldung hinsichtlich des staatlichen Bildungszwangs unwahr.
Immerhin sollen (zumindest in der Regel) Kinder die Schule weniger unklug verlassen.
Zwei Stunden im Monat scheinen für die Erfüllung des staatlichen Bildungsauftrags nicht auszureichen.
Richtig ist die Nachricht einzig in Bezug zur privaten und naturgegebenen Wahrnahme der Beziehungspflege eines Kindes mit seinen Vater.
Für einen Vater sind zwei Stunden bewachter Kontakt mit seinem Kind zur Erfüllung seines Eltern"auftrages" dagegen üppig - meint zumindest ein erschreckend sachkundiges Schwarze-Roben-Trio.
Schade, dass Richter nicht belegen, wie eine schützenswerte Vater-Kind-Beziehung mit diesem Zeitrahmen entsteht.

Richtig lautet das Zitat aus dem Beschluss des Kammergerichts
zur Geschäftsnummer: 17 UF 186/12 (133 F 21302/09 Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg):

"... hat der 17.Zivilsenat des Kammergerichts - Senat für Familiensachen - durch den Vorsitzenden Richter am Kammergericht Lettau, die Richterin am Kammergericht Krüger und den Richter am Kammergericht Brodowski am 1.November 2012
beschlossen:

Auf die Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 10.September 2012 - 133 F 21302/09 - unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels und unter uneingeschränkter Zurückweisung der Beschwerde des Vaters wie folgt geändert und neu gefasst:

Der Vater ist berechtigt und verpflichtet, mit seinem Kind Lisa an jedem ersten Samstag jeden Monats beginnend mit dem 1.Dezember 2012 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Umgang zu pflegen.

Der Umgang findet am Wohnort des Vaters in Anwesenheit eines Mitarbeiters des Umgangsträgers Trialog e.V.,Wilsnacker Str.14,10559 Berlin, statt.

Trifft ein Umgangstag auf den ersten Feiertag zu Ostern, Pfingsten oder den Geburtstag des Kindes oder der Mutter, so entfällt der Umgang ersatzlos." (Zitat Ende)


Die Begründung für die angeführte Entscheidung ist ein juristisches Sachverstandsschmankerl der Sonderklasse und wird demnächst in Gänze auf http://sorgerechtapartheid.de/ eingestellt.;-) Zum Zeitpunkt der Entscheidung hatte meine Tochter ihr elftes Lebensjahr begonnen...

Gruß von Bolle aus Berlin
Dieser Beitrag ist inspiriert von http://www.das-maennermagazin.com/blog/das-deutsche-umgangsrecht-macht-den-papa-zu-einem-besuchsonkel-mehr-nicht

Mit den Unterrichtsmethoden von früher und den Lehrplänen von heute

Jens, Saturday, 07.02.2015, 02:31 (vor 3359 Tagen) @ Bolle aus Berlin

reichen 2 Stunden im Monat aus.

powered by my little forum