Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

126000 Einträge in 30859 Threads, 293 registrierte Benutzer, 278 Benutzer online (1 registrierte, 277 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Liste Femanzen Barbara Berger (Liste Femanzen)

Oberkellner @, Sunday, 01.03.2015, 11:37 (vor 3350 Tagen)

F377 Barbara Berger CH - Zentralsekretärin der SP-Frauen Schweiz – Anschrift: Barbara Berger, SP-Frauen Schweiz, Spitalgasse 34, 3001 Bern-CH – www.charta-frauenrechte.de - barbara.berger@sp-frauen.ch – barbara.berger@spschweiz.ch - http://static.udena.eu/feminism/images/B.Berger_C.Esseiva.jpg


Im neusten WEF-Report 2007
über die Gleichstellung von
Frau und Mann in Bezug auf
Erwerbsleben,
Bildung, Politik
und Gesundheit
rutscht die
Schweiz auf
Rang 40 ab. Die
Schweiz ist in
der Gleichstellung
massiv im Rückstand, weil
sie die diskriminierende Lohnpolitik
gegenüber Frauen nicht
untätig hinnimmt.
Der Handlungsbedarf ist dringend,
sowohl in der Lohngleichheit
als auch in Bezug auf die
Entscheidungspositionen in
der Wirtschaft und der Politik.
Das ist das Fazit, das aus dem
Bericht gezogen werden muss.
Besonders frappierend ist in
diesem Zusammenhang, dass
die Kommission für Rechtsfragen
des Ständerates die Dringlichkeit
dieses Anliegens nicht
anerkennt und sich gegen den
geforderten Massnahmeplan
zur Umsetzung der verfassungsmässig
verankerten Gleichstellung
der SP-Nationalrätin Susanne
Leutenegger Oberholzer
ausspricht, der unter Einbezug
der Gemeinden, Kantone, Sozialpartner
und Wirtschaftsverbände
entstehen soll.
Die SP-Frauen erwarten vom
Ständerat, dass er den Vorstoss
bezüglich des Massnahmenplans
zur Gleichstellung am 17.
Dezember 2007 klar unterstützt,
trotz des Negativentscheides der
Kommission.
Die Schweiz ist in der Gleichstellung
massiv im Rückstand.
Der Ständerat hat es nun in
der Hand seine Kompetenz zu
zeigen.

www.sp-ps.ch/ger/content/download/.../links.frauen_83-2007.pdf

10 Jahre Fristenregelung – Wir wollen keine Rückschritte
Vor genau 10 Jahren hat das Schweizer Stimmvolk die Fristenregelung mit
deutlichem Mehr angenommen. Ein überparteiliches Komitee feiert die
Errungenschaft mit einer Jubiläumsveranstaltung in Bern, die gleichzeitig als
Kampagnenstart gegen die Initiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“
dient: 53 schweizerische Organisationen haben die Resolution „Wir tolerieren
keine Rückschritte“ unterschrieben, welche die Fristenregelung und die damit
verbundene Kostenübernahme durch die Krankenkasse verteidigt.
Am 2. Juni 2002 hat das Schweizer Stimmvolk die Fristenregelung mit einer klaren Mehrheit
von 72 % angenommen. Diese hat den Frauen das Recht auf Selbstbestimmung bei einem
Schwangerschaftsabbruch gebracht. Die Zahlungspflicht der Krankenversicherung für den
Eingriff war integrierender Bestandteil der Abstimmungsvorlage, auch dazu haben also 72%
Ja gesagt. Die Fristenregelung hat sich in der Praxis bewährt. Trotzdem wird das klare
Volksverdikt von ultrakonservativen Kreisen unter dem Deckmantel der Kostenfrage nun
wieder in Frage gestellt. Deshalb gibt der 2. Juni nicht nur Anlass zum Feiern, sondern auch
zur Verteidigung der erlangten Rechte. Ein überparteiliches Komitee bestehend aus
Vertreterinnen von SP, FDP, CVP und Grünen sowie von Fachorganisationen wehrt sich mit
einer öffentlichen Erklärung gegen die Angriffe auf das Selbstbestimmungsrecht beim
Schwangerschaftsabbruch. Die Erklärung wurde inzwischen von 53 nationalen
Organisationen unterschrieben. Die Initiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“
untergrabe die Errungenschaften der Fristenregelung, diskriminiere Frauen und gefährde
deren Gesundheit, weil sie den Zugang zu einem medizinisch fachgerechten
Schwangerschaftsabbruch erschwere, hält die Resolution fest. Und nicht zuletzt: Sie
verspreche fälschlicherweise Kostensenkungen im Gesundheitswesen, ziele aber auf die
Stigmatisierung des legalen Schwangerschaftsabbruchs ab. Die beteiligten Organisationen
werden deshalb die Initiative geschlossen bekämpfen.
Kontakt
Anne-Marie Rey, Schwangerschaftsabbruch-Infostelle, Tel. 031 911 57 94, arey@svssuspda.
ch
Susanne Rohner, SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz, Tel. 078 881 63 96,
susanne.rohner@sexuelle-gesundheit.ch
Barbara Berger, Zentralsekretärin SP-Frauen, Tel. 031 329 69 90 (M 079 333 72 88),
barbara.berger@spschweiz.ch

www.plan-s.ch/IMG/pdf_1200612_SAB_Medienmitteilung_d.pdf


Frauenmehrheit
Die Sommerpause wurde von der polemischen Frage dominiert, ob denn wirklich eine Frauenmehrheit unser Land regieren könne. Deshalb ganz im Vertrauen: Seit über hundert Jahren fürchten sich gewisse Männer davor, von Frauen regiert zu werden. Darum wurde das Frauenstimm- und Wahlrecht vom Schweizer Männervolk erst am 7. Februar 1971 - notabene als eines der letzten Länder der Welt - angenommen. Einer aus diesem Männervolk hat nun endlich auch seinen Rücktritt aus dem Bundesrat bekannt gegeben. Er versprach übrigens bei seiner Wahl, die er gegen eine Frau gewann, er werde sein Ohr auch den Frauen leihen. Nun, der Frauenstimm- und Wahlrechtsgegner aus dem Appenzell hat auch hier ganze Arbeit geleistet: Sein Departement steht am schlechtesten da in der ganzen Bundesverwaltung, wenn es um Gleichstellung geht. Dafür sind kurzfristig die Finanzen saniert.
Derselben Logik folgt auch der dauernd versuchte Abbau der Sozialversicherungen, wo die nächste Runde mit der bevorstehenden Abstimmung über die Revision des Arbeitslosengesetzes ansteht. Die SP-Frauen lehnen die AVIG-Revision, über die am 26. September 2010 entschieden wird, klar ab. Sie ist ein reiner Leistungsabbau, der Arbeitslose zu Sozialhilfeempfängerinnen macht und die Kosten damit auf die Gemeinden und die Kantone verschiebt. Wiedereinsteigerinnen würden mit der Umsetzung der Revision gerade noch drei Monate Zeit erhalten, um sich eine Stelle zu suchen. In einer Gesellschaft, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf dermassen kategorisch erschwert, kann das nur ein merzscher Witz sein.
Deshalb als Antwort auf all die paternalistischen Sommerloch-Spekulationen: Wer träumt nicht von der bahnbrechenden Resolution, 5 oder 6 von 7 Sitzen in einer Regierung mit Frauen zu besetzen? Das wären
zwei Fliegen auf einen Streich: Erstens wären wir auf einen Schlag gleichstellungspolitisch das fortschrittlichste. Land der Welt. Zweitens wäre die Ungerechtigkeit überwunden, dass Frauen in der sogenannt ältesten Demo-
kratie erst seit 39 Jahren mitbestimme können. Und dabei würde es selbstverständlich nicht um die Geschlechterfrage gehen, sondern schlicht um die Frage der Kompetenz.
Links, Nr. 111, August 2010

www.textverzeichnisse.ch/.../Berger%20Barbara.%20Bundesratswahl....

6. Schlussfolgerungen Barbara Berger: Herausforderungen für die Schweiz
• Das Gesetz für die Gleichstellung im Erwerbsleben (GlG) bietet eine gute Basis, die Auswertung
die anlässlich des 10-jährigen Bestehens des Gesetzes erarbeitet wurde, muss jedoch endlich in
konkrete Massnahmen münden. Das bedeutet, dass eine Behörde mit Untersuchungs- und
Durchsetzungskompetenzen geschaffen werden muss und Unternehmen mittels logib nicht nur
Möglichkeiten zur Überprüfung ihrer Lohnstruktur geboten wird, sondern diese verbindlich offengelegt werden muss, wie das Island umsetzt.

• Der Druck des Lohngleichheitsdialogs der Sozialpartner muss vergrössert werden, damit mehr
Unternehmen Transparenz in ihren Löhnen schaffen und die Lohndifferenz, die nur aufgrund des
Geschlechts zustande kommt, beseitigen.
• Als nationaler Aktionsplan hat der Bundesrat mit dem Vorstoss Susanne Leutenegger Oberholzer
die Möglichkeit, im Rahmen der Legislaturplanung 2012–2016 die Gleichstellung von Frau
und Mann als prioritäre Zielsetzung aufzunehmen: Dabei sollen für diese Planperiode insbesonderefolgende Ziele angestrebt und umgesetzt werden: 1. Die Lohnbenachteiligung der Frauenwird auf maximal 10 Prozent reduziert. 2. Die Empfehlungen des Ausschusses der UNO FrauenkonventionCEDAW vom 7. August 2009 finden vollständig Eingang in die Planung. 3. Der Anteil der Frauen im Kader der Bundesverwaltung, der bundesnahen Unternehmen und in den Verwaltungsräten von bundesnahen Unternehmungen wird auf mindestens 30 Prozent erhöht.
• Der Einsatz für einen Elternurlaub erscheint auch aus feministischer Sicht enorm lohnend, da er
Geschlechterrollen von Anfang an aufbricht. Dies jedoch nur, wenn er so ausgestaltet ist, dass
der Urlaub Mütter nicht zu lange vom Arbeitsmarkt abzieht und Väter mit verpflichtet mindestens
einen Drittel des Urlaubs zu beziehen. Die EU-Richtlinie zum Elternurlaub ist am 7. April 2010 in
Kraft getreten und muss von allen Mitgliedstaaten bis am 8. März 2012 umgesetzt sein. Sie besagt:
Beide Elternteile können für jedes Kind bis zu vier Monate freinehmen (bisher drei Monate).
Die einmonatige Verlängerung kann nicht auf das andere Elternteil übertragen werden. Dies bietetVätern einen Anreiz, den ihnen zustehenden Urlaub zu nehmen. Bisher haben viele berufstätige
Väter ihren Anspruch auf die Mütter übertragen.
• Die Gewerkschaften müssen in ihren kollektiven Lohnverhandlungen die Lohnschere zwischen
den Geschlechtern verkleinern, indem Frauen und sog. Frauenbranchen generelle Lohnerhöhungen erhalten.
• Teilzeitarbeit muss wieder neu diskutiert werden: Da zum heutigen Zeitpunkt vor allem Frauen
Teilzeit arbeiten und Teilzeitarbeit ein Hindernis ist, um sich beruflich zu entwickeln und weiter zu
kommen, resp. der Lohn nicht zum Leben reicht, jedoch die Sozialversicherungen auf dem Lohn
basieren, muss über eine Arbeitszeitreduktion diskutiert werden, die auf der Gleichstellung der
Geschlechter basiert. Das Stichwort ist „Teilzeit für Alle“, das anhand des holländischen Modells
der 4 Arbeitstage für alle diskutiert werden kann. Diese Thematik wird an der Frauenkoordination
vom 28. August 2010 in Zug bearbeitet.
• Kinderbetreuung: Jedes Kind hat das Recht auf einen Kita-Platz. Bis jetzt gibt es erst in Basel-
Stadt den rechtlichen Anspruch auf einen Kita-Platz. Im Kanton Zürich findet die Abstimmung am
13. Juni 2010 (www.kinderbetreuung-ja.ch) statt, die die vorschulische Betreuung bedarfsgerecht
regeln will. In der Stadt Bern ist die Initiative eingereicht. Es braucht eine Regelung für alle Kantoneanhand des Basler Beispiels.
• Das Impulsprogramm für familienergänzende Kinderbetreuung des Bundes darf nicht im Zuge
der Sparmassnahmen gekürzt werden. Es braucht weiterhin 200 Millionen Franken, damit neue
Projekte initiiert werden können. Wenn im Zuge des Sparprogramms das Impulsprogramm massivgekürzt wird, wie dies der Vorschlag des Bundesrates vorsieht, werden die Finanzen des
Bundes auf dem Rücken der Familien „saniert“, die Kosten somit an Private verschoben und die
unbezahlte Familienarbeit, die überwiegend von Frauen geleistet wird, nochmals verstärkt.
• Die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn, resp. nach einer Festsetzung eines Mindestlohnesin allen Normalarbeitsverträgen, muss konsequent weiter verfolgt werden.
• Horizontale Segregation des Arbeitsmarktes: Sensibilisierungsmassnahmen zur Berufs- und
Ausbildungswahl über Langzeitprogramme, die anhand eines Controllings begleitet werden,
müssen wieder initiiert oder weitergeführt werden.
• Vertikale Segregation des Arbeitsmarktes: Die Förderung von Frauen in Führungspositionen unddie ungleiche Verteilung des Zugangs zu Entscheidungspositionen muss weiterhin thematisiert werden. Quoten als strukturelle Massnahme, Mentoring und Nachwuchsprogramme als Förderund Netzwerkinstrumente bleiben weiterhin aktuell und müssen eingefordert werden.

www.sp-ps.ch/ger/.../20100413_Bericht_SIW_RegMeeting_BB.pdf

--
Die ultimative Dienstleistungsoffensive des Antifeminismus

Ein bisschen Frauenhass steht jedem Mann!

wikimannia statt femipedia

powered by my little forum