Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Liste Femanzen Kathrin Wirz (Liste Femanzen)

Oberkellner @, Sunday, 20.12.2015, 18:41 (vor 3060 Tagen)

F433 Kathrin Wirz – CH - stellvertretende Leiterin Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung St. Gallen – www.equality.ch - kathrin.wirz@sg.ch - http://www.linth24.ch/typo3temp/pics/zz-IBO-Kathrin-Wirz_f36bd795ac.jpg

von N. Glaus - Frauenrechtlerinnen passt das Rentenalter 65 für Frauen nicht. Dabei bedeute dies doch endlich echte Gleichstellung, kontern Männerorganisationen.
Auch Frauen sollen – gleich wie die Männer – bis 65 arbeiten. Das schlägt der Bundesrat im Rahmen der Revision der Altersvorsoge vor. Dies sei eine «Frechheit» und eine «Ohrfeige für alle Frauen», argumentieren die Gegnerinnen aus dem linken Lager.

Vertreter von Männerorganisationen verstehen die Welt nicht mehr: «Frauenrechtlerinnen fordern seit Jahren, dass sie in allen Bereichen gleich behandelt werden wie die Männer. Gleiches Rentenalter für alle wäre demnach nur logisch», sagt Oliver Hunziker, Präsident der Organisation Verantwortungsvoll erziehende Väter und Mütter. In einer Gesellschaft, in der Frauen und Männer dieselben Rechten und Pflichten hätten, sei dies doch selbstverständlich. Auch bei Angleichung des Rentenalters ginge es den Frauen immer noch gut – «schliesslich haben Frauen eine höhere Lebenserwartung», sagt Hunziker.
Auch Markus Theunert, Präsident der Schweizer Männer- und Väterorganisationen, kann den Aufschrei der Feministinnen nicht nachvollziehen: «Gleichberechtigung muss in allen Bereichen gelten.» Besonders ihr Argument, dass zuerst absolute Lohngleichheit geschaffen werden müsse, bevor Frauen ebenfalls bis 65 arbeiten, kann er nicht nachvollziehen. «Das ist etwa gleich unsinnig, wie wenn wir umgekehrt sagen würden: Erst wenn die Lebenserwartung von Männern gleich hoch ist wie die von Frauen, streben wir Lohngleichheit an.» Um längerfristig eine geschlechtergerechte Gesellschaft zu erreichen, seien Diskriminierungen zu bekämpfen, egal wen sie betreffen.
Hunziker ist zudem irritiert, dass die Frauen plötzlich das Argument ins Feld führen, dass sie früher in Rente gehen müssten, weil sie etwa ihre betagten Eltern betreuen müssten. «Sonst klagen die Frauen auch, dass sie sich zu Hause um den Haushalt kümmern müssen und die Kinder und Betagte betreuen. Hier wird das gleiche Argument einmal für und einmal gegen die Gleichstellung eingesetzt, das geht doch nicht auf.»
«Die Gleichstellung beginnt schon 40 Jahre früher»
Dagegen wehrt sich Fabienne Amlinger, Gender-Forscherin der Universität Bern. «Dieses Argument ist stark vereinfacht.» Schliesslich würden sich Frauen nicht freiwillig um diese Betreuungsarbeit reissen. «Es sind die gesellschaftlichen Voraussetzungen, die sie dazu zwingen – egal, ob sie nun später in Rente gehen oder nicht.» Nur weil man auf dem Rentenalter 63 beharrt, heisse das nicht, dass man nicht konsequent für Gleichberechtigung sei: «Frauen können nach wie vor nicht gleich am Arbeitsmarkt teilnehmen wie die Männer.» So seien Frauen, was den Lohn betrifft, noch immer schlechter gestellt als die Männer. «Bevor immer mehr neue Verpflichtungen auf die Frauen zukommen, sollten zuerst diese Ungleichheiten beseitigt werden.»
Kathrin Wirz vom Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung des Kantons St. Gallen erklärt: «Die tatsächliche Gleichstellung zwischen Mann und Frau beginnt nicht erst mit dem gleichen Rentenalter, sondern schon rund vierzig Jahre vorher.» So wählten Frauen oft typische Frauenberufe, in denen sie weniger verdienten, oder sie leisteten mehr Gratisarbeit wie etwa Kinderbetreuung: «Deshalb kommen viele Frauen nie in die gleiche Rentensituation wie Männer, die während einer bezahlten Berufskarriere einen höheren Lohn hatten.»

http://www.20min.ch/schweiz/news/story/-Gleichberechtigung-muss-ueberall-gelten---23917346

In der Montagsausgabe des St.Galler Tagblatts erschien ein Inserat der Firma Leder Locher mit dem Slogan: „Frauen sind käuflich, besonders an Weihnachten“. Hat eine renommierte Firma nichts Gescheiteres zu tun als mit derart blöden und sexistischen Texten zu werben?
„Ich hatte schon viele Telefonanrufe wegen des Inserats“, sagt Kathrin Wirz von der Fachstelle für Gleichberechtigungsfragen des Kantons St.Gallen. „Wir haben die Sache intern von unserer Juristin abklären lassen, und sie ist der Auffassung, dass eine Beschwerde bei der Lauterkeitskommission gute Chancen hat.“ Eine eigene Beschwerde werde das Gleichstellungsbüro aber nicht einreichen. Als verwaltungsinterne Fachstelle gehöre das nicht zu ihren Aufgaben.
Absolut daneben, unverschämt und geschmacklos

„Die Aussage unterstellt einerseits, dass Frauen käuflich seinen, andererseits, dass Männer Frauen kaufen“, sagt Kathrin Wirz weiter. Das dränge Männer und Frauen in ein Schema. „Ich finde das Inserat – und das ist meine persönliche Meinung - absolut daneben und geschmacklos“. „Völlig daneben und unverschämt“ findet auch Monse Ortego Viethen die Werbung. Sie ist Leiterin des Projekts Maria Magdalena, dem Beratungsangebot für Frauen im Sexgewerbe. Sie wird – als Privatperson – bei der Lauterkeitskommission Beschwerde erheben: „Die Werber gehen davon aus, dass Frauen gekauft werden können.“ Selbst im Sexgewerbe kaufe man nicht die Frau, sondern eine Dienstleistung.
Was kann frau und man tun?

KonsumentInnen und Wirtschaft sind gleichermassen daran interessiert, dass unlautere kommerzielle Kommunikation ausgemerzt wird. Sexistische Werbung gehört dazu. Die Werbebranche unterhält deshalb seit 1966 eine Selbstkontrolle, die heute KonsumentInnen, Medienschaffende und WerberInnen paritätisch im Rahmen der Schweizerischen Lauterkeitskommission ausüben. Jede Person ist befugt, Werbung, die ihrer Meinung nach unlauter ist, bei dieser Kommission unentgeltlich zu beanstanden. Unter www.lauterkeit.ch kann eine Beschwerdeformular heruntergeladen werden.

http://www.ostschweizerinnen.ch/Wohlbefinden_Archiv-2003/detail.php?script=/Wohlbefinden_Archiv-2003/wScripts/anzeige_anzeigen.php&anzeigeid=1124830

Wie sehen die Chancen für Frauen auf dem Arbeitsmarkt in der Bodenseeregion aus?
Dieses für die Zukunft wichtige Thema stand im Mittelpunkt des Internationalen Arbeitsmarktgesprächs auf der IBO inFriedrichshafen, das Eures Bodensee und die Agentur für Arbeit Ravensburg gemeinsam veranstalteten. Ergebnis: Die Chancen sind durchaus gut - wenn die Rahmenbedingungen für die Frauen passen.

Als Vertreterin der Schweiz referierte Kathrin Wirz, Gleichstellungs- und Integrationsfachfrau vom Kompetenzzentrum Integration, Gleichstellung und Projekte (IGP) des Kantons St.Gallen. Die Ausgangssituation ist für die Länder rund um den Bodensee im Grossen und Ganzen gleich, wie Wirz betonte:
• Die Geburtenzahlen sinken und ziehen einen Arbeitskräftemangel nach sich, der die Wirtschaft zwingt, Potenziale von Frauen, älteren Menschen und MigrantInnen zu suchen;
• Der Anteil der älteren Arbeitskräfte ander Erwerbsbevölkerung nimmt zu.
• In technischen Berufen, IT und in der Pflege gibt es einen Mangel an Fachkräften.

Die Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt zeigt laut Wirz, dass es trotz einer guten und qualifizierten Ausbildung den Frauen nicht gelungen ist, sich im Arbeitsmarkt entsprechende Positionen zu sichern:
• Frauen sind also nicht entsprechend ihrer Ausbildung in Führungspositionen vertreten.
• Es gibt noch immer eine beträchtliche Lohndiskriminierung der Frauen.
• Es bestehen weiterhin Hindernisse für Frauen, sich beruflich gleich wie die Männer zu entwickeln. Noch immer müssen sich Frauen die Frage "Kinder oder Karriere?" stellen. Sie sind es nach wie vor, die Kinderbetreuen und Teilzeit arbeiten.

Alle sind gefordert

Die Gesellschaft sei daher gefordert, sich über die Rollen von Männern und Frauen Gedanken zu machen und innovative Wege zu suchen, um der unterschiedlichen Familiensituation Existenzmöglichkeiten anzubieten. Als Fazit hielt Kathrin Wirz fest, dass die Chancen von Frauen - und damit von Unternehmen - gut sind, wenn die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorhanden sind. "Damit dies geschieht, sind neben den Firmen auch die Politik und die Gesellschaft, d.h. Sie und ich, jede Frau und jeder Mann gefordert, über die Rollen der Geschlechter nachzudenken und bestehende Bilder zu hinterfragen", so die Referentin.

Beispiel: Kantonale Regierung St.Gallen

Als ein gutes Beispiel für eine Förderung von Teilzeit in allen Stufen (auch für Männer), von Frauen in Führungspositionen und von einer Vereinbarkeit von Familie und Berufführte Kathrin Wirz dann das fortschrittliche Personalleitbild der Kantonalen Regierung St.Gallen an. Mit einem zusätzlichen Massnahmeplan werde im Zeitraum 2008 bis 2010 ein Pilotprojekt unter dem Titel" Personalmanagement schafft Chancegleichheit" umgesetzt.

Was die Kinderbetreuung anbelangt, so seien seit 2003, dem Inkrafttreten eines Schweizer Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, allein im Kanton St.Gallen 16 neue Tagesstätten eröffnet und die Betreuungsplätze um ein Drittel auf rund 950 erhöht worden. Der Bedarf an weiteren Plätzen bestehe nach wie vor in den städtischen Agglomerationen, so Wirz.

http://www.linth24.ch/Altendorf.altendorf.0.html?&cHash=bb64c9e94d&tx_ttnews%5BbackPid%5D=152&tx_ttnews%5Bpointer%5D=319&tx_ttnews%5Btt_news%5D=22201

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