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Vergewaltigungsprozess: „Opfer“ bereits der Lüge überführt! (Recht)

Manhood, Tuesday, 22.01.2013, 18:24 (vor 4113 Tagen)

Zeugen konnten einige Aussagen der Frau als Lügen widerlegen, trotzdem kommt’s zum Prozess:

In seinem Plädoyer hielt der Staatsanwalt fest, dass die Beweislage für eine Vergewaltigung knapp, aber eindeutig gegeben sei und dass der Angeklagte subtile Mittel eingesetzt habe, um sein Opfer unter Druck zu setzen. So habe er die Klägerin in eine ausweglose Situation gebracht.

Das kann man ganz einfach übersetzen:

"Es liegt objektiv keine Vergewaltigung vor, und beweisbar ist sowieso nix, aber die Frau empfindet es so. Daher ist der Angeklagte schuldig!"

Hier der ganze Skandal:

http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/limmattal/Neue-Aspekte-im-Vergewaltigungsprozess-Nordportal/story/11239112

Grüsse

Manhood

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Swiss Lives matter!!![image]

Vergewaltigungsprozess: „Opfer“ bereits der Lüge überführt!

Caesar ⌂, Bochum, Tuesday, 22.01.2013, 21:15 (vor 4113 Tagen) @ Manhood

Eines fällt mir immer wieder auf: Nämlich dass eine Frau, die behauptet, Opfer eines Sexualdeliktes geworden zu sein, in Artikeln und Berichten darüber auch immer als "Opfer" bezeichnet wird, bzw. als "Geschädigte". So wird sie bereits bezeichnet, obwohl noch gar nichts bewiesen ist, selbst wenn es außer ihrer Aussage nichts gibt. So wird sie selbst dann noch bezeichnet, wenn der Beschuldigte freigesprochen wurde.

Es mag ja sein, dass diese Bezeichnung völlig unbewusst verwendet wird. Abder das liegt daran, dass in den Köpfen der meisten Menschen noch immer das feste Denkmuster herrscht, dass Frauen nur Opfer sein KÖNNEN, und dass Männer nur Täter sein KÖNNEN. Hier umzudenken und sich von diesem Denkmuster zu entfernen, fällt wohl ausgesprochen schwer.

Das Verhalten des Staatsanwaltes verwundert nicht. Die Rechtsprechung in Deutschland ist ergebnisorientiert. Und wenn der Vorwurf eines Sexualdeliktes im Raume steht, dann wissen alle Staatsanwälte und alle Richter genau, was von ihnen erwartet wird und was die "politische Korrektheit" verlangt: Verurteilung!
Nur manchmal, in wenigen Fällen, klappt das nicht so ganz, so wie in diesem Fall.

Ein Freispruch in einem Vergewaltigungsverfahren ist und bleibt aber noch immer die Ausnahme. Dass Frauen lügen können, halten die meisten Richter und Staatsanwälte noch immer für unwahrscheinlich, trotz zahlreicher bekannter Fälle, in denen sich am Ende genau das herausgestellt hat.

Ein wenig Umdenken und Ergebnisoffenheit würde hier wahrhaftig guttun.

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Die Feder ist mächtiger als das Schwert!

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adler @, Kurpfalz, Tuesday, 22.01.2013, 22:35 (vor 4113 Tagen) @ Caesar

Eines fällt mir immer wieder auf: Nämlich dass eine Frau, die behauptet, Opfer eines Sexualdeliktes geworden zu sein, in Artikeln und Berichten darüber auch immer als "Opfer" bezeichnet wird, bzw. als "Geschädigte". So wird sie bereits bezeichnet, obwohl noch gar nichts bewiesen ist, selbst wenn es außer ihrer Aussage nichts gibt. So wird sie selbst dann noch bezeichnet, wenn der Beschuldigte freigesprochen wurde.

Noch heute Abend wurde in den Regionalnachrichten SWR3/Rheinland Pfalz davon gesprochen, dass ein Vergewaltigungsopfer an zwei katholischen Krankenhäusern abgewiesen wurde. Inzwischen wissen wir zwar, dass es gar keine VG gab, aber es geht einfach nicht in deren Köpfe rein, bzw. es interessiert sie nicht.

Die anschließende Vermengung von Dingen, die zwei verschiedene Problembereiche angehen, war auch wieder allererste Sahne vom staatlichen Volksverdummungsfunk. Da durfte nämlich ein Gynäkologe von sich geben, dass "auch in Rheinland-Pfalz" einer vergewaltigten Frau in katholischen Krankenhäusern die Pille danach nicht verordnet werden würde.

Aha! Äh, wie?

Eine medizinische Untersuchung nach einer vermeintlichen VG und das Verschreiben einer Abortationspille nach einer tatsächlich stattgefundenen Vg: Alles ein und dasselbe! Ein Gag jagt den anderen ... Trommelwirbel! ... Hauptsache der überfahrene, für blöd gehaltene Zuschauer, kommt nicht zum Denken, denn schon wird die nächste Sau durchs Dorf getrieben. Abgesehen davon, dass an dem ganzen Beitrag schon die Grundvoraussetzung nicht stimmt, weil es eben gar keine VG gegeben hat.

Diese unterschwellige Denke dass, wenn eine Frau behauptet Gewalt erfahren zu haben, es gar nicht anders sein kann, die steckt auch in den Köpfen der Richter und der SAe. Und darum wird nicht in alle Richtungen ermittelt, sondern nur im Sinne dessen, was diese naiven Zeitgenossen sich vorstellen können. Der feministische Block hat da schon ganze Arbeit geleistet.

Gruß
adler

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Go Woke - Get Broke!

FREISPRUCH: Vergewaltigungsprozess: „Opfer“ bereits der Lüge überführt!

Die Fluchbegleiterin @, Wednesday, 23.01.2013, 12:33 (vor 4113 Tagen) @ Manhood

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