Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Bildung)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Tuesday, 06.12.2016, 09:44 (vor 2705 Tagen)

Im Grundgesetz steht nichts von einem Bildungsauftrag, geschweige denn einem Erziehungs- oder Konditionierungsauftrag.

Grundgesetz Art 7
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.

Für den Wiedererkennungswert fehlt im Schulgesetz von Sachsen-Anhalt nur noch "Marxismus/Leninismus" ...

§ 1 Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule

(1) Der Auftrag der Schule wird bestimmt durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt. Insbesondere hat jeder junge Mensch ohne Rücksicht auf seine Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seine Begabungen, seine Fähigkeiten und seine Neigung fördernde Erziehung, Bildung und Ausbildung. Das schließt die Vorbereitung auf die Wahrnehmung von Verantwortung, Rechten und Pflichten in Staat und Gesellschaft ein.

(2) In Erfüllung dieses Auftrages ist die Schule insbesondere gehalten,

  • 1. die Schülerinnen und Schüler zur Achtung der Würde des Menschen, zur Selbstbestimmung in Verantwortung gegenüber Andersdenkenden, zur Anerkennung und Bindung an ethische Werte, zur Achtung religiöser Überzeugungen, zu verantwortlichem Gebrauch der Freiheit und zu friedlicher Gesinnung zu erziehen,
  • 2. die Schülerinnen und Schüler auf die Übernahme politischer und sozialer Verantwortung im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vorzubereiten,
  • 3. den Schülerinnen und Schülern Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten mit dem Ziel zu vermitteln, die freie Entfaltung der Persönlichkeit und Begabung, eigenverantwortliches Handeln und Leistungsbereitschaft zu fördern,
  • 3a. Benachteiligungen von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen zu verhindern und zu beseitigen und dazu beizutragen, dass ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht wird,
  • 4. die Schülerinnen und Schüler zu individueller Wahrnehmungs-, Urteils- und Entscheidungsfähigkeit in einer von neuen Medien und Kommunikationstechniken geprägten Informationsgesellschaft zu befähigen,
  • 5. die Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt, des öffentlichen Lebens, der Familie und Freizeit vorzubereiten,
  • 6. den Schülerinnen und Schülern Kenntnisse, Fähigkeiten und Werthaltungen zu vermitteln, welche die Gleichachtung und Gleichberechtigung der Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Abstammung, ihrer Rasse, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Identität, ihrer Sprache, ihrer Heimat und Herkunft, ihrem Glauben, ihren religiösen oder politischen Anschauungen fördern, und über Möglichkeiten des Abbaus von Diskriminierungen und Benachteiligungen aufzuklären,
  • 7. die Schülerinnen und Schüler zu verantwortlichem Handeln in einer von zunehmender gegenseitiger Abhängigkeit und globalen Problemen geprägten Welt für die Bewahrung von Natur, Leben und Gesundheit zu befähigen,
  • 8. die Schülerinnen und Schüler zu Toleranz gegenüber kultureller Vielfalt und zur Völkerverständigung zu erziehen sowie zu befähigen, die Bedeutung der Heimat in einem geeinten Deutschland und einem gemeinsamen Europa zu erkennen.

(3) Die Schule hat die Pflicht, die individuellen Lernvoraussetzungen und Lernbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Schülerinnen und Schüler sind bei Bedarf zusätzlich zu fördern, um einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Schulabschluss zu erlangen. Inklusive Bildungsangebote für Schülerinnen und Schüler werden in allen Schulformen gefördert, um auf diese Weise zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit beizutragen. Sonderpädagogischer Förderbedarf liegt vor, wenn Schülerinnen und Schüler in ihren Entwicklungs- und Bildungsmöglichkeiten so stark beeinträchtigt oder behindert sind, dass sie ohne zusätzliche, sonderpädagogische Förderung in der allgemeinen Schule nicht oder nicht mehr ausreichend gefördert werden können. Inklusionspädagogische Inhalte sind verbindlich in die Lehrerbildung aufzunehmen. Für Schülerinnen und Schüler, die besondere Hilfen benötigen, sind Förderschulen vorzuhalten.

(3a) Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf werden gemeinsam unterrichtet, wenn die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf dies beantragen, die personellen, sächlichen und organisatorischen Möglichkeiten vorhanden sind oder nach Maßgabe der Haushalte geschaffen werden können und mit der gemeinsamen Beschulung und Erziehung dem individuellen Förderbedarf entsprochen werden kann. Die Eltern erhalten für ihre Entscheidung über den weiteren Bildungsweg ihrer Kinder eine umfassende Beratung.

(4) Bei Erfüllung des Erziehungsauftrages (!) haben die Schulen das verfassungsmäßige Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder zu achten.

(4a) Schulen arbeiten im Rahmen ihrer Aufgaben mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich wesentlich auf die Lebenssituation junger Menschen auswirkt, insbesondere mit Einrichtungen der Familienbildung und den Familienverbänden sowie Trägern der beruflichen Fort- und Weiterbildung, den Musikschulen, den Volkshochschulen sowie Sport- und anderen Vereinen zusammen. Die Schulen können dazu im Einvernehmen mit dem Schulträger Vereinbarungen abschließen. Die Schulträger können auf Wunsch der Schulen den Kooperationspartnern Räume und technische Ausstattung zur Nutzung überlassen.

(5) Das Land und die Kommunen sorgen für ein ausreichendes und vielfältiges öffentliches Schulwesen. Das Land fördert Schulen in freier Trägerschaft nach Maßgabe dieses Gesetzes.

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CSU Politikerin trifft in einer Schulklasse auf die Realität

Christine ⌂ @, Tuesday, 06.12.2016, 10:06 (vor 2705 Tagen) @ Rainer

Bayern: Schülern soll kritische Haltung zur gegenwärtigen Flüchtlingspolitik aberzogen werden
 
Der Schreck sitzt der CSU-Politikerin Barbara Stamm noch immer tief in den Knochen. Als die inzwischen zur Landtagspräsidentin aufgestiegene Politikerin aus Franken vor kurzem eine Schulklasse besuchte, war auch die gegenwärtige Flüchtlingskrise Thema der Gespräche.
 
Dabei musste die Politikerin feststellen, dass man im gemeinen Volk offensichtlich ganz anders denkt als in den abgeschotteten Bereichen der Land- und Bundestage.
 
90 % der Schüler seien in dem Gespräch mit Frau Stamm der Meinung gewesen, es gebe in Bayern zu viele „Flüchtlinge“.
 
Sogar Schüler, die selbst einen Migrationshintergrund haben, hätten sich ähnlich positioniert, ließ die fassungslose Politikerin der Süddeutschen Zeitung wissen.
 
Die Schuld sieht sie dabei vor allem im Elternhaus. Die Schule müsse da nun korrigierend tätig werden, um den Kindern unerwünschte Meinungen abzuerziehen.[..]

https://philosophia-perennis.com/2016/12/01/bayern-schueler-fluechtlinge/

Was soll man dazu noch sagen? s_nachdenken

DDR 2.0 s_erleuchtung

Also gibt es auch bei Schülern demnächst eine politisch korrekte Meinung und zu Hause können sie dann normal reden. s_stirnpatsch

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

CSU Politikerin trifft in einer Schulklasse auf die Realität

luismanblog ⌂, Manila, Wednesday, 07.12.2016, 12:32 (vor 2704 Tagen) @ Christine

Ein Merkmal eines totalitaeren Systems ist es die Bevoelkerung zu braven, folgsamen Untertanen zu erziehen. Das scheint in Deutschland nicht allzu schwer zu sein. Mich wundert nur dass sie sich nicht gleich die Namen und Adressen der Eltern hat geben lassen, um die Gesinnungspolizei vorbei zu schicken.

Berlin - Kinderpornos bei Lehrer gefunden

Christine ⌂ @, Tuesday, 06.12.2016, 10:37 (vor 2705 Tagen) @ Rainer

Da wir gerade bei Bildung sind...

"Kinderficker" bleiben Lehrer - dit jeht nur in Berlin

Zwei Beamte in Berlin besaßen Kinderpornos. Der Senat zog deshalb vor Gericht, wollte die Lehrer entlassen. Doch die Disziplinarklagen wurden abgeschmettert. Diese Urteile rufen Unverständnis und Kritik hervor. Denn die zwei Lehrer waren im Besitz von Kinderpornos und Missbrauchs-Fotos. Der Senat wollte die Lehrer entlassen, doch die Disziplinarklagen wurden vom Verwaltungsgericht abgeschmettert. Ein Lehrer hatte Videos und über 250 Bilder von kleinen Jungen. Sie sind nackt, balgen herum. Für Kripo und Strafgericht war klar ersichtlich, dass die Geschlechtsteile in den Mittelpunkt gerückt wurden, um den Betrachter zu erregen. Doch der Beamte sollte nur eine Geldstrafe zahlen, die vom Amtsgericht Tiergarten von 12.900 auf 4500 Euro abgemildert wurde.[..]

http://journalistenwatch.com/cms/kinderficker-bleiben-lehrer-dit-jeht-nur-in-berlin/

Zumindest sind die Lehrer immer noch suspendiert, allerdings erhalten sie noch 50 % ihres Gehalts. Gegen das Urteil wird Berufung eingelegt.

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

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