UN-Menschenrechtskommission[...]Bericht E/CN.4/Sub. 2/1997/23 vom 27. Juni 1997 (Politik)
„Freizügigkeit/Menschenrechte und Bevölkerungstransfers/Abschlußbericht des Sonderberichterstatters Al-Khasawneh“
Artikel 6
Jegliche Praxis oder Politik, die das Ziel oder den Effekt hat, die demographische Zusammensetzung einer Region, in der [eine nationale, ethnische, sprachliche oder andere Minderheit oder] eine autochthone Bevölkerung ansässig ist, zu ändern, sei es durch Vertreibung, Umsiedlung und/oder durch die Sesshaftmachung von Siedlern oder eine Kombination davon, ist rechtswidrig."
(Hervorhebungen durch mich)
UN-Menschenrechtskommission[...]Bericht E/CN.4/Sub. 2/1997/23 vom 27. Juni 1997
Interessiert keine Sau! Dort steht auch, dass niemand aufgrund seines Geschlechts diskriminiert werden darf. Das nützt Männern einen Scheiss!
Grüsse
Manhood
--
Swiss Lives matter!!!
hmmm... stimmt
dass Leute wegen des Dialektes diskriminiert werden interessiert auch keine Sau.
In der sächsischen Schweiz kompensierts dann aber noch das Visuelle wenn es heißt: Ei vorbibbsch, meine Schnegge juckt! Nu mach mal geene Fissemadenschen un nimm mich, mei wildor Dieschor!
In der nichtsächsichen Schweiz ist die Diskriminierung dann aber erbarmungslos und nur über Adoption (also Shugarmoms) zu kompensieren.