Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Magdeburger Baby-Mörderin vor Gericht (Mord an Kindern)

Kurti ⌂ @, Wien, Thursday, 07.02.2013, 16:59 (vor 4115 Tagen)

Für die Abteilung Sozialkompetenz:

Landgericht Magdeburg
Kleinkind im Rucksack erstickt
Vor dem Landgericht Magdeburg muss sich seit Donnerstag eine Mutter wegen der Tötung ihrer eineinhalbjährigen Tochter verantworten. Der 31-Jährigen wird vorgeworfen, ihr Kind im November vergangenen Jahres in Magdeburg in einen Rucksack gesteckt zu haben. An den Folgen der Tat soll das Kind später in einer Klinik gestorben sein.

Angeklagte ist in der Psychiatrie
Die Angeklagte hat die Tat bereits während der Ermittlungen gestanden. Ein psychiatrisches Gutachten kommt allerdings zu dem Schluss, dass die Frau krankheitsbedingt vermindert schuldfähig sein könnte. Weil sie schon einmal ein leibliches Kind getötet hat, gehe es nun um die Frage, ob sie dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.

Dem Gerichtssprecher zufolge war sie 2004 vom Landgericht Chemnitz wegen Totschlags an ihrem Kind zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Damals sei der Frau auch eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert worden. Auf Antrag der Verteidigung schloss das Gericht zu Beginn der Verhandlung die Öffentlichkeit aus.
http://www.mdr.de/mdr-um-elf/prozess-um-kindstoetung-in-magdeburg100_zc-0b8b53ca_zs-ad1cc16c.html

Gruß, Kurti

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Uterusresektion & Sicherheitsverwahrung wegen der Gefahr für andere Kinder

Borat Sagdijev, Thursday, 07.02.2013, 17:03 (vor 4115 Tagen) @ Kurti

- kein Text -

--
http://patriarchilluminat.wordpress.com/
Patriarchale Spülregeln

Magdeburger Baby-Mörderin vor Gericht

Newman, Thursday, 07.02.2013, 17:33 (vor 4115 Tagen) @ Kurti

Die Angeklagte hat die Tat bereits während der Ermittlungen gestanden. Ein psychiatrisches Gutachten kommt allerdings zu dem Schluss, dass die Frau krankheitsbedingt vermindert schuldfähig sein könnte. Weil sie schon einmal ein leibliches Kind getötet hat, gehe es nun um die Frage, ob sie dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.

Dem Gerichtssprecher zufolge war sie 2004 vom Landgericht Chemnitz wegen Totschlags an ihrem Kind zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.

Also zwei Jahre auf Bewährung finde ich schon ganz schön hart. Immerhin hat die arme Frau bereits zwei Kinder verloren ...

Frechheit

Marlow @, Thursday, 07.02.2013, 18:19 (vor 4115 Tagen) @ Kurti

Dieses Urteil ist eine bodenlose Frechheit.
Schließlich hat selbst Heiner Geißler schon erkannt,
daß Frauen niemals ihre Kinder töten.

Sie war als Kind selbst schwerer Gewalt ausgesetzt, wurde sexuell missbraucht ...

Mr.Präsident @, Saturday, 09.02.2013, 10:50 (vor 4113 Tagen) @ Marlow

Ihr 2. Mord! Das muss man sich erst mal auf der vorstellen. Nur 8 Jahre für 2 Menschenleben! Was hätte wohl der Vater bekommen? Naja, ganz dicht kann der wohl auch nicht sein. Die Alte macht dem sein Kind links und der spielt noch den edlen Ritter - Volltrottel!

Heiße Küsse vom Nebenkläger
8 Jahre Psycho-Haft für doppelte Kindsmörderin
Von ANDREAS RADECK

Chemnitz – Wer kann das verstehen?
Sonderbare Küsse am Freitag im Magdeburger Landgericht. Der Richter hatte die doppelte Kindsmörderin Heidi R. (31) aus Chemnitz gerade zu acht Jahren Psycho-Knast verurteilt, da lief Patrick B. (31) zur Anklagebank, küsste innig die Todesmutter.
Dabei ist der Mann Nebenkläger im Prozess, ist der Vater der kleinen Celine (18 Monate). Seine Tochter hatte Heidi R. in einen Rucksack gesteckt und erstickt.
Im Urteil erfuhr der Vater, wie Heidi R. sein Baby schon Tage vor dem Tod quälte. Die Horror-Mutter hatte das Baby in eine Kühltruhe gesteckt, außerdem in eine Wanne mit eiskaltem Wasser gelegt.
Richter Dirk Sternberg (52) in der Urteilsbegründung: „Sie war als Kind selbst schwerer Gewalt ausgesetzt, wurde sexuell missbraucht. Daraus entwickelte sich eine posttraumatische Belastungsstörung, die die Taten bestimmte."
So wie schon 2004 als Heidi R. ihr erstes Kind in Chemnitz erstickt hatte. Damals kam sie mit Bewährung davon.

Soso, sagt sie also, das mit der "schweren Gewaltaussetzung"!

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Feminismus / Gender-Wahnsinn:

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von l. nach r.:
Megan Ambuhl, Lynndie England, “Gus”[?]
(Abu Ghraib)

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