Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Strafbefehl gegen Lentze: Folgeverhandlung am Dienstag, dem 7. Mai, 10:15 Uhr, in Bonn (Recht)

trel, Wednesday, 24.04.2019, 12:08 (vor 1828 Tagen)

Dazu noch einige Hinweise hier.

Der Vorwurf lautet auf Volksverhetzung gemäß § 130 StGB wegen Verächtlichmachung der Weiber.

trel

Eine ganz üble Einlassung ....

Alfonso, Wednesday, 24.04.2019, 17:58 (vor 1827 Tagen) @ trel

Bei der Durchsicht des Aktenmaterials ist mir eine Bemerkung aufgefallen, die mich geärgert hat, und die wahrscheinlich aus der Feder o.g. Kriminalbeamten kommt. Sie lautet ungefähr: "Die Wohnung war schmutzig und unaufgeräumt." Ist es das, wonach das Gericht gefragt hat?

Staatsanwaltschaft und Ermittlungsorgane sind verpflichtet, be- und entlastendes zu ermitteln. Die können jetzt zwar argumentieren, sie hätten damit den Sachstand beschrieben, aber da man gegen dich Anklage erhoben hat, muss man solche Sätze als "persönliche Wertung" betrachten, die dich zusätzlich belastet. Damit sind sie nicht mehr unbefangen und als Zeugen untauglich. Lehne sie aus diesem nachvollziehbaren Grund abe. Vorher kannst du sie aber einmal fragen, was sie konkret "Entlastendes" ermittelt haben. Es ist ja eigentlich auch ihr staatlicher Auftrag. Wenn sie nix haben, dann werden sie sicherlich auch gar nicht danach gesucht haben. Also wiederum befangen.

Wenn´s alles nix nützt, dann sage einfach, dass du die kennst. Ihr habt euch in einem Bonner Biergarten getroffen und sie haben dich belöffelt, weil du dein Bier eher bekommen hast. Nun wollen sie dir den Disput heimzahlen. Gerichte wollen belogen werden. Die können mit der Wahrheit relativ wenig anfangen. Das muss man wissen.

Strafbefehl gegen Lentze: Folgeverhandlung am Dienstag, dem 7. Mai, 10:15 Uhr, in Bonn

haterhater, Thursday, 25.04.2019, 08:09 (vor 1827 Tagen) @ trel

Wenn Du Spass haben und das Verfahren in die Länge ziehen möchtest, dann lass Deinen Anwalt folgenden Antrag stellen:

Es wird beantragt,

die Beweiserhebung gemäß Art. 6 Abs. 3 d) MRK i.V.m. Art. 17 MRK i.V.m. Art. 25 GG (i.V.m. Art. 1 Abs. 3 GG sowie Art. 20 Abs. 3 GG; ggf. Art. 97 Abs. 1 Halbsatz 2 GG) sowie § 219 StPO i.V.m. § 246 StPO über den Nachweis der Leistung des Diensteides gemäß § 38 BeamstStG i.V.m. § 46 LBG NRW des Beschäftigten bei der Staatsanwaltschaft Bonn MAX MUSTERMANN durch Beiziehung der gemäß den Verwaltungsvorschriften des nordrheinwestfälischen Beamtengesetzes beurkundeten Niederschrift über die Eidesleistung als Beamter des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Verleihung des Titels Staatsanwalt.

MAX MUSTERMANN muss natürlich durch den Namen der Sitzungsvertretung der Bonner StA ersetzt werden.

Man(n) kann ...

Alfonso, Thursday, 25.04.2019, 10:18 (vor 1827 Tagen) @ haterhater

... auch einen Befangenheitsantrag gegen den Richter stellen, weil er befangene Zeugen aufruft. Das ist einfacher und hat den gleichen Effekt. So einen Antrag wie von dir erwähnt, den bügeln die ab, da versteht keiner auch nur einen § der Begründung. Aber in einem Gericht wird schon sehr aufmerksam verfolgt, wie viele Befangenheitsanträge ein Richter kassiert ... noch dazu im selben Verfahren. Man ist dann nämlich nicht gut angesehen und sowas wie der Trottel im Hause. Das möchte niemand wirklich.

Aber ich glaube mal, auf solche Spielchen kommts TREL eigentlich nicht drauf an. Er möchte, dass Recht gesprochen wird und das kann es nur, wenn seine Thesen bestätigt werden und er als freier Mann da heraus geht. Dieser Brautmeier ist ein Systemströmling, der sich die Karriereleiter im Merkelsystem nach oben geschleimt hat und nun seine kranke Macht gegen Menschen auslebt, die intellektuell über ihm stehen. Das kann er einfach nicht ertragen und deshalb schickt er andere Kalfaktoren des Systems (Richter u. Staatsanwälte) ersatzweise für sich vor. Vor jedem arabischen Clan kuscht dieses arbeitsscheue u. parasitäre Gesindel, aber vor einem bibeltreuen Christen ... da wird mit aller Gewalt zugeschlagen.

In die Länge ziehen? Unter Umständen ja - soweit es der Sache dient

trel, Bonn, Thursday, 25.04.2019, 14:48 (vor 1827 Tagen) @ Alfonso

Aber ich glaube mal, auf solche Spielchen kommts TREL eigentlich nicht drauf an. Er möchte, dass Recht gesprochen wird und das kann es nur, wenn seine Thesen bestätigt werden und er als freier Mann da heraus geht.

So ist es. Recht sprechen, das hieße hier: Gleichberechtigung herstellen, und zwar im Sinne von Gleichheit vor dem Gesetz. Wenn es also erlaubt ist, von toxischer Männlichkeit zu sprechen, oder, im Falle einer nicht genehmen Personalverteilung, von einer Testoteron-Schwemme, dann muß es auch erlaubt sein, von toxischer Weiblichkeit zu sprechen, oder von Östrogen-Schwemme.

Oder beides wird gleichermaßen verboten.

Dabei ist vielleicht die Tatsache eine Erwähnung wert, daß es tatsächlich eine toxische Weiblichkeit gibt, nämlich ingestalt eines östrogen-bedingten Fischsterbens; wohingegen von einer Entsprechung männlicherseits, nämlich Vergiftung durch Testoteron, nichts bekannt ist. Aber darum geht es ja eigentlich nicht. Ich jedenfalls fühle mich als Mann sexistisch beleidigt, wenn von toxischer Männlichkeit die Rede ist. Einen anderen Sinn hat dieser Ausdruck ja auch nicht. Dann sollen sich eben auch die Weiber beleidigen lassen. Die Gleichberechtigung, welche der Feminismus irreführend auf seinem Banner getragen hatte, soll auf den Feminismus zurückfallen.

Mir persönlich wäre es allerdingsam liebsten, wenn die Verrechtlichung im Miteinander eingeschränkt würde. Die Menschen sollten lernen, ihre Angelegenheiten unter sich zu regeln, anstatt Institutionen einzubinden. Denn je mehr der Staat regiert, umso mehr wird die Meinungsfreiheit, der persönliche Handlungsspielraum überhaupt, eingeschränkt. Der wahre Klimawandel ist der innere: Wir leben jetzt in einem Meinungs-Klima der Angst.

Die Richterin in der letzten Verhandlung war mir gegenüber offensichtlich wohlwollend eingestellt. Die Staatsanwältin, die jetzt geladen worden ist - die mir früher das Agebot machte -, war es auch. Ihr dürfte die Ladung eher unangenehm sein. Dem KOK vermutlich auch, wenn seine o.g. Bemerkung zur Sprache kommt. Den einzigen Sinn einer Verfahrens-Verlängerung sehe ich also nur darin, daß mein Anliegen (das unser aller Anliegen sein sollte!) dadurch vielleicht eine gewisse Öffentlichkeit erfährt.

trel

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In die Länge ziehen? Unter Umständen ja - soweit es der Sache dient

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Thursday, 25.04.2019, 15:18 (vor 1827 Tagen) @ trel

... Den einzigen Sinn einer Verfahrens-Verlängerung sehe ich also nur darin, daß mein Anliegen (das unser aller Anliegen sein sollte!) dadurch vielleicht eine gewisse Öffentlichkeit erfährt.

Das sehe ich auch so.

Erinnere bitte nochmal Anfang Mai an den Termin. Ich mach ihn dann oben fest.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!

Erinnerung...

trel, Wednesday, 01.05.2019, 10:26 (vor 1821 Tagen) @ Rainer

Erinnere bitte nochmal Anfang Mai an den Termin. Ich mach ihn dann oben fest.

Rainer

Hoffentlich vergesse ich ihn selbst nicht! Denn dann droht Zwangsvorführung. ;-)

Gruß
trel

Meine Erfahrungen ...

Alfonso, Thursday, 25.04.2019, 23:06 (vor 1826 Tagen) @ trel

Den einzigen Sinn einer Verfahrens-Verlängerung sehe ich also nur darin, daß mein Anliegen (das unser aller Anliegen sein sollte!) dadurch vielleicht eine gewisse Öffentlichkeit erfährt.

Meine persönliche Erfahrung ist, dass man den sogenannten "kurzen Prozess" meist verliert. Die Willkürjustiz hat das Fallbeil in diesem Fall schon hochgezogen und lässt es vorprogrammiert durch einen §-Dschungel gnadenlos nach unten knallen. Zieht man das allerdings lang, sinken deren "Erstschlagschancen" gewaltig. Man kann sie mit eigenen Mitteln schlagen. Genau so sieht mir das im Moment in deinem Fall aus. Noch ist aber nichts in trockenen Tüchern, diese Leute sind gefährlich und nicht zu unterschätzen. Der Schlangenkopf vom abgeschlagenen Hydra-Haupt beißt auch noch zu.

Was ich aber generell nicht verstehe: Die wissen doch, das bei dir nix zu holen ist und die auf den Kosten sitzen bleiben. Warum machen die dann noch so ein Theater? Du bist doch genauso haftempfindlich und hast zudem eine gute Sozialprognose, da du mit deiner Internetplattform an der öffentlichen Meinungsbildung gem. Art 5 GG mitwirkst. Die BunteRegierung stopft jedes Jahr über 100 Millionen in die politische Bildung, du machst das umsonst. Was wollen die eigentlich?

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