Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Tritt in die Hoden aus Neugierde?

Markus, Wednesday, 29.01.2003, 02:34 (vor 7775 Tagen) @ Jürgen

Als Antwort auf: Tritt in die Hoden aus Neugierde? von Jürgen am 28. Januar 2003 19:46:15:

Hallo Jürgen,

in meinen Augen gibt es da nur eines. Eine Frau die dem Mann ungerechtfertigt oder aus unverhältnismäßigem Grund in die Genitalien tritt, sollte angezeigt werden. Solche Tritte lassen in jedem Fall für den Arzt nachvollziehbare Spuren zurück.
Grundsätzlich aber ist es mit "Selbstverteidigung" doch geschlechtsübergreifend problematisch. Die Mutter schickt ihren Jungen damit er sich wehren(!) kann ins Karate- Trainung und er haut auf dem Weinfest angetrunken einem Nebenbuhler auf die Glocke. Missbrauch mit der Selbstverteidigung gibt es geschlechtsübergreifend - nur solche Fälle regeln die Gerichte.
Etwas anderes ist die von dir angesprochene Verherrlichung. Wenn im TV zum Beispiel ein Film läuft in dem die eine Schauspielerin zur anderen sagt, dass sie dem Kerl doch in die "Eier" treten soll, dann ist da juristisch sicher schwer ran zu kommen. Ich meine sonst gäbe es keine Filme mit Zuhältern, Attentätern etc.
Hier wird eine Rolle, ein Charakter gespielt. Der muss nicht immer gesetzeskonform sein. Anders isses im Beispiel das Ferdi benannt hat. Hier gibt es durchaus Aufsichtsgremien.

Liebe Grüße,

Markus

P.S.: In Internetforen sagt meines Wissens nur einer "Sie". Du kannst uns also duzen.


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