Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Tritt in die Hoden aus Neugierde?

Ferdi, Wednesday, 29.01.2003, 16:11 (vor 7774 Tagen) @ Garfield

Als Antwort auf: Re: Tritt in die Hoden aus Neugierde? von Garfield am 29. Januar 2003 13:10:15:

Hallo Garfield!

Ein Tritt zwischen die Beine OHNE ANLASS ist doch eindeutig eine strafbare Handlung. Dann kann man doch die Betreiber solch unserioeser "Selbstverteidigungskurse" wegen Anstiftung zu einer Straftat belangen und unter Umstaenden die Schliessung des Kurses erreichen.

Schoene Gruesse,
Ferdi


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