Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Tritt in die Hoden aus Neugierde?

Garfield, Wednesday, 29.01.2003, 15:10 (vor 7775 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Tritt in die Hoden aus Neugierde? von Ferdi am 28. Januar 2003 21:02:27:

Hallo Ferdi!

Stimmt, es wäre schon etwas unbequem, grundsätzlich nur mit Hodenschützern vor die Tür zu gehen, nur weil mann ja eventuell auf irgendwelche durchgeknallten Tussen treffen könnte. Reagieren kann man allerdings auch nicht immer rechtzeitig. Ich hab das in meiner Schulzeit auch mal erlebt - allerdings war es ein Junge, der mir zwischen die Beine getreten hat. Das kam so überraschend, daß ich es nicht mehr verhindern konnte. Es hat auch höllisch wehgetan. Was der Trottel offenbar nicht einkalkuliert hat, war, daß ich erstmal vor allem stinksauer werde, wenn mir etwas wirklich wehtut.

Ich hab dann frei nach dem Motto "Auge um Auge, Zahn um Zahn" zurückgetreten, und der Typ wälzte sich dann tatsächlich jammernd auf dem Boden herum.

Wie das Beispiel zeigt, reagieren Männer da also sehr unterschiedlich, und das sollten sich Frauen, die nur mal "just for fun" ausprobieren wollen, wie es wirkt, wenn sie einem Mann zwischen die Beine treten, immer vor Augen halten. Wenn sie an jemanden geraten, der weniger schmerzempfindlich ist oder wenn sie nicht richtig treffen, kann das ganz übel nach hinten losgehen. Und im Zeitalter der Emanzipation muß frau schon sehr dämlich sein, um sich auch dann noch darauf zu verlassen, daß der Getretene so "ritterlich" ist, auf jegliche Rache zu verzichten.

Durch die ständige Berieselung der Medien mit männerfeindlichen Aussagen sind offenbar viele "Girlies" heute der Ansicht, daß sie als Frauen sich Männern gegenüber alles erlauben können. "Weil ich ein Mähähähädchen bin..." Ganz so ist das aber dann doch nicht.

Ich hab mal eine Gerichts-Sendung zu dem Thema gesehen. Das war zwar natürlich nur nachgestellt, aber nach einem wirklichen Fall. Da hat eine Frau einem Mann in die Hoden getreten, nachdem er sie in der Sauna einer Schwimmhalle angebaggert hat. Der Mann hat sie angezeigt, und sie wurde zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt. Da nützte es auch nichts, daß der betroffene Mann in dieser Schwimmhalle schon mehrmals Frauen belästigt hat. Er hat weder diese noch eine andere Frau körperlich angegriffen, und somit war der Tatbestand der Notwehr definitiv nicht erfüllt. Die Frau hätte ihm ihre Meinung sagen und sich auch bei der Aufsicht in der Schwimmhalle über ihn beschweren können, mehr aber eben nicht. So ist die Rechtslage, und in diesem Bereich werden die Paragraphen glücklicherweise auch wirklich in die Praxis umgesetzt. Das sollte man vielleicht bei den sogenannten "Selbstverteidigungskursen" für Frauen auch mal explizit erwähnen.

Freundliche Grüße
von Garfield



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