Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: kein Recht auf Loeschung

Markus, Monday, 10.02.2003, 17:32 (vor 7762 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: kein Recht auf Loeschung von Peter am 10. Februar 2003 15:01:02:

Hallo Peter,

ein befreundeter Jurist von mir meinte, dass man davon ausgehen muss, dass auf Beiträge, die selbst später zurück liegen, noch Antworten kommen. Dies wird vom Betreiber insofern sogar deshalb gewünscht, weil dieser ein Archiv zur Verfügung stellt. Natürlich gibt es das Rechtsmittel der Gegendarstellung. Dieses kann jedoch nur dann eingefordert werden, wenn man die Beiträge innerhalb des Forums weiterhin verfolgt. Dies kostet aber Zeit. Und genau diese Zeit kann hier als Schadensersatz geltend gemacht werden, wenn der Bitte auf komplette Löschung nicht Folge geleistet wird. Ich werde ihn aber bald wegen was anderem kontaktieren und ihn dann nach den Paragraphen fragen.

Liebe Grüße,

Markus


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