Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

126185 Einträge in 30932 Threads, 293 registrierte Benutzer, 303 Benutzer online (0 registrierte, 303 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Ach, Nihilator (Allgemein)

Mus Lim ⌂ @, Friday, 30.10.2015, 01:01 (vor 3120 Tagen) @ Nihilator

Lies es einfach mal wieder, z.B. Art. 2, 8, 10-12 u.a. ...

Es ist so unendlich mühselig, wenn alles, aber auch wirklich alles - wie eigentlich immer - von Besserwissern zerredet und zerquatscht wird...

Nein, ich habe NICHT von DEM Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gesprochen.

Ich habe mich schlicht um eine Begriffsbestimmung bemüht, aber das war wohl schon wieder zuviel...

Es war klar, dass wieder alles zerlabert wird - nur noch nicht von wem. Und Sie haben mich nicht wiederlegt, wie Sie den Anschein erheben, weil Sie einfach von etwas anderem geschrieben haben.

Sie haben etwas von dem Neunmalklugen, der - wenn der Lehrer erklärt, dass eins plus eins gleich zwei sind - einwendet, dass man sich dabei auch verrechnen kann.

Gewiss kann in der praktischen Machtpolitik jeder Versuch der Machtbegrenzung umgangen oder untergraben werden. Das ändert aber NICHTS an der Tatsache, dass Verfassung/Grundgesetz ideengeschichtlich den Sinn und die Aufgabe hatte, die von einer Alleinherrschaft/absolutistischen Herrschaft abgetrotzten Rechte und Machtbeschränkungen zu kodifizieren.

Das könnte man als Begriffsbestimmung ja mal so stehen lassen. Aber nein, das ist ja zuviel verlangt. s_nicht-zu-fassen

In Wirklichkeit wird da doch festgelegt, wie die Grundrechte eingeschränkt werden können - nämlich durch Gesetze. Gesetze sind des Gesetzgebers täglich Brot, und die Ansprüche daran sind nicht allzu hoch. Es muß nur für alle gleichermaßen gelten. Und selbst dagegen wird verstoßen.

Das ist doch Quatsch mit Soße. Wer Grundrechte nicht gewähren und Gesetze nicht einhalten will, muss das nirgends reinschreiben.

... der Bürger. Als erstes, indem er sein wichtigstes verfassungsmäßiges Recht nicht mehr wahrnimmt: wählen. Dazu kommt ...

Warum ausgerechnet das das "wichtigste verfassungsmäßige Recht" sein soll, erschließt sich mir nicht. Überhaupt fehlt mir in Ihrer langen Auflistung das Recht, den Staat aus meinem Privatleben (= Familie) herauszuhalten.

Wir sind eine repräsentative Demokratie, und dieses Modell gibt es genau zu dem Zweck, das Volk eben nicht an wirklichen Entscheidungen beteiligen zu müssen. Denn es ist zu dumm, im Zweifel radikal und anfällig für Rattenfänger. Besser ist anscheinend eine Generalermächtigung für eine Elite, die dann verantwortungsvoll handeln soll (aber nicht zur Verantwortung zu ziehen ist).

Das werden die Schweizer anders sehen, aber lassen wir das ...

Gegen Besserwisser und Zerlaberer kommt man eh nicht an... :-(

--
Mach mit! http://wikimannia.org
----

Der einzige „Hirni“ hier weit und breit.
----

Suchmaschinen-Tags: Abtreibung, Beschneidung, Genitalverstümmelung, Familienzerstörung


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum