Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Wo?

Sven, Sunday, 05.08.2001, 20:05 (vor 8681 Tagen) @ eMANNzipiert

Als Antwort auf: Re: Wo? von eMANNzipiert am 05. August 2001 16:54:07:

vorgenommene Fernhaltung dar. Erst recht nicht, wenn man die Begründung für
diese bewußte Fernhaltung kennt. Es ist eben nicht jeder Mann ein
potentieller Kinderschänder.

WO bitte hast du diese Begründung für diese Maßnahme entdeckt?

BA wird natürlich einen Teufel tun und dies direkt so begründen. Nenne mir aber dann bitte einen anderen plausiblen Grund, warum ein männlicher Fluggast plötzlich im Flugzeig seinen Platz räumen muss, wenn neben ihm ein Kind sitzt. Es geschieht ja nicht auf Veranlassung von dem Mann oder dem Kind, sondern ist eine Anordnung der Fluggesellschaft. Sollte sich der Mann oder das Kind von der anderen Person in irgendeiner Weise gestört fühlen und die Plätze werden dann getauscht, ist es etwas anderes.

Sven, der sich in einem solchen Fall lautstark bemerkbar gemacht hätte, damit jeder Fluggast mitbekommt was passiert, ohne allerdings auszurasten und damit die Flugsicherheit zu stören.



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