§132a StGB
Als Antwort auf: Re: Fragwürdige Doktortitel von Jörg am 10. August 2001 17:01:11:
Hallo Norbert!
>Nun, ich habe nicht behauptet, daß Fr. Däubler-Gmelin korrupt ist.
Damit sollte man auch vorsichtig sein.
>Aber der Handel mit Titeln, bzw. wie man sie bekommt, hat schon einen schalen Beigeschmack.
Gilt aber wohl eher für ausländische Titel.
>Und das Tragen von Titeln, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, läßt auch Fragen entstehen.
Das stimmt allerdings.
>Soviel mir bekannt ist, ist das Tragen eines Doktortitels dann sogar strafrechlich verfolgbar?
Da bin ich überfragt.
Ich habe die Vorschrift gefunden:
[link=http://www.bib.uni-mannheim.de/bib/jura/gesetze/stgb-bt1.shtml#ORDNUNG" target=_blank>§ 132a. Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen.[/link]
Was bei mir noch Verwunderung auslöste.
Direkt vor diesem §132a sind diejenigen bzgl. Volksverhetzung und Bildung von Banden, usw.
Eine eigenartige Zusammenstellung (*schüttel mich*).
Gruß
Norbert
>Halte ich als peinlich für eine Juristin.
Peinlich ist es allemal.
Gruß, Jörg
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Norbert,
10.08.2001, 13:42
- Re: Strichjungen und fragwürdige Doktortitel -
Jörg,
10.08.2001, 18:32
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Norbert,
10.08.2001, 19:22
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Jörg,
10.08.2001, 20:01
- §132a StGB - Norbert, 11.08.2001, 02:53
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10.08.2001, 20:01
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