Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kindstötung gibt es nicht mehr

Peter Lichtenberg, Monday, 20.08.2001, 01:45 (vor 8497 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Kindstötungen von Arne Hoffmann am 19. August 2001 22:00:05:

Hallo Arne,

Kindstötungen gehen allerdings nicht als Mord in die Statistiken ein, dafür gibt´s extra einen eigenen Tatbestand im Strafgesetzbuch (§ 217).

Dem bin ich auch mal aufgesessen. Den § 217 StGB gibt es nicht mehr. Folglich gibt es auch keine aktuelle Statistik.

Hier der nicht mehr geltende Gesetzestext:

"§ 217.

(1) Eine Mutter, welche ihr nichteheliches Kind in oder gleich nach der Geburt tötet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren."

Wie bereits gesagt, dieses Gesetz gibt es nicht mehr.

<Ironie/on>
Nichteheliche Kinder mussten den ehelichen Kindern gleichgestellt werden.
<Ironie/off>

Ist übrigens gar nicht so einfach, nach etwas zu suchen, was es nicht gibt. Aber folgt einfach dem Link.

Peter - PLI

PS: Ich habe das mal für meine Seite "Biologische Mütter" gesucht:
http://www.trennungskinder.de/biomutter.htm

Strafgesetzbuch, neue Fassung - 16.Absch.: Straftaten geg. das Leben: §§ 211-222


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