Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Danke für die Korrektur!

Sven, Monday, 20.08.2001, 17:10 (vor 8496 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Danke für die Korrektur! von Arne Hoffmann am 20. August 2001 14:02:48:

Dem bin ich auch mal aufgesessen. Den § 217 StGB gibt es nicht mehr. Folglich gibt es auch keine aktuelle Statistik.

Mal wieder typisch. Mein StGB stammt noch von 1985 *schauder*.
Und meine aktuellere Quelle zu dem Thema war nicht aus Deutschland. (In England wurden Kindstötungen offenbar zumindest bis Mitte der Neunziger getrennt sortiert. Ob das heute noch so ist, weiß ich nicht.)
Also nochmals Danke - vor allem, weil ich den § 217 auch in meinem Buch erwähne und ich nicht weiß, ob das meinem Lektor als Fehler aufgefallen ist. Das muss dann noch raus.

Hallo Arne!

Dann schaue dir auch folgenden Link an. Dort findest du eine große Gesetzesauswahl online.

Sven

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