Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Tun sie das?

Hemmaneddo, Tuesday, 28.08.2001, 12:57 (vor 8488 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Tun sie das? von Jörg am 27. August 2001 19:49:13:

Die armen Frauen! Wurden früher alle hinter den Herd gezwungen und ließen
sich schlagen und betrügen von den bösen, bösen Männern. Sie können einem
wirklich leid tun. Nee, die Wahrheit ist wohl eher eine andere:
partnerschaftliche Beziehungen waren früher im Gegensatz zu heute viel eher
symbiotisch angelegt. Daß heißt aber nicht gleichzeitig, daß der Mann
zwingend das alleinige Sagen hatte. Überwiegend dürfte es so gewesen sein,
daß die Frau gewissermaßen die "Hausmacht" hatte, während das Spielfeld
des Mannes der berufliche Bereich war. Das Märchen von der allzeit unter-
drückten Frau glaube ich schon lange nicht mehr.
Gruß, Jörg
P.S.: Tu mir bitte den Gefallen und verzichte künftig auf Beitragstitel in
Großbuchstaben. Das gilt im Internet nämlich als Schreien.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1949 stellt Mann und Frau grundsätzlich gleichberechtigt
nebeneinander. Praktisch jedoch war die Gleichstellung nicht verwirklicht. So konnte der Ehemann den Arbeitsvertrag seiner
Frau ohne ihr Einverständnis kündigen. Eine Änderung des BGB mit dem Ehegesetz von 1957 gestattete es Ehefrauen
später, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, wenn die Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber Ehe und Familie durch die
Berufstätigkeit nicht beeinträchtigt werden ("Hausfrauenehe"). Erst nach der Reform des Ehe- und Familiengesetzes vom
01. Juli 1977 hatten Ehefrauen in Westdeutschland endlich ein Recht auf eine eigene Erwerbstätigkeit
("Partnerschaftsehe").

Nunja, Jörg, dann solltest Du Dich ein bißchen mit Geschichte beschäftigen...1977 ist gerade mal 24 Jahre her, nicht allzulange.
Quelle des einkopierten Textes:

Quelle


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