Re: 'freiwilliger' Gentest
Als Antwort auf: Re: 'freiwilliger' Gentest von Norbert am 11. September 2001 09:40:24:
Also per Ermittlungsverfahren will man jetzt die Männer dazu zwingen sich einem Gentest zu unterziehen! Ist es der Anwalt nicht, so kommt der nächste dran mit einem Ermittlungsverfahren? Paperball ist wirklich eine gute Pressesuchmaschine!
Ja, ist doch toll, wie Massentests der Polizei dienen sollen.
Künftig auch jeder, der bei 'rot' die Straße überquert?
Einen Menschen des Mordes zu verdächtigen, ohne andere Indizien zu haben, als daß er sich einem Massentest verweigert, gehört wohl schon in den Bereich des Rechtsbruchs, bzw. der Rechtsbeugung.
Ein Verfahren wegen Rechtsbeugung gegen den zuständigen Staatsanwalt und andere beteiligte Personen wäre die logische und richtige Reaktion darauf. Solange kein konkreter Tatverdacht gegen den Anwalt besteht handelt es sich zweifelsfrei um Rechtsbeugung und Erpressung. Wie wäre es denn mit einem Gentest von allen Frauen im Umkreis?
Sven
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Norbert,
11.09.2001, 10:56
- Re: 'freiwilliger' Gentest -
Joachim,
11.09.2001, 11:31
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BartS,
11.09.2001, 14:06
- Re: 'freiwilliger' Gentest - Norbert, 11.09.2001, 14:59
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Joachim,
11.09.2001, 12:07
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Norbert,
11.09.2001, 12:40
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11.09.2001, 13:25
- Re: 'freiwilliger' Gentest - Norbert, 11.09.2001, 14:47
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