Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: 'freiwilliger' Gentest

Norbert, Tuesday, 11.09.2001, 14:47 (vor 8474 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Re: 'freiwilliger' Gentest von Sven am 11. September 2001 10:25:47:

Also per Ermittlungsverfahren will man jetzt die Männer dazu zwingen sich einem Gentest zu unterziehen! Ist es der Anwalt nicht, so kommt der nächste dran mit einem Ermittlungsverfahren? Paperball ist wirklich eine gute Pressesuchmaschine!

Ja, ist doch toll, wie Massentests der Polizei dienen sollen.
Künftig auch jeder, der bei 'rot' die Straße überquert?
Einen Menschen des Mordes zu verdächtigen, ohne andere Indizien zu haben, als daß er sich einem Massentest verweigert, gehört wohl schon in den Bereich des Rechtsbruchs, bzw. der Rechtsbeugung.

Ein Verfahren wegen Rechtsbeugung gegen den zuständigen Staatsanwalt und andere beteiligte Personen wäre die logische und richtige Reaktion darauf. Solange kein konkreter Tatverdacht gegen den Anwalt besteht handelt es sich zweifelsfrei um Rechtsbeugung und Erpressung. Wie wäre es denn mit einem Gentest von allen Frauen im Umkreis?
Sven

Hi Sven.
Letztere Frage hatte ich mir zwar auch gestellt.
Die vorhandene DNA-Spur muß aber wohl von einem Mann stammen.
(Ich glaube, daß man dies gleich feststellen kann)
Somit entfällt die Notwendigkeit dafür, auch Frauen zu testen.
Dieses m.E. mal kein Fall von Sexismus.

Zum Rest deines Postings kann ich nur zustimmen.
Gruß
Norbert


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