Re: Seit wann sind Frauen Wehrpflichtige? Ergänzung
Als Antwort auf: Re: Seit wann sind Frauen Wehrpflichtige? Ergänzung von der mit dem Wolf tanzt am 30. September 2001 23:47:44:
1. Ich bin kein Jurist.
*** Nun, dann sollte man vielleicht etwas vorsichtiger mit der Beurteilung sein, ob etwas rechtsstaatlich ist oder nicht. Nur weil man etwas als nicht gerecht empfindet (und das ist nun ein sehr subjektives Empfinden), heißt das noch nicht, dass es keine rechtliche Legitimation hat.
also wenn du lesen könntest, was in deinem berufsstand wohl nicht so pflicht ist, wüsstest du, dass er zwischen gesetzlich und rechsstaatlich unterschieden hat, was du munter wieder in einen topf schmeisst.
2. Du scheinst ja eine hohe "juristische Persönlichkeit" zu sein! Trotzdem halte ich es für sehr überheblich, für die komplette juristische Fachwelt zu sprechen.
*** Nö, ersters nicht. Bei zweiterem muss ich Dir widersprechen, die Lektüre einschlägiger Literatur genügt .
na ich kann mir schon vorstellen, wie du gelesen hast. s.o.
3. Der Vergleich ist eine bodenlose Frechheit. Nur weil ich ein sehr friedliebender Mensch bin, werde ich jetzt nicht ausfallend. Wer Schienen ansägt, begeht Sachbeschädigung und riskiert Menschenleben. Wer sich gegen meschenverachtende und diskriminierende Zwangsarbeit auf friedlichem Wege einsetzt, ohne irgendjemanden einen Schaden zuzufügen, setzt sich für Menschenrechte ein. Ich würde mich auch für Frauen einsetzen, wenn sie per Gesetz unter Strafandrohung gezwungen würden gegen ihren freien Willen Kinder auszutragen.
Nun, ich habe Dir nicht unterstellt, dass Du derartige Aktionen für gut heißt. Ich habe nur gesagt, ich hoffe, dass Du sie nicht für gut heißt. Wenn dem nicht so ist, ist es gut so. Der Vergleich selbst ist keine Frechheit: denn ebenso behaupten diese Menschen voller Überzeugung, dass etwas der Verfassung nicht entspricht, obwohl sie keinerlei Unterstützung in der jur. Fachwelt finden. Das wollte ich damit verdeutlichen.
Solltest du wirklich Jurist/in sein, kann ich nur sagen: Armes Deutschland! Erst Schill und dann du!
*** Nun, was hat denn Herr Schill damit zu tun? Hab ich dafür plädiert, für Sachbeschädigung 2 Jahre ohne Bewährung zu verhängen? Du unterstellst mir hier eine Gesinnung ohne auch nur einen Anhaltspunkt für eben diese solche zu haben....
der mit dem Wolf tanzt
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Joachim,
30.09.2001, 20:08
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