Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Seit wann sind Frauen Wehrpflichtige? Ergänzung

plupp, Monday, 01.10.2001, 03:41 (vor 8458 Tagen) @ der mit dem Wolf tanzt

Als Antwort auf: Re: Seit wann sind Frauen Wehrpflichtige? Ergänzung von der mit dem Wolf tanzt am 01. Oktober 2001 00:35:29:

1. Ich bin kein Jurist.

*** Nun, dann sollte man vielleicht etwas vorsichtiger mit der Beurteilung sein, ob etwas rechtsstaatlich ist oder nicht. Nur weil man etwas als nicht gerecht empfindet (und das ist nun ein sehr subjektives Empfinden), heißt das noch nicht, dass es keine rechtliche Legitimation hat.

also wenn du lesen könntest, was in deinem berufsstand wohl nicht so pflicht ist, wüsstest du, dass er zwischen gesetzlich und rechsstaatlich unterschieden hat, was du munter wieder in einen topf schmeisst.

Nun.... rechtliche bzw. verfassungrechtliche Legitimation von Gesetzen ist nun mal eine Ausprägung des Rechtsstaats.
Ich hoffe, ich konnte beim ordnen Deiner Töpfe behilflich sein!
der um den Golf tanzt.

jo, danke, das verstehe ich schon. nur die vorstellung eines rechtsstaates sieht in einigen bereichen anders als die juristische realität aus. von daher kann ich schon verstehen, dass jemand, der den rechtsstaat unterstützt und favourisiert, dies als ordentliche legitimation sieht, um gesetze zu beugen. jeder prozess bietet die chance, dass sich gesetze ändern. auf biegen und beugen etwas nicht zu brechen ist die kunst.

hm, naja ok, is etwas durcheinander.

plupp


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