Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Stevie Wonder auf Unterhaltszahlung verklagt

Holger, Wednesday, 10.10.2001, 21:42 (vor 8445 Tagen) @ Moonchild

Als Antwort auf: Re: Stevie Wonder auf Unterhaltszahlung verklagt von Moonchild am 10. Oktober 2001 17:17:10:

Wo lebst Du?
Zweifelsohne besteht ein Unterhaltsanspruch für das Kind, aber bereits hier wäre zu berücksichtigen, ob die Zeugung einvernehmlich geschah. Einer Mutter, die nur geschwängert werden will und ansonsten nichts mit dem Kindsvater zu tun haben will, darf keinerlei Unterhalt zustehen:
Erstens müßte sie sich über die Folgen einer Schwangerschaft im Klaren sein. Zweitens nimmt sie dem Kindsvater das Recht, Vater zu sein oder Teil einer Familie. Drittens entzieht sie dem Kind eine für die normale Entwicklung so wichtige Figur wie den Vater. Dies sind Handlungen, die moralisch gesehen im kriminellen Bereich angesiedelt sind. Solche Tussen sollten also nicht mit üppigen Unterhaltszahlungen belohnt werden, sondern sich Schadensersatzforderungen des Kindsvaters und ggf. des Staates ausgesetzt sehen.


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