Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Stevie Wonder auf Unterhaltszahlung verklagt

Holger, Thursday, 11.10.2001, 19:27 (vor 8448 Tagen) @ Maya

Als Antwort auf: Re: Stevie Wonder auf Unterhaltszahlung verklagt von Maya am 11. Oktober 2001 10:32:37:

Sieh dir doch einmal die Realität an.
Beispielsweise in der Düsseldorfer Tabelle , die regelt, wieviel Kindesunterhalt zu zahlen ist.
Mach doch mal den Test und schau nach, wieviel du bezahlen müßtest im Falle eines Falles. Schau dir auch mal die Aufschlüsselung nach Einkommen an, und bedenke dabei, wieviel der deutsche Bundesbürger im Schnitt verdient. Und dann frag mal, was ein Kind im Monat kostet.
Anhand dieser Überlegungen solltest du schnell zu der Erkenntnis kommen, daß es sich nur selten lohnt, sich aus Berechnung schwängern zu lassen.
Boris Becker und Co. sind halt selten auf dem Markt

Die DT kenne ich nur zu gut. Sie stellt eine Bedarfsermittlung dar und schließt Sonderaufwendungen nicht ein. So sind Versicherungen der Kinder noch extra zu bezahlen, ebenso Sonderaufwendungen für Schule, Hobbies u.ä., dies führt in manchen Fällen zu einer Verdoppelung der Leistungen (ganz locker, wenn z.B. eigenständige Krankenversicherung und Schulgeld (z.B. Waldischule) dazukommen.
Kritik übe ich an der DT nur insofern, als in keiner Weise einsichtig ist, warum der alltägliche Bedarf eines Gutverdienendenkindes ein mhrfaches des Bedarfs nach Sozialhilfesatz beträgt. Ein verantwortungsvoller Vater (und bei der absoluten Mehrzahl ist davon auszugehen, auch wenn die Propaganda aus dem Bergmann- Ministerium etwas anderes glauben machen will) wird immer sein Möglichstes tun, sein Kind optimal zu versorgen; wenn der zu fixen Sätzen nach der "DT" verurteilt wird, besteht immer die Gefahr, daß dem Kind zustehendes Geld ihm tatsächlich nicht zugute kommt. Es ist noch nie vorgekommen, daß ein Gericht geprüft hat, ob der für das Kind gezahlte Betrag nach DT von der Kindsmutter auch tatsächlich für das Kind aufgewendet wird. Interessant sind Vergleiche bereits ab Facharbeitergehalt aufwärts.
Hauptpunkt meiner Kritik ist aber nicht der Kindesunterhalt, sondern der der Kindsmutter. Es ist mit keiner Logik dieser Welt nachvollziehbar, warum eine "Unterhaltsberechtigte" denselben materiellen Standard haben muß wie während ihrer Ehe oder- um auf mein Beispiel zurückzukommen- den Standard, dem Mme erreicht hätte, wenn sie Goldfasan geheiratet hätte. Dies ist allein schon aus Gründen der verdoppelten Steuerlast eine Farce und stellt den Hauptgrund dar, warum eine Ehe oder nichteheliche Schwangerschaft so lukrativ sein kann und nimmt bei stark unterschiedlichen Einkommen der Partner geradezu groteske Ausmaße an ( Ein Arzt, der so dumm ist, seine Arzthelferin zu schwängern und (oder) gar zu heiraten, unterhält diese oft für den Rest seines Lebens mit einem Betrag, den diese im Berufsleben nie hätte erzielen können und wenn er tot ist, blechen seine Erben weiter. "Falsche Anreizsignale" nennt sowas selbst die
Avantgarde aller Progressiven, die Soziologen. Wir dürfen getrost unterstellen, daß bei so mancher "Muß"ehe etwas unlautere "Versorgungsgedanken" eine nicht unerhebliche Rolle spielen.
Auch am anderen Ende der Einkommensskala hat man den "Wert" einer Schwangerschaft längst erkannt: die heranwachsende ledige Sozialhilfeempfängerin in dritter Generation ohne Ausbildung und Arbeit hat dadurch Anrecht auf eigene Wohnung, angemessene Stütze und wird auf Jahre hinaus von den Behörden nicht mit dem Ansinnen belästigt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, soziale Wohltaten wie Bevorzugung bei Kindergarten- plätzen oder der leibeigene Soziopolitoworker, der zum Spülen oder Aufräumen ins Haus kommt, inbegriffen. Soviel zur Wertschöpfung.
Bei den anderen Punkten meines P. differieren unsere Standpunkte ja nicht so sehr.


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