Re: Bürger dürfen Akten einsehen!
Als Antwort auf: Bürger dürfen Akten einsehen! von Andreas am 13. März 2005 20:53:34:
Hallo zusammen,
ich frage mich gerade, ob man diese neue Bestimmung nutzen kann. Z.B. um festzustellen, was Frauenbeauftragten eigentlich den ganzen Tag so treiben - vor allem, welche Kosten durch diesen Förderungsunfug eigentlich entstehen. Das sieht interessant aus.
Hallo Andreas,
Ein sehr konstruktiver Vorschlag - auch wenn er sich letztlich ein ganz klein wenig destruktiv auswirken sollte 
Derzeit ist offenbar nur von Bundesbehörden die Rede. Die Femischnattern sind aber häufig städtische Angestellte. Weiß nicht, wie es da ist. Aber ich kenne einen Verein, der gewiss ein begründetes Interesse anmelden könnte, Akteneinsicht zu bekommen.
Und ich kenne Institutionen, die da ebenfalls begründetes Interesse haben sollten, der Bundesrechnungshof und die Landesrechnungshöfe, der Bund der Steuerzahler und natürlich - ehe ichs vergesse - Amnesty International 
Gruß von Eugen
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Andreas,
13.03.2005, 22:53
- Re: Bürger dürfen Akten einsehen! -
Eugen Prinz,
13.03.2005, 23:08
- Re: Bürger dürfen Akten einsehen! -
Andreas,
14.03.2005, 01:03
- Re: Bürger dürfen Akten einsehen! -
Wodan,
14.03.2005, 01:21
- Re: Bürger dürfen Akten einsehen! -
Eugen Prinz,
14.03.2005, 01:32
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Wodan,
14.03.2005, 01:38
- Re: Bürger dürfen Akten einsehen! - Eugen Prinz, 14.03.2005, 01:48
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Wodan,
14.03.2005, 01:38
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Eugen Prinz,
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Andreas,
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Eugen Prinz,
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